Wo beschweren über Insolvenzverwalter?

10. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
nextworld
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Wo beschweren über Insolvenzverwalter?

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, sich über einen Insolvenzverwalter zu beschweren?
Oder gibt es auch sowas wie ne "Schlichtungsstelle"?
Ich fühle mich nicht richtig vertreten und für die Gläubiger bleibt auch nicht so viel, wie es eigentlich sein könnte.

Es geht z.B. darum, daß Waren aus meiner Firma vom Verwerter geholt wurden. Insgesamt 6 LKW (je 12 Paletten) und 2 Sprinter voll.
Diese wurden dann über 100 km transportiert. Nun ergibt sich angeblich nur ein Betrag von ca. 7.500,- Euro netto.
Es ist doch absolut unlogisch, so viele Waren über so eine weite Strecke zu transportieren, wenn dabei angeblich nur 7.500 Euro rausspringen?

Ich muss dazu sagen, dass es sich um mindestens 75.000 Artikel gehandelt hat.
Außerdem wird von mir dauernd die Herausgabedes Autos Auto meines Sohnes -welches aus versicherungstechnischen Gründen auf mich angemeldet war- gefordert.
Ich hatte den Kaufvertrag nicht mehr (auf den Namen meines Sohnes).
Habe mich dann nach vagen Angaben und Erinnerung in der benachbarten Stadt auf die Suche nach der Vorbesitzerin gemacht (Straße war bekannt, Name außergewöhnlich und ich habe die Hausnummer gefunden).
Die Vorbesitzerin hat das Fahrzeug über einen Bekannten an meinen Sohn verkauft. Ich habe dessen Telefonnummer und Namen an den Insolvenzverwalter weitergegeben. Obwohl dieser Mann bestätigen kann, daß das KFZ nicht an eine Frau (mich) verkauft wurde, wird weiterhin die Herausgabe verlangt.
Was kann ich noch tun?

Es gab noch einige weitere Vorfälle mit dem Insolvenzverwalter, welche ich hier nicht aufführen will.


Gruß
nextworld

-- Editiert von nextworld am 10.12.2008 15:45

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Da der Insolvenzverwalter der Aufsicht durch das Insolvenzgericht unterliegt (§ 58 Insolvenzordnung), wäre zu empfehlen, Ihre bestehenden Bedenken gegen die Vornahme seiner Handlungen dem Gericht bekanntzugeben.

29x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nextworld
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke, das hilft mir schon mal weiter.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Es ist doch absolut unlogisch, so viele Waren über so eine weite Strecke zu transportieren, wenn dabei angeblich nur 7.500 Euro rausspringen?

Vielleicht waren die Waren ja einfach nicht mehr wert und vor Ort hätte es noch weniger Geld gegeben?

> Obwohl dieser Mann bestätigen kann, daß das KFZ nicht an eine Frau (mich) verkauft wurde, wird weiterhin die Herausgabe verlangt.

Ich könnte mir schon vorstellen, daß der IV vielleicht die Konstruktion "Auto sieht aus als ob es dir gehört, Vertrag ist futsch und der einzige Zeuge ist ein Bekannter einer Freundin vom Schwager des Friseurs der Vorbesitzerin" etwas merkwürdig findet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nextworld
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Ich könnte mir schon vorstellen, daß der IV vielleicht die Konstruktion "Auto sieht aus als ob es dir gehört, Vertrag ist futsch und der einzige Zeuge ist ein Bekannter einer Freundin vom Schwager des Friseurs der Vorbesitzerin" etwas merkwürdig findet.


Ich selber hatte einen Transporter angemeldet, mein Mann einen 5er BMW und das Auto meines Sohnes ist ein 12 Jahre alter Escort mit Scheibenfolie, Sound was weiss ich usw. Will damit sagen, daß allein der Blick in den Innenraum genügt haben sollte, um sich davon zu überzeugen, daß dieses Fahrzeug einem jüngeren Menschen gehört.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:

Ich selber hatte einen Transporter angemeldet, mein Mann einen 5er BMW und das Auto meines Sohnes ist ein 12 Jahre alter Escort mit Scheibenfolie, Sound was weiss ich usw. Will damit sagen, daß allein der Blick in den Innenraum genügt haben sollte, um sich davon zu überzeugen, daß dieses Fahrzeug einem jüngeren Menschen gehört.



Allein von der Innenausstattung kann man aber nicht auf die Eigentumsverhältnisse schließen. Es gibt auch genügend Eltern, die für ihre Kinder einen PKW anschaffen, der nur von den Kindern genutzt wird und auch so ausstaffiert werden darf, wie es die Kinder gerne hätten, und der PKW trotzdem weiterhin Eigentum der Eltern bleibt. Wahlweise kann man das Wort Eltern auch durch ein Elternteil ersetzen.

Erfahrungsgemäß ist es dann, wenn die Eltern oder der Elternteil dann in Insolvenz gehen, auch ganz häufig so, dass sie doch eigentlich gar nicht Eigentümer des PKW sind sondern schon immer das Kind.

Sorry, aber der IV muss prüfen, ob etwas zur Insolvenzmasse zählt und wenn man dann Fahrzeuge hat, die auf den Namen des Schuldners zugelassen sind und dessen Eigentümer dann doch jemand anderes sein soll, aber zufällig der Kaufvertrag nicht mehr vorhanden ist, dann sieht das schon seltsam aus. Vielleicht solltest du mal eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers beibrigen oder diesen fragen, ob er zufällig noch den Kaufvertrag hat. Der IV geht insoweit nur seinen Aufgaben nach.

Und in Bezug auf die Waren, was soll denn bitte sehr an dem Verhalten des IV vorwerfbar sein? Was wäre denn dein Vorschlag für eine Verwertung gewesen?

Es steht dir frei, dich beim Insolvenzgericht zu beschweren. Die werden sich auch "sehr freuen", wenn ihnen ein Schuldner unnötig Arbeit macht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Im Insolvenzfall interessieren sich alle nur noch an Dein Geld, und leider denkt jeder nur an eigenen Anteil.
- Lieber Spatz in der Hand .....

In solcher Situation zählen nur die Nachweise, die manchmal aber auch nicht mal
helfen. Leider.



2x Hilfreiche Antwort

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