Wo bekomme ich eine AGB für einen kleinen Webshop?

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
123beat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 21x hilfreich)
Wo bekomme ich eine AGB für einen kleinen Webshop?

wäre super wenn mir jemand dabei Auskunft geben könnte - es sollen nur etwa 10 Artikel geführt werden.

was kostet es eine kleine AGB zu erstellen für ein Teilgewerbe?


gibt es evtl. sowas selbst zum Download? groß von den meisten würde sich die AGB ja bestimmt nicht unterscheiden oder?

grüße

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

ja neeee kopier mal ruhig die AGB´s von nem Mitbewerber..... die stehen da total drauf ;-)

und selbst wenn du kostenlose im Netz findest sind die aber meistens "umsonst".....

So, nun mal ein völlig gutgemeinter GRATIS Tip:

lass dir deine AGB´s von einem Fachanwalt schreiben!


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"Sicherheit ist der Tot der Freiheit......."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
123beat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 21x hilfreich)

und was kostet mich das

sind nicht die meisten agbs sehr sehr ähnlich vorallem von kleineren betrieben?

beinhaltet eine agb auch gleichzeitig die infos zum widerrufsrecht?

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#3
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
sind nicht die meisten agbs sehr sehr ähnlich vorallem von kleineren betrieben?


Ja. Nur wenn du einfach copypastest, riskierst du erstens eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und zweitens kann verständnisloses Kopieren dafür sorgen, daß du dir die nächsten Abmahnungen fängst, weil deine Vorlage rechtlich unzureichend oder für deinen Fall unpassend war.

quote:
beinhaltet eine agb auch gleichzeitig die infos zum widerrufsrecht?


Die sollten schon etwas deutlicher hervorgehoben sein als versteckt als §23 deiner AGB.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
123beat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 21x hilfreich)

und was kostet das ;) ?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man kann von ca. 300-600 EUR ausgehen.

Erscheint zwar auf den ersten Blick sehr hoch, jedoch sollte man bedenken:
- eine Abmahnung weil ein Fehler in den AGB ist kann schnell 1200-2000 EUR (oder noch mehr) kosten
- der Anwalt haftet dafür, das die AGB korrekt sind


Im übrigen besteht keine Pflicht AGB zu haben / verwenden.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
123beat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 21x hilfreich)

wäre es nicht dann sinnvoller gar keine zu haben? und nur z.B. das mit dem Wiederruf separat zu klären?

kopieren die Anwälte nicht einfach die AGB´s zu 95% und ändern dann nur die Anschrift etc?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
wäre es nicht dann sinnvoller gar keine zu haben? und nur z.B. das mit dem Wiederruf separat zu klären?

Das wäre eine Überlegung wert. Gerade wenn man an Verbraucher verkauft, sind meiner Ansicht nach 80-90% bereits in den Gesetzen und der BGH-Rechtssprechung geregelt.



quote:
kopieren die Anwälte nicht einfach die AGB´s zu 95% und ändern dann nur die Anschrift etc

Auch Anwälte haben Mustervorlagen. Das kann schon sein und macht auch Sinn. Das sind dann die Anwälte mit den 300 EUR.

Jedoch
- haftet der Anwalt wenn die AGB fehlerhaft sind
- liest sich jeder einigermaßen fähige Anwalt diese AGB-Vorlagen noch mal durch und/oder bespricht diese nochmals mit dem Mandanten





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du bistdoch sicher IHK Mitglied - zu welchem Zweck gibts die wohl.

Die haben einige Hilfen am Start.

Ein Anwalt wird nur für das haften können was "heute" üblich ist, wenn jedoch irgendeiner mein klagt er und vor "Gericht und auf Hoher See....."
Bisher hab ich noch keine Versicherung gesehen.

Als "kleiner" Händler sollte man daher genau überlegen ob sich das lohnt.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#9
 Von 
123beat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 21x hilfreich)

und was mach ich mit den fehlenden 10% ?

wer erstellt mir AGB´s und Widerrufsrechte etc?

Kennt jemand den haendlerbund?

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
und was mach ich mit den fehlenden 10% ?

unternehmer Risiko !:_)

quote:
wer erstellt mir AGB´s und Widerrufsrechte etc?

jeder Anwalt, IHK, Volkshochschulkurs,

quote:
Kennt jemand den haendlerbund?

Gibt nicht irgendjemand Geld der für dich irgenwas kopiert.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Bisher hab ich noch keine Versicherung gesehen.

Eine entsprechende Haftpflicht hat jeder Anwalt, das ist eine Pflichtversicherung.



quote:
und was mach ich mit den fehlenden 10% ?

Da wäre die Frage ob diese 10% auch auf den Shop zutreffen.



quote:
wer erstellt mir AGB´s und Widerrufsrechte etc?

Wie gesagt, am besten ein Anwalt.



quote:
Kennt jemand den haendlerbund?

Laut eigener Aussage 'Der "ADAC" des Internethandels'
Ich habe mir einen Shop aus der Referenz Liste ausgewählt.

1. inkorrekte Widerrufsbelehrung
2. die 40 € Klausel fehlt gänzlich in den AGB
3. der Gerichtstand ist Sitz des Unternehmens
4. falsche Datenschutzhinweise
5. Shop benutzt Google Analytics ohne das in der Datenschutz Bestimmung drauf hingewiesen wird
Also nicht unbedingt die optimalste Referenz ...
Da bin ich froh, das der ADAC sich besser um mein Auto kümmert ;)


Der Verein selbst offeriert ein Händlerbund-Gütesiegel mit dem man zeigen könne das man 'vertrauenswürdig' sei, 'alle Ansprüche an Verbraucherschutz und Transparenz' erfülle und 'über einen umfangreichen Sicherheitsstandard in Bezug auf Datenschutz und Kaufabwicklung' verfügt.
Der Verein prüft selber die Shop Betreiber, das Siegel kann man sich dann einfach herunterladen. Das ist ungefähr so als würde die Tekom sich selbst das Siegel 'Nr. 1 der Kundenzufriedenheit' verleihen
Meines Wissens nach gibt es sogar Urteile die besagen, das solche Siegel extern geprüft werden müssen.

Desweiteren will der Verein die Verteidigungskosten bei einem Prozess bezüglich einer Abmahnung finanzieren / übernehmen. Der Löwenanteil jedoch, die Kosten des gegnerischen Prozessbevollmächtigten sowie anfallende Gerichtskosten sind ausgeschlossen.
Ob überhaupt Kosten übnernommen werden, entscheidet jeweils ein Mitglied des
Vorstandes.



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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Bisher hab ich noch keine Versicherung gesehen.
Eine entsprechende Haftpflicht hat jeder Anwalt, das ist eine Pflichtversicherung.


Und der Anwalt schreibt dann auf die Rechnung "rechtsicher AGB für 5 Monate" oder wie. Wenn ich heute ne AGB machen lasse findet sich morgen ein Richter der sagt das die Farbe der ABG wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist.
Selbst die Ausführung des Gesetzgebers waren doch schon falsch.

Das Risiko bleibt beim Unternehmer

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

DAS Risiko eines realitätfernenen Richter ist schon das Restrisiko des Unternehmers. Dagegen gibts keine Versicherung und keinen Anwalt.

Es ging ja hier eher um handwerkliche Fehler, falsche Formulierungen etc.
Da ist man beim Anwalt besser aufgehoben als in der 'Copy & Paste'-Abteilung.



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#14
 Von 
123beat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 21x hilfreich)

erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung
und die Info über den Haendlerbund / kannst die ja mal anschreiben und auf die Nase stupsen ;)

ja... nur jetzt bin ich an sich genauso weit wie vorhin

wenn ich AGB´s weglasse, wer erstellt mir dann die anderen Formulare und warum haben aber so viele auch ganz kleine Webshops eine eigene AGB.

Kann ich wegen fehlender AGB abgemahnt werden?

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Kann ich wegen fehlender AGB abgemahnt werden?

Nein, nur wegen falscher



quote:
warum haben aber so viele auch ganz kleine Webshops eine eigene AGB

Weil die ganz einfach davon ausgehen man muss welche haben.
Ist ungefähr so wie die Legende, das der letzte am Tisch im Restaurant / der Kneipe den Rest bezahlen muss.



quote:
die anderen Formulare

Welche anderen Formulare?
Bleibt doch nur noch die Widerrufsbelehrung, da gibts bei der IHK Vorlagen, Merkblätter und auch Beratung zu.




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#16
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Da gibts die Wettbewerbszentrale die die Abmahnungen für die IHK verschickt, also der OBER LEHRER. Der hat nun selber auch einen Shop..........

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
123beat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 21x hilfreich)

dh. wenn ich das richtig verstanden habe ruf ich am besten bei der IHK an und frage nach dem Muster für die Widerrufsbelehrung sowie ein Beispiel für ein passendes Impressum.

Muss ich irgendwo im Shop schreiben (da ich ja keine AGB habe) dass das recht der BRD gültig ist?

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Muss ich irgendwo im Shop schreiben (da ich ja keine AGB habe) dass das recht der BRD gültig ist?


Willst du auch: ICh habe keine 30 cm und es gibt der Katalog von Beate Use hinschreiben ?

Hätte den gleichen Effekt. Da erste ist egal und das zweite gilt eh nur dort wo "dass das recht der BRD gültig ist" weswegen man das nicht hinschreiben brauch.

Mach doch vorher von mal ein paar Kurse zum Thema "Selbständig"

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Wenn ich heute ne AGB machen lasse findet sich morgen ein Richter der sagt das die Farbe der ABG wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist.


Auch ohne einen "realitätsfremden" Richter gibt es natürlich immer das Risiko, daß die Rechtsprechung einer anderen Rechtsauffassung folgt als der eigene Anwalt. Dagegen kann man sich auch nicht versichern, denn solange der RA begründen kann, wieso seine Rechtsauffassung nicht fahrlässig falsch gewesen ist, kann man ihn auch nicht in Regreß nehmen.

(Beispielsweise gab es ja jahrelang immer wieder mal Urteile, daß es bei eBay kein Widerrufsrecht gäbe, bis der BGH das Gegenteil ein für alle mal klargestellt hat. Wer die Rechtsauffassung der anderweitig urteilenden AGe und LGe geteilt hat, hat sicherlich nicht fahrlässig gehandelt, wenn sogar mehrere Gerichte diese Interpretation für korrekt gehalten haben.)

Es gibt nun mal im Geschäftsverkehr kein "abmahnsicher rundum sorglos für 300 EUR".

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1x Hilfreiche Antwort

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