Wo beginnt die Intimsphäre von Promis, wo endet die Medienberichterstattung?

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Über Promis darf man auch ohne ihr Einverständnis in Wort und Bild berichten, aber ihr Privatleben bleibt dabei außen vor. Wo jedoch liegt jeweils die Grenze zwischen dem Promi und der Privatperson?

Jörg Kachelmann, der dem Wetter zu Unterhaltungswert verhalf, wurde im Frühjahr 2010 verdächtigt, eine Frau vergewaltigt zu haben, mit der er ein Verhältnis hatte. Er wurde in dem folgenden Strafverfahren zwar freigesprochen, doch waren im Verlauf des Prozesses allerhand Details über das offenbar rege Sexualleben des Wettermoderators und seine etwas ungewöhnlichen diesbezüglichen Praktiken bekannt geworden.

Der Gerichtssaal ist nicht wirklich öffentlich

Im Rahmen seiner Aussagen vor Gericht hatte Kachelmann auch sehr detailliert über sexuelle Begegnungen zwischen ihm und seiner ehemaligen Geliebten gesprochen. Diese Informationen waren von drei Medien verwendet worden, um über das Sexualleben von Jörg Kachelmann öffentlich zu berichten. Dagegen wehrte dieser sich und bekam sowohl vor dem Landgericht als auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht zu Köln Recht: Die berichteten Umstände seien eindeutig dem Privatleben zuzuordnen und hätten daher nicht veröffentlicht werden dürfen.  Auch das Argument, die Angaben seien durch die Aussagen von Kachelmann im Gerichtssaal vor Publikum bereits öffentlich gewesen, ließ das Gericht nicht gelten: Die Öffentlichkeit eines Gerichtsaales sei mit der Öffentlichkeit nicht zu vergleichen, welche durch Massenmedien hergestellt wird.

Fotos können eine Frau verfolgen

Nicht erfolgreich war hingegen die ehemalige Fürther Landrätin Gabriele Pauli in einem vordergründig ähnlichen Fall. Sie hatte dagegen geklagt, dass bestimmte Fotos von ihr im Fernsehprogramm des Bayerischen Rundfunks gezeigt worden waren. Diese waren vor fünf Jahren für ein Lifestyle-Magazin aufgenommen worden und zeigten Gabriele Pauli mit schwarzen Latexhandschuhen. Hier konnte das Münchner Landgericht jedoch keine Verletzung der Intimsphäre erkennen. Gabriele Pauli musste sich vom Vorsitzenden Richter darüber belehren lassen, dass diese Fotos ein Teil von ihr bleiben würden und man sie durchaus veröffentlichen dürfe.                                 

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