Wissenswertes über das Fahrverbot

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Bei zahlreichen Verkehrsverstößen sieht der Bußgeldkatalog die Anordnung eines Fahrverbotes vor, es handelt sich dabei um ein sogenanntes Regelfahrverbot .

Dabei ist zu beachten, dass das Fahrverbot den Betroffenen nicht unangemessen hart benachteiligen darf. Allerdings muss der Betroffene Nachteile, die sich aus dem Fahrverbot ergeben, grundsätzlich hinnehmen. Zu bedenken ist, dass die möglichen beruflichen Folgen eines Fahrverbotes alle Autofahrer gleichermaßen treffen. Es muss also schon eine außergewöhnliche Härte für den Betroffenen vorliegen, um ein Fahrverbot vermeiden zu können.

Alexandra Braun
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seit 2010
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Fachanwältin für Strafrecht
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35037 Marburg
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Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Verkehrsstrafrecht

Gegebenenfalls kommt bei guter Argumentation dann eine angemessene Erhöhung der Geldbuße in Betracht, die zu einem Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes führen kann. 

Bei der Argumentation gegen die Verhängung eines Fahrverbotes ist es nicht ausreichend, pauschal eine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorzutragen. Vielmehr ist es notwendig, Tatsachen vorzutragen, die den Verlust der Arbeitsstelle für den Fall eines Fahrverbotes als konkret erscheinen lassen. Zudem muss man sich mit der Frage beschäftigen, warum für die Dauer des Fahrverbotes kein Fahrer beschäftigt werden kann, warum man nicht andere Verkehrsmittel benutzen kann oder warum kein Urlaub in dieser Zeit in Betracht kommt.

Die Begründung einer besonderen Härte muss sehr sorgfältig erarbeitet werden. Die Fallgestaltungen sind vielfältig und für einen Laien kaum zu überblicken.

Sollte Ihnen ein Fahrverbot drohen, welches Sie vermeiden wollen, so sollten Sie nicht zunächst selbst versuchen das Fahrverbot "wegzudiskutieren". Die Situation kann sich dadurch erheblich verschlechtern und Fehler, die dabei gemacht wurden, lassen sich kaum beheben. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch. Dieser kann mit der Bußgeldstelle oder auch mit dem Gericht auf Augenhöhe verhandeln.

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