Wirtschaftliche Betätigung in Polen

Mehr zum Thema: Internationales Recht, Polen
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

– rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Unternehmer im polnischen Wirtschaftsraum (Teil 1)

Wirtschaftliche Betätigung in Polen

Investitionen in Polen erscheinen dank zahlreicher Förderungsmöglichkeiten durch die EU sowie durch den Staat Polen selbst immer noch lohnenswert. Gerade für mittelständische Unternehmer wie für Privatleute bieten sich aufgrund der hohen Nachfrage und des entsprechenden Wachstums zahlreiche – im Einzelfall selbstverständlich genau zu prüfende - Möglichkeiten. Dieser Beitrag bietet einen ersten Überblick über die wichtigsten Fragen betreffend der Rahmenbedingungen für eine Wirtschaftstätigkeit in Polen.

  • Betriebsgründung in Polen

    Die bürokratischen Hürden für die Betriebsgründung in Polen sind niedrig. Ein Einzelunternehmen hat innerhalb von zwei Wochen sämtliche formale Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung gefunden. Eine Körperschaft in Polen (GmbH, AG) ist binnen zweier Monate geschäftsfähig.

  • Subventionen und Lohnkosten in Polen

    Ausländischen Investoren kommen zusätzlich zu sehr günstigen Grundstückspreisen und niedrigen Löhnen zahlreiche steuerliche Vergünstigungen und Subventionen zugute. Der durchschnittliche Nettolohn in Polen betrug im Jahr 2006 rund 2.700 PLN, ca. 750 €. Zum Mindestlohn von 800 PLN ( ca. 170 €) findet man selten noch Arbeitskräfte und die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften steigt. Es gibt kaum noch Konzerne, die nicht am hohen Wirtschaftswachstum teilnehmen.

  • Grundstückskauf in Polen

    Das Grundstückskaufrecht in Polen entspricht weitestgehend dem Deutschen. Es gibt ebenso wie hier bei den Gerichten geführte Grundbücher, in die das Eigentum sowie andere Rechte am Grundstück eingetragen werden. Der Eigentumsübergang findet jedoch bereits durch den zwingend vorgesehenen notariellen Kaufvertrag statt – der Grundbucheintrag wirkt lediglich als Beweis des Eigentums.

    Dringend zu beachten gilt, dass in Polen aus Sorge vor einem Ausverkauf der Ländereien zu Schleuderpreisen spezielle Voraussetzungen für den Verkauf von Immobilien an Ausländer geschaffen wurden: Jeder Kaufvertrag mit Ausländern, auch aus der EU, wird dem Innenministerium zur Prüfung der Zustimmungspflicht vorgelegt. Zustimmungspflichtige Verträge ohne die erforderliche Zustimmung sind nichtig. Nicht zustimmungspflichtig sind Verträge über Immobilien, die ausschließlich zur Umlegung des Hauptwohnsitzes eines EU-Ausländers angeschafft werden. Ebenfalls nicht zustimmungspflichtig sind Verträge über Immobilien, die zur touristischen Bewirtschaftung angeschafft werden. Auch Nutzgrundstücke (mit Ausnahme von Forst- und Landwirtschaftlichen Flächen) im Grenzbereich sind zustimmungsfrei. In anderen Fällen wird bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zustimmung zum Eigentumserwerb binnen zwei Wochen erteilt.

  • Polnisches Baurecht

    Viele Bauprojekte in Polen, insbesondere im Wohn- und Geschäftszentrenbau entstehen im Rahmen von Bauträgermodellen. Wegen Haftungsproblemen durch die Einschaltung zahlreicher Subunternehmer wurde im Jahr 2004 eine Durchgriffshaftung vom Enderwerber auf den Bauträger geschaffen. Die seriösen Bauträgergesellschaften lassen sich regelmäßigen Qualitätskontrollen unterziehen. Die Ergebnisse dieser Tests werden regelmäßig publiziert, so dass man ohne Insiderwissen die richtigen Geschäftspartner ausfindig machen kann.

  • Auskünfte über Geschäftspartner in Polen

    Es gibt ebenfalls Auskunfteien für andere Firmen. Die umfassenden Auskunftsdienste von Euler Hermes sowie von Creditreform werden rege genutzt. Creditreform bietet ebenfalls in Polen seinen Inkassoservice an.

    Für grundlegende Auskünfte gibt es zunächst ein zentrales Handelsregister, darüber hinaus existiert ein Register, in das jeder Gewerbetreibende bei Gewerbeanmeldung zwingend eingetragen wird. Nicht zuletzt aufgrund der Zügigkeit der öffentlichen Verwaltung bei Firmengründungen, bei der Vergabe von Baugenehmigungen, Steuernummern usw. gelingt es den Polen, zahlreichen Investoren den erfolgreichen Start in den Markt zu bieten.

  • Das Mahnverfahren in Polen

    Im Falle eines Falles besteht die Möglichkeit, gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, so dass soweit der Gegner keinen Widerspruch einlegt, binnen zwei Monaten ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Obwohl aufgrund der aufstrebenden Wirtschaftslage Insolvenzen selten sind, gibt es ein formalisiertes Insolvenzverfahren, das eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung sicherstellt.

  • Das polnische Steuerrecht

    Das Steuerrecht in Polen ist im Vergleich zu dem Deutschen relativ übersichtlich. Es gibt die Umsatzsteuer (VAT) mit einem Höchstsatz von 22 %, die Einkommenssteuer (PIT) mit einem festen Satz von 19 % für gewerblich tätige Personen, die Körperschaftssteuer (CIT), ebenfalls mit einem Höchstsatz von 19 %, sowie die Versteuerung sonstiger Einkommen und die Erbschafts- und die Schenkungssteuer mit einem Höchstsatz von 20 %. Für zahlreiche Unternehmungen erlassen die Gemeinden den Gründern bis zur Hälfte der üblichen Abgaben.

    Die Verfasserin des Artikels bietet umfassende Beratungen im Bereich der Wirtschaftsbetätigung in Polen an.