Und zwar habe ich jetzt mein krankemgeld bekommen. War 4tage Krank u hab 3bezahlt bekommen da die Kasse erst ab dem 2.tag bezahlt. Da wurde mir gesagt das Jobcenter bezahlt den einen Tag noch? Stimmt das? Und warum wird dasKrankengeld ans Alg2 angerechnet? Darf doch 100 € anrechnungsfrei ,, dazuverdienen" oder liege ich da falsch?
-----------------
""
Wird krankengeld ans Alg2 angerechnet
24. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 24. Januar 2014 | 13:59
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 68x hilfreich)
Wird krankengeld ans Alg2 angerechnet
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Januar 2014 | 17:19
Von
Status: Philosoph (13042 Beiträge, 4440x hilfreich)
@Sunshine:
quote:
Da wurde mir gesagt das Jobcenter bezahlt den einen Tag noch? Stimmt das?
Indirekt ja. Das habe ich Dir in Deinem diesbezüglichen Thread allerdings bereits erläutert.
quote:
Und warum wird dasKrankengeld ans Alg2 angerechnet? Darf doch 100 € anrechnungsfrei ,, dazuverdienen" oder liege ich da falsch?
Der Grundfreibetrag von 100,- € greift nur bei Erwerbseinkommen. Krankengeld gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aber nicht als Erwerbs- sondern als sonstiges Einkommen.
Gruß,
Axel
-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
#2
Antwort vom 24. Januar 2014 | 17:50
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 68x hilfreich)
Also ich habe danach noch nie gefragt also hast du nicht mir geantwortet. Was heißt indirekt? Habe diesen Monat normal Regelleistung bekomm und jetzt 69.09€ krankengeld was bekomm ich da jetzt noch vom jobcenter?
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. Januar 2014 | 22:35
Von
Status: Philosoph (13042 Beiträge, 4440x hilfreich)
@Sunshine:
quote:
Also ich habe danach noch nie gefragt also hast du nicht mir geantwortet.
Okay, dann hat wohl ein anderer User vor kurzem genau diese Frage gestellt und ich habe das verwechselt. Sorry dafür.
quote:
Was heißt indirekt?
Das heist, dass Du für einen Tag weniger Krankengeld bekommst und so die Summe des Krankengeldes wiederum reduziert wird. Weil natürlich nur der Betrag auf die laufenden Leistungen angerechnet wird, den Du tatsächlich auch bekommst, erhälst Du also etwas mehr ALG II, sodass daduch indirekt das Jobcenter den einen Tag Lohnausfall bezahlt.
quote:
Habe diesen Monat normal Regelleistung bekomm und jetzt 69.09€ krankengeld was bekomm ich da jetzt noch vom jobcenter?
Wenn Du außer dem Krankengeld kein weiteres Einkommen hattest, wird die Versicherungspauschale von 30,- € in Abzug gebracht und die übrigen 39,09 € auf Deinen ALG II Anspruch angerechnet.
Wurde die Versicherungspauschale bereits bei anderem Einkommen in Abzug gebracht, wird das Krankengeld in voller Höhe angerechnet.
Gruß,
Axel
-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
#4
Antwort vom 24. Januar 2014 | 22:53
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 68x hilfreich)
Alles klar vielen Dank für die Auskunft. Also diesen Monat wursen mir keine Freibeträge angerechnet nur im Dezember. Dann werd ich wohl übernächsten Monat 39 € weniger bekommen oder dürfen die das nicht einfach ohne meine Zustimmung vom Regelsatz abziehen?
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.