Wir sind qualitativ die Besten!

28. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
nacho
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Wir sind qualitativ die Besten!

Guten Morgen,
ich habe mal eine einfache aber simple Frage.. wir sind mit unserem Produkt in unserer Sparte qualitativ die besten, unsere Geräte laufen seit 15 Jahren, alles hochwertiger Edelstahl, Markenteile verbaut etc.
Die Konkurrenz hat Gerätschaften aus Kunststoff, die schnell kaputt gehen, keine Markenteile..
Wir sind quasi der Mercedes und die Konkurrenz der Dacia.

Darf ich so ohne weiteres zu Interessenten sagen oder schreiben "Wir haben das qualitativ hochwertigste Produkt auf dem Markt" bzw. "Wir sind in Sachen Qualität die Besten" ?
Oder muss ich das in irgendeiner Art beweisen können?

Darf ich allgemein auf Webseite, Messen etc werben mit "Wir sind qualitativ die Besten / das hochwertigste Produkt" oder ähnliches oder bekommt man dann rechtliche Probleme?

Ganz herzlichen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von nacho):
.....oder bekommt man dann rechtliche Probleme?
Es gab mal eine Praline. Zunächst war sie die längste der Welt, später nur noch die wahrscheinlich längste der Welt. Mit einem Superlativ sollte man in der Werbung vorsichtig sein. Ärger ist vorprogrammiert. Evtl. ist für andere die Haltbarkeit ja auch gar kein relevantes Qualitätsmerkmal, sondern andere Eigenschaften. Ich würde es mich nicht trauen solch ein Werbeversprechen zu geben!

-- Editiert von micbu am 28.09.2016 11:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von nacho):
Oder muss ich das in irgendeiner Art beweisen können?

Nö, solange man nicht abgemahnt oder verklagt wird, muss man gar nichts beweisen.
Wenn diese Fälle jedoch eintreffen, dann sollte man die Behauptung durch objektive Beweise in Tatsachen umwandeln können, will manm nicht verlieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Darf ich so ohne weiteres zu Interessenten sagen oder schreiben "Wir haben das qualitativ hochwertigste Produkt auf dem Markt" bzw. "Wir sind in Sachen Qualität die Besten" ?


§6 II Nr. 2 UWG :

"Unlauter handelt, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich [...] nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften [...] dieser Waren [...] bezogen ist"

Die Frage ist, ob so etwas abstraktes wie "Qualität" objektiv nachprüfbar ist. Was ist gemeint? Haltbarkeit? Wetterfestigkeit? Wartungsfreiheit? Material?

Zitat:
Oder muss ich das in irgendeiner Art beweisen können?


Klar. Auch wenn es sich um "wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften" handelt, muß dieser Vergleich natürlich zutreffend sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NeusterBenutzer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von nacho):
Oder muss ich das in irgendeiner Art beweisen können?

Nö, solange man nicht abgemahnt oder verklagt wird, muss man gar nichts beweisen.
Wenn diese Fälle jedoch eintreffen, dann sollte man die Behauptung durch objektive Beweise in Tatsachen umwandeln können, will manm nicht verlieren.


Schön zu sehen, wie Sie "Ja" und "Nein" als Antwort zu ein und derselben Frage geben... Und wie gewohnt wird auf jegliche verwertbare Info verzichtet.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Abgesehen davon, dass der Beitrag den du zitiert hast, schon ein Jahr alt ist hast du dessen Inhalt nicht verstanden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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