Wintersemester 2013/2014: Ablehnungsbescheid wegen Zulassungsbeschränkungen im Wunschstudium erhalten?

Mehr zum Thema: Verwaltungsrecht, Ablehnung, Zulassungsbeschränkung, Studienplatz, Antrag, Klage
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Vor der Studienplatzklage muss zwingend ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt worden sein

Auch dieses Jahr werden die Universitäten zum Wintersemester 2013/2014 mit mehr Bewerbungen konfrontiert als Plätze zunächst seitens der Universitäten berechnet worden sind. In den sog. "harten" NC-Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin sind mittlerweile nicht nur besonders gute Abiturnoten erforderlich. Viele Universitäten und Fachhochschulen sind inzwischen dazu übergegangen Zulassungsbeschränkungen in ihren eigenen Satzungen zu erlassen.

Was kann ich tun, wenn ich für meinen Wunschstudiengang einen Ablehnungsbescheid bekommen habe?

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen, heißt das aber lange noch nicht, dass Sie sich mit dieser Entscheidung zufrieden geben müssen. Nutzen Sie die Chance einer Studienplatzklage.

Die Studienplatzklage beschäftigt sich zumeist mit Studienplätzen, die nicht von der Universität festgesetzt worden sind. Um sich auf solche Plätze "einzuklagen" muss zuvor ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt werden. Der außerkapazitäre Zulassungsantrag führt noch nicht dazu, dass die Hochschulen den gewünschten Studienplatz vergeben. Er muss jedoch unbedingt gestellt werden. Unterbleibt dies, ist ein Antrag im einstweiligen Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten unzulässig.

Fristen für den außerkapazitären Zulassungsantrag

  • Baden-Württemberg 15.7.
  • Bayern -
  • Berlin 1.10.
  • Brandenburg -
  • Bremen 10.9. (Fachhochschulen)/15.9. (Universitäten)
  • Hamburg -
  • Hessen 1.9.
  • Mecklenburg-Vorpommern Hochschulstart-Studiengänge: 15.7.
  • Niedersachsen 20.9. (Fachhochschulen)/15.10. (Universitäten)
  • Nordrhein-Westfalen 1.10.
  • Rheinland-Pfalz -
  • Saarland 15.10.
  • Sachsen -
  • Sachsen-Anhalt 15.7.
  • Schleswig-Holstein -
  • Thüringen 15.7.

Fristen sind einzuhalten

Die Fristen für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung müssen unbedingt eingehalten werden. Die Fristen sind für Altabiturienten und Neuabiturienten identisch. Dies unterscheidet sich von den regulären Antragsfristen bei der Stiftung für Hochschulzulassung.

Für das kommende Wintersemester 2013/2014 empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten einer Studienplatzklage zu informieren. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der vorprozessualen Korrespondenz mit den jeweiligen Hochschulen bzw. der Stiftung für Hochschulzulassung und betreuen Sie, soweit dies notwendig ist, auch im gerichtlichen Verfahren. Hinsichtlich der Kosten beraten wir Sie selbstverständlich ebenfalls und bieten Ihnen eine individuelle und gerechte Kostenlösung, um eine oder mehrere Studienplatzklagen durchzuführen.

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