„Willste? Kriegste. Sie haben 500 Euro gewonnen!"
Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Paypal, Gewinnzusage, Gewinnspiel, 500 EuroGewinnzusage: Paypal verschenkt 500 Euro
Nein, leider doch nicht.
Oder doch?
seit 2009
Paypal wollte ein Gewinnspiel veranstalten und wöchentlich an einige Kunden 500 Euro verlosen. Aufgrund eines Versehens erhielten aber offenbar sehr sehr viele Paypal-Kunden die Gewinnbenachrichtigung.
Nach § 661 a BGB hätte man bei einem solchen Gewinnversprechen auch das Recht, den Gewinn einzuklagen. Alle „Betroffenen" hätten also einen Anspruch gegen Paypal auf Zahlung des versprochenen Gewinns in Höhe von 500 Euro.
Leider hat Paypal umgehend nach Bekanntwerden des Fehlers eine weitere E-Mail an alle Kunden versandt und die Anfechtung der Willenserklärung „Gewinnzusage" erklärt. Damit sind die Gewinn hinfällig und die vermeintlichen Gewinner können keine Ansprüche gegen Paypal geltend machen.
Nun gibt es aber auch Juristen, die die Meinung vertreten, man könne solche Gewinnzusagen nicht anfechten. Rechtsprechung gibt es dazu praktisch fast gar nicht. Wer also auf die versprochenen 500 Euro scharf ist und Mut zum Risiko oder eine gute Rechtsschutzversicherung hat, sollte den Rechtsweg einschlagen und das Geld bei Paypal einfordern.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
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Wer auf diesen Vorschlag eingeht und nicht beweisen kann, dass er an einem entsprechenden Gewinnspiel teilgenommen hat, tut damit in der Hauptsache seinem Rechtsanwalt einen Gefallen - wenn er einen findet, der ihn in dieser Sache vertritt. Denn ein solcher Anwalt gehört auf dieselbe Stufe wie die bekannten professionellen Abmahner.
Eine "gute Rechtsschutzversicherung" würde ich übrigens daran erkennen wollen, dass sie die Deckungszusage für einen solchen Vorgang ablehnt.