Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?

4. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Carlie
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)
Will überhöhte Inkasso-Gebühren nicht zahlen - Muss ich?

Ich habe eine Rechnung "verschlumpft". Sie kam im April per E-Mail über eine Jahresvorauszahlung einer privaten Internetdomain und ich habe sie einfach vergessen.
Gestern meldet sich ein Inkasso-Unternehmen aus Osnabrück per Post. Sie weisen mich darauf hin, dass ich auch auf eine Mahnung im Monat Mai nicht reagiert hätten. Hab aber keine bekommen. Weder per Post oder E-Mail.
Ursprünglich wurden mir 24 Euro in Rechnung gestellt und auf einmal sind es 54 Euro. Also mehr Inkasso-Gebühren als ursprüngliche Kosten. Das steht doch in keinem Verhältnis, oder?
Ich habe schnell per Internet eine Überweisung an den ersten Rechnungssteller getätigt und 24 Euro überwiesen.
Aber die Inkasso-Firma hat mir gedroht, wenn ich die Inkasso-Gebühren ignorieren würde, dann bekäm ich eine Mahnung vom Amtsgericht.
Soll ich es drauf ankommen lassen? Ich habe Angst, dass dann die Kosten explodieren. Was kann passieren?
Außerdem ist die Inkasso-Rechnung nicht vollständig und falsch: Die kennen meine Kundennummer nicht, die benennen das zu bezahlende Angebot falsch und schlagen nochmal auf den ursprünglichen Betrag in dem schon Mehrwertsteuer enthalten war, diese nochmal drauf...
Ich halte dieses Inkasso-Unternehmen für unseriös.
Weiß wer Rat!?
Herzlichen Dank!
Carlie


-- Editiert von carlie am 04.08.2005 09:41:01

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



227 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Gebühren in Höhe von 30 Euro sind bei dieser Forderungshöhe gerechtfertigt.
Ob das Inkassobüro sie einklagt? Keine Ahnung. Frag mal thehellion. Er meint immer, alle Inkassobüros zu kennen. ;)

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

18x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Carlie
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Klingt gut! Probier ich mal aus!
Danke!
Grüße,

Carlie :o)

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lullaby
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo,
ich hab auch eine Mahnung von einem Inkassobüro bekommen, weil ich immer vergessen hatte zu bezahlen.
aber bei diesem Inkassounternehmen sind die gebühren höher als bei dem anderen dem DID.
meine forderung von der Firma war 18 Euro.
der DIG verlangt dazu noch folgende Gebühren:

Kontoführungskosten: 2,00
Schreibkosten:4,50
Inkassokosten: 30,00

also die Inkassokosten kann ich nachvollziehen, aber was ist mit den anderen?

Wäre nett wenn ich einen Tip bekommen würde.

Danke Jil

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

siehe beitrag oben !!
das selbe in grün

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Inkassokosten entsprechen einer 1,2 Rechtsanwaltsgebühr nach 2400 RVG, die Schreibkosten sind gem. (7002?) RVG auch im Rahmen. Kontoführungskosten dürfen meines Wissens nicht erhoben werden.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
büroklammer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

in einem Urteil des LG Berlin, AZ: 20 0 63/95 heißt es:
Die Kosten fürs Inkassobüro trägt d. Gläubiger.

Wer Schulden hat und sofort durch ein Inkassobüro zur Zahlung aufgefordert wird, braucht die sehr teuren Gebühren nicht zu bezahlen. Mit der Beauftragung des Inkassobüros hat d. Gläubiger es sich zu leicht gemacht und gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Er hätte den Betrag erheblich kostengünstiger per Mahnbescheid anfordern können

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
geldfuchs
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

hi...soweit ich weiss, dürfen reine inkassogebühren nur in bestimmten fällen eingeklagt werden..z.b. wenn versicherungen die forderungen verkaufen. mein ex bezahlte mal über monate die unfallversicherung nicht und da diese noch auf meinen namen lief, bekam ich auf einmal post von einem inkasso. hatte in zwei raten bezahlt und rückirckend wollten sie noch mal 98 euro wegen der ratenzahlung, auf die sie mich nicht aufmerksam gemacht haben. habe mich geweigert, mahnbescheid erging mit über 150 euro. habe widerspruch eingelegt..eigentlich müssten sie nun zu gericht gehen und es einklagen, habe aber nie wieder was gehört.

-----------------
"geldfuchs"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

selbst wenn Du damals die kompletten inkassokosten nicht bezahlt hättest wäre es nicht zum gerichtsverfahren gekommen

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Halinger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich hab am 25.05 05 bei plus(geschäft) eingekauft für 11 euro,hab mit karte bezahlt, und am 20.03.06 hab ich ein Brief von einer Inkassofirma gekriegt, da sind mir kosten in höhe von 37 euro entstanden. hab mit ihnen am telefon gesprochen,die sagen das sie zweimal versucht haben bei mir abzubuchen,und das mein konto nicht gedekt war,aber von der Bank hab ich kein brief gekriegt das mein konto nicht gedekt war,sonst kriege ich immer bescheid. Die erklären die kosten damit das sie die Bank um meine adresse erfragen mussten usw.. Was kann ich da tun? Kann ich nicht einfach die 11 euro an plus überweisen?

-- Editiert von Halinger am 28.03.2006 20:49:23

6x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ich würde die 11 plus die rücklastschriftgebühren z.b 9 unter angabe der rechnungsnummer direkt an plus aufs kto überweisen
Das IB würde ich ignorieren

Aber ähm... Du hattest immerhin ein dreiviertel jahr zeit bei plus die schulden zu bezahlen.

Wenn ich jetzt mit der 174 Vollmachtsanforderung ans IB komme - würden
mich die letzten mir noch wohlgesonnenen Forenteilnehmen wohl verstoßen ;)

gruß
thehellion

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
sonst kriege ich immer bescheid


wie wäre es mit konto nur soweit belasten wie es gedeckt ist?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Roosi
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

Habe auch solch ein Inkassobüro am Hals. Ist das denn Rechtens das die Mahnungen per mail verschickt werden und die Forderung per Post?

LG Roosi

12x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Der Fehler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo allerseits.

Benötige einen Rat. Mein Fall ähnelt den oben beschriebenen sehr. Nach einer Kartenzahlung über 184€ (18.02.2005 Media Markt) wurde der Betrag wg. unzureichender Deckung zweimal rückgebucht. War dummerweise genau nach zwei großen Abbuchungen, wie sich mittlerweile herausgestellt hat. Da ich zu diesem Zeitpunkt aber eine Menge Geldverkehr auf meinem Konto hatte (E-Bay), habe ich es schlichtweg übersehen.
Heute kam dann die Zahlungsaufforderung eines Inkasso Unternehmens von Bankrücklasts-, Auskunfts-, Nebenforderungs-, Inkassokosten & Hauptford.Zinsen. Gesamtkosten jetzt 308,26 €.
Frage 1:
Ist das alles rechtens so? Keine Mahnung, kein Nichts. In einer Woche zahlen und Schluss! Läuft das so?
Frage 2:
Nach einer Ratenzahlungsanfrage (telefonisch), hieß es, "Nur wenn ich eine Mehrgebühr von 52€ tragen würde".
Stimmt dass so???

Vielen lieben Dank & bitte etwaige Rechtschreibefehler bitte überlesen.

Der Fehler

14x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Basilikum_mit_ohne_Soße
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe ein ähnliches Problem mit E-Plus bzw. nun mit SNT Inkasso. E-Plus hat mir meinen Handyvertrag fristlos gekündigt, kurz bevor der Vertrag eh ausgelaufen ist. Der Betrag von zwei offenen Rechnungen wurde von mir an E-plus überwiesen und auch bereits verbucht.

Nun habe ich ein Schreiben von besagter Inkasso Firma erhalten, der sich nach meiner Recherche bei E-Plus, aus der von mir bereits an E-Plus getilgten Mahnung und einem prozentualen Restbetrag (ca. 44 € )bis Vertragserfüllung zusammen setzt. So weit so gut.

Nur möchten die Damen und Herren von SNT ca. 50 Euro an "Kosten" und ca. einen Euro an Zinsen von mir. Da in dem Schreiben, die von mir bereits an E-plus getilgten 12x Euro für die beiden E-Plus Rechnungen noch nicht berücksichtigt wurden, ist die Forderung nun unbereinigt knapp 210 Euro.

Da ich natürlich gewillt bin, die noch zu zahlenden Kosten für den prozentualen Restbetrag zu bezahlen aber absolut nicht auf diese 50 Euro Inkasso kosten kann, würde ich gerne wissen wie gut meine Chancen sind aus der Nummer raus zu kommen.

Ich habe also eigentlich nur an E-plus (bzw. nun dem Inkasso) einen betrag von ca 45 Euro (der sich mir aber erst durch das Inkassoschreiben und einer telefonischen Anfrage bei E-Plus erschlossen hat) zu begleichen und soll 50 Euro Inkassogebühren zahlen.

Danke im Voraus

Basilikum_mit_ohne_Soße

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die 45 unter Angabe der Kdnr direkt auf das eplus konto überweisen !
(nicht aufs Inkassokonto)!

Es wären dann nur noch die Inkassogebühren offen !

Fax Und email an SNT Inkasso :

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihnen den rechtsweg anheim.Ich untersage Ihnen die Kontaltaufnahme per Telefon ausdrücklich ! Mit der Speicherung und Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden !
------------------

Ein erfolgreich durchgeführte Klage Seitens des Gläubigers bzw des Inkassobüros ausschließlich wg der vom Schuldner nicht beglichener Inkassogebühren (bei beglichener Hauptforderung) hat es m.W bisher noch nicht gegeben !
Aus diesem Grund würde ich die Inkassogebühren nicht begleichen und so wie oben verfahren.

lg

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Basilikum_mit_ohne_Soße
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für den Tip. Da die Person die mir den Spass mit den Inkasso-Gebühren eingebrockt hat die Kosten zahlt ist das Thema nun für mich gegessen.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@thehellion: ich habe nun aber tatsächlich Entzugserscheinungen :bang: :bang: .

Biiiitte :augenroll: , ich will nun endlich

die 174 Vollmachtsanforderung von Dir lesen

:devil:

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der 174 er Einforderungs und Zurückweisungsspaß ist nicht jedermanns/frau Sache und erfordert eine gewisse Abgebrühtheit -

Aber weil Du es bist :

Sehr geehrter Herr Inkassomandator !
Herzlichen Dank für Ihr sympatisches Schreiben !
Leider haben Sie vergessen sich zu legitimieren (Schade eigentlich ) Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 deshalb
ab.
Die Hauptforderung habe ich jetzt an den Gläubiger beglichen (..ätsch)! Ich freue mich auf Ihr spannendes und abwechslungsreiches Bausteinverschickungsprogramm !

Mit dem Nikotinentzug durchgehalten ? :sweat:



-- Editiert von thehellion am 11.04.2007 21:20:57

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
chreich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,
auch ich habe eine Annahme. Eine berechtigte Hauptforderung von 25,61€ steht an. Ich nahm an, nach der ersten Mahnung, beglichen zu haben. Beim durchsehen der Kontobewegungen sah ich, dass ich doch nicht habe. Jetzt kam ein Brief, mit einer Forderung vom BID (Inkasso Dienst) in Höhe von 80,94€ (+216%!!!). Ist das noch Rechtens?? Wie würdet Ihr verfahren??
Danke für jede Hilfe

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde die berrechtigte Hauptforderung 25,61€ direkt dem Ursprungsgläubiger auf das Konto überweisen und diesen nicht als Einschreiben verschickten 1 Inkassobrief als nicht existent ansehen ! Ich würde dann den 2 Inkassobrief abwarten und dann die Forderung gegenüber dem Inkassobüro vollumfänglich zurückweisen !
Am Besten Du postest dann noch mal

lg

lg

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

55 Euro Gebühren. Nciht schlecht. Wie gliedern sich die denn?

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Mahnman
Bestimmt sind MWST und Kontoführungsgebühren enthalten - evtl noch - da aus Bayern - CSU :)

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
chreich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

@thehellion
Vielen Dank. Ich werde das probieren und weiter sehen. Auf jeden Fall aber berichten.

Die Kosten kommen:

Hauptforderung 25,61
5 Prozentpunkte über Basiszins bis heute 0,10
Mahnspesen des Gläubigers + evtl. Bankrücklastkosten 10,23
Gebühren und Auslagen 45,00

zusammen.
Danke nochmal.

4x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gebühren und Auslagen 45,00
----------------------------
Eine echte Frechheit wie man hier den Verbraucher versucht über den Tisch zu ziehen versucht

lg

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Stimmt. Zulässig sind nur 39,00

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
chreich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

...also wäre eine Rechnung von 74€ rechtens?! Ich bin ja schließlich an den Tücken der Onlineüberweisung gescheitert.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Zulässig ist eine Abrechnung analog RVG. Hier würde eine 1,3 Gebühr zzgl. Auslagenpauschale 39 Euro betragen.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es kann wohl nicht Aufgabe des Schuldners sein dem Inkassobüro Nachhilfe in Sachen RVG zu geben !

Ich würde Null € überweisen Eine erfolgreich durchgeführte Klage ausschließlich wg nicht beglichener Inkassogebühren eines extern beauftragten IB ist nicht bekannt (bei bezahlter HF)

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.106 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123·5·8