Wieviele Tage am Stück darf man arbeiten?

9. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)
Wieviele Tage am Stück darf man arbeiten?

Ich arbeite in einem Alten- und Pflegeheim. Beim heutigen Blick auf den Dienstplan, ist mir aufgefallen das meine freien Tage gestrichen wurden und das ich jetzt 20 Tage am Stück arbeiten soll. Ich empfinde das als ziemliche Zumutung, ich bin bereits jetzt (es ist erst mein 7. Tage in Folge) total ausgelaugt. Leider finde ich keine entsprechenden Gesetzestexte, denn ich möchte mich dagegen wehren. Kann mir jemand weiter helfen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Da wäre als erstes ein Blick in den TV anzuraten.
Ansonsten siehe ArbZG

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

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93x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

also in dieser zeit sind insgesamt 3 sonntage und 2 feiertage, das macht zusammen 5 freie tage, ist das richtig so? die woche nach pfingsten habe ich urlaub. gilt das als freizeitausgleich oder muss ich zusätzliche Tage bekommen? der dienstplan sieht nämlich keine freien tage vor und das ich nach meinem urlaub (1 woche) frei bekomme das wird sicherlich auch nicht so sein.

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98x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ulaubstage sind keine Ersatztage - wäre ja noch schöner (für solche AG).

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Interessanter wäre zu wissen, wie viele Stunden Du täglich arbeitest.

Denn da gibt es durchaus entsprechende Höchstzahlen und Ruhezeiten.



Allerdings hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, das bis zu 260 Stunden monatlich exklusive Pausen gesetzeskonform seien.
(Az. 10 Sa 668/11 )





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@blaubär

Und auf wieviel Tage durcharbeiten am Stück kommst Du unter Berücksichtigung des ArbZG: 19 oder 32?

50x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

@1000kleinesachen

sorry - ich verstehe die Frage nicht bzw. nicht, was die angegebenen §§ mit der Frage zu tun haben: § 19 (ÖD und Beamte) ... § 32 ???? --- mein ArbZG endet mit 25 bzw. 26

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6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Auf 260 Stunden am Stück komme ich nicht, ich arbeite höchstens 8 Stunden täglich.

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7x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@blaubär

Also wenn ich auf Paragraphen verweise, dann schreibe ich in der Regel § 622 Abs. 2 BGB .

Die 19 bzw. die 32 ist die Anzahl der Tage, die man ohne Unterbrechung hintereinander arbeiten darf.

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