Ich arbeite in einem Alten- und Pflegeheim. Beim heutigen Blick auf den Dienstplan, ist mir aufgefallen das meine freien Tage gestrichen wurden und das ich jetzt 20 Tage am Stück arbeiten soll. Ich empfinde das als ziemliche Zumutung, ich bin bereits jetzt (es ist erst mein 7. Tage in Folge) total ausgelaugt. Leider finde ich keine entsprechenden Gesetzestexte, denn ich möchte mich dagegen wehren. Kann mir jemand weiter helfen?
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Wieviele Tage am Stück darf man arbeiten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da wäre als erstes ein Blick in den TV anzuraten.
Ansonsten siehe ArbZG
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
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also in dieser zeit sind insgesamt 3 sonntage und 2 feiertage, das macht zusammen 5 freie tage, ist das richtig so? die woche nach pfingsten habe ich urlaub. gilt das als freizeitausgleich oder muss ich zusätzliche Tage bekommen? der dienstplan sieht nämlich keine freien tage vor und das ich nach meinem urlaub (1 woche) frei bekomme das wird sicherlich auch nicht so sein.
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Ulaubstage sind keine Ersatztage - wäre ja noch schöner (für solche AG).
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Interessanter wäre zu wissen, wie viele Stunden Du täglich arbeitest.
Denn da gibt es durchaus entsprechende Höchstzahlen und Ruhezeiten.
Allerdings hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, das bis zu 260 Stunden monatlich exklusive Pausen gesetzeskonform seien.
(Az. 10 Sa 668/11
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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@blaubär
Und auf wieviel Tage durcharbeiten am Stück kommst Du unter Berücksichtigung des ArbZG: 19 oder 32?
@1000kleinesachen
sorry - ich verstehe die Frage nicht bzw. nicht, was die angegebenen §§ mit der Frage zu tun haben: § 19 (ÖD und Beamte) ... § 32 ???? --- mein ArbZG endet mit 25 bzw. 26
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Auf 260 Stunden am Stück komme ich nicht, ich arbeite höchstens 8 Stunden täglich.
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@blaubär
Also wenn ich auf Paragraphen verweise, dann schreibe ich in der Regel § 622 Abs. 2 BGB
.
Die 19 bzw. die 32 ist die Anzahl der Tage, die man ohne Unterbrechung hintereinander arbeiten darf.
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