Wieviel nächtliches Hundebellen?

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
abner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wieviel nächtliches Hundebellen?

Hallo,

folgendes Problem:
Wir sind im vergangenen Jahr umgezogen, in eine neue (Miet-)Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Anfangs gab es keine Probleme, alles bestens. Nun bellt aber seit einigen Wochen der Hund auf dem Nachbargrundstück nachts fast täglich, teils (häufig) 1- bis 3-mal pro Nacht kurzzeitig, mal für 10 bis 15 Minuten, an wenigen Tagen auch mal stundenlang. Trauriger Rekord war 22:00 bis 06:00 mit Pausen von 30 bis 45 Minuten. Der Hund befindet sich dabei häufig nur in 6 – 7 Metern Abstand zu unserem Schlafzimmerfenster. So entsteht selbst bei geschlossenem Fenster noch ein erheblicher Geräuschpegel.
Wir haben insofern Pech, das unsere Wohnung als einzige Fenster in diese Richtung hat. Die anderen Mitbewohner hören das Gebell zwar auch, bei uns ist es aber mit Abstand am lautesten.
Sowohl wir als auch der Vermieter haben mit den Nachbarn gesprochen, ohne auf viel Verständnis zu stoßen bzw. ohne nennenswerten Erfolg.
Beim Ordnungsamt habe ich mich erkundigt. Man würde bei schriftlicher Anzeige prüfen, ob der Hund artgerecht gehalten wird. Davon verspreche ich mir nicht viel, da der Hund keinen ungepflegten Eindruck macht, keineswegs bösartig ist und tagsüber sich auch ruhig verhält.

Zum Beispiel http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=33249 habe ich gelesen … was soll mir das aber sagen? Ist es Hund und Nachbarn zuzumuten, dass der Hund z.B. nachts irgendwo einquartiert wird?

Wieviel nächtliches Hundegebell muss ich langfristig tolerieren? Gibt es rechtliche Möglichkeiten?

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Du kürzt die Miete, dein Vermieter muss sich dann an den Verursacher des Lärms wenden.
Du mußt aber beweisen, dass der Hundlärm wirklich störend ist und da helfen nur Tonaufnahmen.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Urteile zur Lärmbelästigung durch Hundehaltung

Mietminderung wegen Hundegebell
Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung. AG Düren, Az.: 8 C 724/88

Widerruf der Haltungsgenehmigung wegen Ruhestörung

1. Die Erlaubnis zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden. AG Hamburg-Altona, Az.: 316a C 97/89 und

2. Gelegentliches Bellen ist kein Grund eine Haltungsgenehmigung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind. AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 716c C 114/90

Zeitliche Beschränkung des Hundegebells

1. Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr, und zwar nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. OLG Köln, Az.: 12 U 40/93

2. Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund nur zu ganz bestimmten Zeiten bellen zu lassen. Dies würde nämlich nahezu einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Gerade ein kurzes Bellen ist nämlich dem Einflußbereich eines Hundehalters entzogen. OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 111/93


Nachts darf der Hund nicht bellen

... Dauerkläffen ist nicht erlaubt. Deshalb müssen Tierfreunde vor allem von 21.00 bis 07.00 Uhr, zur Mittagszeit und an Sonn- und Feiertagen dafür sorgen, dass ihr Hund ruhig ist -OLG Hamm, Az. 22 U 249/89

Ununterbrochenes Hundegebell von mehr als 10 Minuten muß nicht geduldet werden! OLG Köln Az. 12 U 40/93

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

und wenn Du mehr lesen willst:


http://forum.yellopet.de/beitrag-357.htm

__________________________________________

-- Editiert von Odil am 10.01.2006 12:07:26

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#4
 Von 
abner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!

Kann denn niemand mit dem Nachbar reden dass
er nachts den Hund in den Keller macht??
Der Hund scheint bei jedem Geräusch anzuschlagen oder er bekommt nicht genug zu
fressen dass er vor lauter hunger bellt.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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