Wieviel erbe ich als Stiefkind bei einem Haus?

11. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.11.2014 21:18:37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviel erbe ich als Stiefkind bei einem Haus?

Guten Abend,

Hintergrundinfo: Meine Mutter hat nach erster Ehe nochmals geheiratet und mit Mann Nr. 2 noch ein Kind bekommen (mein Halbbruder). Gemeinsam haben sie sich ein Haus gekauft. Meine Mutter hat aus eigener Tasche knapp 70.000€ hinzugesteuert. Sie arbeitet nicht, sonder widmet sich der Erziehung meines Halbbruders, während der neue Ehemann der Hauptverdiener ist. Der Wert für Summe und Haus beläuft sich auf knapp 800.000€.

Meine Mutter hat mich letztens darüber unterrichtet, dass ich, sollte sie versterben, 50.000€ bekomme. (Mann erbt sozusagen den Rest und sollte er versterben, geht das Haus in seine Eigentum über) Durch einen Erbteilrechner im Internet habe ich herausgefunden, dass mir angeblich 33,33% zustehen.

Meine 1. Frage: Ist diese Zahl richtig? (Wenn nein, welcher Prozentsatz dann?)
Meine 2. Frage: Wie viel Prozent von "was" steht mir zu? Stehen mir x% (ggf. diese 33,33%) von der vollen Haussumme oder nur von den 70.000€, die sie eingebracht hat?

Schließlich ermöglicht sie ja dadurch, dass sie zuhause bleibt meinem Stiefvater Vollzeit und auch am Wochenende zu arbeiten.
(Im Prinzip zahlen sie also beide auf ihre Weise die Schulden ab)

Die beiden haben (falls von Bedeutung) eine Ehe mit Gütertrennung.

Vielen Dank im Vorraus!

MFG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

maßgeblich ist erst einmal, welche Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sind.

Darüberhinaus kommt es darauf an, was ein eventuell vorliegender Ehevertrag und weiterhin ein eventuell vorliegender Erbschaftsvertrag vorsieht. Zuletzt ist die Frage nach dem Inhalt eines jeden Testamentes oder gemeinsamen Testamtentes Ihrer Mutter und 2. Ehemann zu stellen.

Rechnereien mit irgend welchen Tools aus dem Internet bringen mithin nichts.



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

quote:
Durch einen Erbteilrechner im Internet habe ich herausgefunden, dass mir angeblich 33,33% zustehen.

Wieviel dir zusteht, hängt davon ab, ob es ein (gemeinschaftliches) Testament gibt und was darin verfügt wurde. Dir steht mindestend der Pflichtteil (Hälfte des gestzlichen Erbteils) in bar zu; die Höhe hängt davon ab, welche gesetzlichen Erben zum Zeitpunkt des Todes vorhanden sind.

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge und hier hängt es ebenfalls davon ab, welche weiteren gesetzlichen Erben es gibt (Ehemann, Halbbruder).

Vererbt wird immer das Vermögen, das dem Erblasser gehört,.

quote:
chließlich ermöglicht sie ja dadurch, dass sie zuhause bleibt meinem Stiefvater Vollzeit und auch am Wochenende zu arbeiten.

Das spielt erbrechtlich keine Rolle.
quote:
Die beiden haben (falls von Bedeutung) eine Ehe mit Gütertrennung.

Bist du sicher? Dann muss es einen notariellen Ehevertrag geben.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

zu Frage 1.: Die Zahl ist richtig, sofern tatsächlich Gütertrennung vereinbart wurde und es kein Testament gibt.

zu Frage 2.: Grundlage ist das Vermögen Deiner Mutter zum Zeitpunkt ihres Todes.

Wenn Deine Mutter Dir gesagt hat, dass Du 50.000€ bekommst, dann gibt es wahrscheinlich ein Testament.

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