Wieviel an Schwester für Haus ausbezahlen???

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
chiller80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 63x hilfreich)
Wieviel an Schwester für Haus ausbezahlen???

Hallo,

wir haben hier folgendes Problem und es wäre schön, wenn mir einer ein paar Tipps dazu geben könnte, bevor ich/wir damit zu einem Notar gehen.

Sachverhalt:
Meine Eltern(60/57) haben vor ein paar Jahren ein Haus gebaut. Wert aktuell ca. 450 000€. Durch sehr viel Eigenleistung meines Vaters hat das Haus aber nur ca. 250 000€ gekostet.
In dem Haus wohnen meine Eltern und ich habe da eine Wohnung im 1. Stock, ca. 100qm. Jetzt will meine Schwester ein eigenes Haus bauen und benötigt dafür natürlich auch einiges an Bargeld. Deswegen, wollen meine Eltern Vertraglich festlegen, dass mir das Haus in ca. 10 Jahren überschrieben wird. Meine Eltern haben allerdings dann noch ein Lebenslanges Wohnrecht in dem Haus. Ich soll dafür jetzt schon einmal mit einem festen Grundbetrag und danach mit einem Monatlichen Betrag meine Schwester auszahlen. Zusätzlich zahle ich in den nächsten 10 Jahren, in denen mir das Haus noch nicht gehört, ca. 450€ Miete an meine Eltern.

Ich bin mit dieser Regelung jetzt eigentlich auch einverstanden. Das große Problem hier ist allerdings, wie viel ich meiner Schwester denn auszahlen muss, damit das ganze fair abgewickelt wird.


Vielen Dank schon einmal für alle nützlichen Tipps.

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12 Antworten
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#1
 Von 
Jana-andre
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 32x hilfreich)

also wenn das haus einen aktuellen wert von 450.000€ hat dann müssen sie ihrer schwester die hälfte auszahlen sprich 225.000€ hätten sie 3 geschwister wäre das durch 3 geteilt worden. aber das geld müssen sie Ihr aber erst auszahlen wenn das haus Ihnen gehört.

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32x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chiller80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 63x hilfreich)



aber das gilt doch nicht, wenn meine Eltern auch noch in dem Haus ein lebenslanges Wohnrecht haben??? Ich kann doch nicht das ganze Haus nutzen. Ausserdem bekommt Sie das Geld innerhalb der nächsten 10 Jahre, so dass das Haus dann in 10 Jahren mir überschrieben wird und ich zahle in den nächsten 10 Jahren zusätzlich noch eine Miete von 450€ an meine Eltern.

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63x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47573 Beiträge, 16820x hilfreich)

Gibt es einen Grund, warum eine derart komplizierte Vereinbarung aufgesetzt werden soll?

Habe ich das richtig verstanden, dass Du schon jetzt eine Zahlung an Deine Schwester leisten sollst, obwohl Du das Haus erst in 10 Jahren erhalten sollst?

Aus welchem Grund soll das Haus erst in 10 Jahren an Dich überschrieben werden?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chiller80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 63x hilfreich)

Das hat eigentlich nur den Grund, dass meine Eltern das Haus erst in ca. 10 Jahren an mich übergeben wollen. Macht für mich ja auch keinen großen unterschied, ob ich jetzt schon das Haus habe, oder in 10 Jahren. So kompliziert finde ich das eigentlich gar nicht.

Ist ja auch von Vorteil für mich, wenn ich jetzt schon anfangen könnte, das Geld abzubezahlen, da das mit Sicherheit einfacher ist, als in 10 Jahren alles auf einmal.

Für mich ging es hauptsächlich eigentlich nur darum, wie viel Geld Ihr denn zustehen sollte, wenn man all die Daten berücksichtigt.


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47573 Beiträge, 16820x hilfreich)

quote:
Ist ja auch von Vorteil für mich, wenn ich jetzt schon anfangen könnte, das Geld abzubezahlen, da das mit Sicherheit einfacher ist, als in 10 Jahren alles auf einmal.


Wie darf ich das denn jetzt verstehen? Ich dachte, dass Du Miete zahlen sollst oder was meinst Du mit der Abzahlung. Miete ist jedenfalls keine Abzahlung.

Zu welchem Zeitpunkt soll denn Deine Schwester von Dir ausgezahlt werden? Woher kommt denn das Bargeld, welches Deine Schwester jetzt benötigt?

quote:
Macht für mich ja auch keinen großen unterschied, ob ich jetzt schon das Haus habe, oder in 10 Jahren.


Für mich würde das einen erheblichen Unterschied machen. Welche Pläne hast Du eigentlich in Bezug auf das Haus?

quote:
So kompliziert finde ich das eigentlich gar nicht.


Und warum tust Du Dich dann so schwer, einen fairen Auszahlungsbetrag für Deine Schwester zu finden, ich übrigens auch. Das liegt daran, dass die vertragliche Konstruktion komplex ist und mit einer Reihe von Unwägbarkeiten verbunden ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo chiller80,

ich würde hh zustimmen, eine solche Konstruktion ist schon kompliziert.

Frage dich doch einmal folgendes:
Deine Schwester bekommt den Wert des halben Hauses sofort geschenkt, was ist die Gegenleistung? Bekommst du das Haus dann in 10 Jahren auch geschenkt ?
Und wenn ja, wieso sollst du bis dahin Miete zahlen, oder bekommst du von deiner Schwester auch Zinsen?

Ich würde es etwa wie folgt machen:
- Wohnrecht mit Regelung der Nebenkosten (!) ins Grundbuch eintragen lassen
- Wert des Wohnrechts ermitteln (s.u.)
- 450.000 minus Wert des Wohnrecht ist dann der aktuelle Wert des Hauses
- Die Schwester mit der Hälfte dieser Summe auszahlen, ggf. mittels Grundschuld finanzieren
- Haus übertragen (sofort, nicht erst in 10 Jahren)
(alles natürlich gemeinsam in einem Notartermin)

Den Wert des Wohnrechts würde ich etwa so ausrechnen: Angenommene Lebensdauer des länger lebenden Elternteils (hier wohl die Mutter, da sie ja sogar jünger ist?) *mal* fiktive Jahresmiete. Dieser Betrag muss dann noch abgezinst werden (grob fließ die gesamte Summe genau in der Mitte der ermittelten Zeit, und zwar von dir zu den Eltern - ich hoffe, das ist jetzt nicht zu kompliziert). Wenn du die fiktive Miete ungefähr beziffern kannst, kann ich es dir ausrechnen.

Bedenken sollte man auch, dass häufig der im Haus wohnende Angehörige die Pflege übernimmt. Das würde entweder den Wert weiter mindern, oder die Schwester beteiligt sich zu gegebener Zeit persönlich und/oder finanziell an der Pflege. Ich denke, bei so grundlegenden Entscheidungen sollten auch solche Dinge zumindest besprochen, besser sogar vereinbart werden.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
chiller80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 63x hilfreich)

Hallo Stefan,

Hauptgrund für die Regelung ist einfach, dass meine Schwester jetzt bauen will und dafür natürlich so viel wie möglich an Eigenkapital aufbringen will bzw. Tilgung des Kredits so hoch wie möglich machen. Meine Eltern wollen das Haus aber noch nicht aus den Händen geben. Deswegen soll ich das Haus erst in 10 Jahren bekommen. (In diesen 10 Jahren zahle ich 450€ Miete pro Monat und meine Eltern übernehmen alle Kosten, die für das Haus anfallen.) Nach den 10 Jahren übernehme ich dann diese Kosten für das Haus, zahle aber keine Miete mehr. (Klar, das mit den Nebenkosten für meine Eltern danach muss noch geklärt werden. Wie hoch sollte man den Betrag denn dann noch einrechnen, wenn man Ihnen die Nebenkosten erlassen will?)

Regelung meiner Schwester gegenüber:
Sie bekommt den Betrag X, den ich Ihr in einer einmaligen Zahlung + monatlich in den nächsten 10-20 Jahren abzahle(je nach Höhe des Gesamtbetrages). Ich muss deswegen keinen Kredit aufnehmen und zahle daher auch keine Zinsen dafür.

fiktive Miete:
Ja, meine Mutter ist jünger.
Damit meinst Du die Wohnung meiner Eltern in dem Haus, oder?
Ich denke mal, da kann man schon so ca. 800€ rechnen. (ca. 120qm Wohnung) + Keller + Garage + Balkon/Freisitz/großer Garten usw.

Pflege:
Pflege meiner Eltern würde ich übernehmen, so weit es gehen würde. Kosten für ein Pflegeheim würden meine Schwester und ich uns teilen. Aber es ist klar, dass ich natürlich mehr aufwand damit habe, da ich direkt vor Ort bin und nicht 1 1/2- 2h Autostunden entfernt.(So habe ich es mir vorgestellt.)

Frage ist halt, was ist ein ungefährer fairer Preis, den man in so eine Verhandlung mitnehmen kann. Klar werden wir uns darüber unterhalten und das dann auch notariell beurkunden lassen. Allerdings hat man halt mit so einem Thema nicht wirklich oft zu tun, weswegen ich davon auch keine Ahnung habe wie man in diesem Fall einen Preis festlegen könnte.

Danke schon einmal für Deine Hilfe.


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0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo chiller80,

quote:
Meine Eltern wollen das Haus aber noch nicht aus den Händen geben.
Das ist natürlich verständlich. Wenn jedoch bereits jetzt die Übertragung notariell festgelegt werden soll, ist das doch fast kein Unterschied. Und - wie bereits angedeutet – erscheint es etwas ungerecht, dass deine Schwester ihre Hälfte bereits jetzt bekommen soll, aber du noch 10 Jahre warten musst.

quote:
Wie hoch sollte man den Betrag denn dann noch einrechnen, wenn man Ihnen die Nebenkosten erlassen will?
Halt in etwa so viel, wie die Nebenkosten sein werden (aktuelle Strom-, Gas- und Wasserrechnung etc.). Und diese kommen dann auf die fiktive Miete drauf. Besser ist es aber, wenn die Eltern auch in Zukunft ihre Kosten alleine tragen, denn dann gibt es weniger Streit über Verschwendung.

quote:
Ich muss deswegen keinen Kredit aufnehmen und zahle daher auch keine Zinsen dafür.
Indirekt nimmst du aber doch einen Kredit auf, und zwar bei deiner Schwester (getilgt in 10-20 Jahren). Das ist einer der Punkte, die die Berechnung so kompliziert machen. Ich vermute doch, dass auch deine Schwester noch Unterstützung von einer Bank braucht und dann könntest du genauso gut einen Bankkredit aufnehmen. Die Fremdschulden (auf die gesamte Familie betrachtet) wären gleich.
Was wäre, wenn du einmal nicht mehr zahlen kannst? Im Extremfall würde dann deine Schwester ihr Haus verlieren, weil sie ihrerseits ihre Raten nicht mehr zahlen kann; du aber würdest dein Haus behalten und sie müsste dich dann verklagen. Ist alles nur Theorie und tritt natürlich nur bei dann zerstrittenen Familien ein. Am saubersten ist es aber, wenn jeder selbst für seine Schulden auch mit seiner Immobilie haftet.
EDIT: Aber was rede ich, ich habe selbst meiner Schwester einen hohen 5-stelligen Betrag geliehen. ;)

quote:
Damit [fiktive Miete] meinst Du die Wohnung meiner Eltern in dem Haus, oder?
Ja, genau. Du könntest den betreffenden Teil des Hauses ja auch vermieten. Praktisch ist so etwas häufig nicht möglich (wer mietet schon ein Haus, bei dem im nicht komplett abgeschlossenen Obergeschoß noch der Eigentümer lebt?), also muss man sich auf eine fiktive Miete einigen.

Wert des Wohnrechtes:
Erwartete Lebensdauer deiner Mutter gem. Sterbetafel: 27 Jahre

Barwert der entgangene Miete bei 6% Zinsen: ~128.000[Euro]
Barwert der entgangene Miete bei 5% Zinsen: ~142.000[Euro]
Barwert der entgangene Miete bei 4% Zinsen: ~158.000[Euro]

Berechnet mit folgender Excel-Formel: “=BW(5%/12;324;800)“ , wobei 5% der Zinssatz ist (12 mal pro Jahr fällig), 324 die Anzahl der Monate (27*12) und die 800 die fiktive Monatsmiete.

Wie du siehst, kann der Wert eines Wohnrechtes schon ein großer Broken sein. Das liegt hier insbesondere an der Zeit, denn deine Mutter ist noch relativ jung ;-) .

Noch etwas zu den genannten Beträgen: Bei einer theoretischen Miete von 1.250 Euro (800 + deine 450) ergibt sich eine Jahresmiete von 15.000 Euro. Berechnest du nun das aus der Aktienbewertung bekannte KGV (Wert/Gewinn), so kommst du auf genau 30 (450.000 / 15.000). Üblich ist aber bei Immobilien eher eine 20-fache Jahresmiete. Demnach ist entweder der Wert zu hoch angesetzt oder die Miete zu niedrig.

@hh: Steuern werden doch vermutlich gar nicht fällig, da die Freibeträge deutlich höher liegen (400.000 je Elternteil und je Kind). Und Grunderwerbsteuer sowieso nicht.

MfG Stefan


-- Editiert am 11.11.2009 13:17

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47573 Beiträge, 16820x hilfreich)

quote:
dass meine Schwester jetzt bauen will und dafür natürlich so viel wie möglich an Eigenkapital aufbringen will bzw. Tilgung des Kredits so hoch wie möglich machen.


Dass Deine Schwester das gerne so hätte, kann ich gut nachvollziehen. Machst Du immer alles, was Deine Schwester gerne hätte?

quote:
Meine Eltern wollen das Haus aber noch nicht aus den Händen geben.


Und deswegen wartest Du jetzt einfach 10 Jahre, weil Deine Eltern das gerne so hätten?

quote:
Nach den 10 Jahren übernehme ich dann diese Kosten für das Haus, zahle aber keine Miete mehr.


Logisch wäre bei so einer Vereinbarung, dass Deine Eltern anschließend nicht nur die Nebenkosten, sondern auch Miete zahlen. Warum sollst Du in den nächsten 10 Jahren Miete zahlen, Deine Eltern aber anschließend nicht, wenn Dir das Haus gehört und Du alle Kosten übernimmst.

Aber trotzdem ein paar Hinweise zur Berechnung:
Bei der Übertragung ist Deine Mutter 67 Jahre alt. Nach der Sterbetafel des statistischen Bundesamtes hat sie dann eine Restlebenserwartung von 18,72 Jahren. Nehmen wir an, dass die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung Deiner Eltern aktuell 700€ monatlich beträgt und mit 2% pro Jahr steigt, also im Jahr 2019 dann 853€ beträgt. Nehmen wir weiter an, dass der Immobilienpreis nur 1% pro Jahr steigt, schließlich wird das Haus älter. Es hat dann im Jahr 2019 einen Wert von 497.000€. Nehmen wir weiter an, einen Kapitalzinssatz von 3% an. Das Wohnrecht hat dann im Jahre 2019 einen Wert von 146.000€. Der Wert des Hauses beträgt also 351.000€. Davon erhält jeder die Hälfte.

Deine Schwester erhält also 175.500€ bezogen auf das Jahr 2019. Abgezinst auf das Jahr 2009 mit 3% bleiben noch 130.600€. Nehmen wir weiter an, Deine Pflegeverpflichtung gegenüber Deinen Eltern würde 61.200€ betragen. Der Zahlungsanspruch Deiner Schwester würde um die Hälfte dieses Wertes reduziert. Somit verbleiben 100.000€.

Die Berechnung erhält soviele Unbekannte, dass man auch leicht auf einen völlig anderen Wert kommen kann.

In welchem Zustand wollen Dir Deine Eltern das Haus in 10 Jahren übergeben? Größere Reparaturen werden sie wohl nicht mehr durchführen, wenn es nicht vor dem Übergabetermin zwingend notwendig ist.

Ist Deine Lebensplanung schon so weit abgeschlossen, dass Du Dir sicher bist, dass Du auf Dauer in dem Haus bleiben willst? Hast Du eventuelle Veränderungen (Familie, Kinder) in den kommenden Jahren in Deinem Leben in Deine Finanzplanung mit einbezogen oder schließt Du aus, dass sich solche Veränderungen ergeben?

Insgesamt solltest Du Deine Pläne noch einmal genau überdenken. Ich würde bei nahezu gleicher Zielrichtung ganz andere Wege gehen. Warum gibst Du Deiner Schwester nicht einfach ein Privatdarlehen, abgesichert mit einer Grundschuld auf das Haus Deiner Eltern?

Was wollen eigentlich Deine Eltern bei der gesamten Angelegenheit beisteuern? Warum lassen Sie Dich nicht jetzt schon mietfrei wohnen? Haben Deine Eltern ein Problem damit, Dir das Haus jetzt sofort zu übertragen? Wenn ja, warum sollte das Problem in 10 Jahren nicht mehr existieren?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ich weise auf den genannten Punkt von HH zu: deine Lebensplanung!
Deine Schwester lebt in ihrem eigenem Haus und kann dort tun und lassen, was sie möchte.
Du lebst im Haus deiner (noch sehr jungen) Eltern. Und egal welche Vertragskonstruktion ihr wählt - es wird immer moralisch das Haus deiner Eltern bleiben.
Spätere Lebensgefährten sind da oft nicht so scharf drauf.
100 qm für € 450,- ist doch ein super-Preis. Und dir lässt dieser Mietvertrag die Möglichkeit, bei Problemen jederzeit ausziehen zu können.
Und über ein Erbe (wie gesagt, deine Eltern sind ja noch recht jung) sollte man erst in 20-30 Jahren nachdenken müssen.

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47573 Beiträge, 16820x hilfreich)

Dem Hinweis von reckoner, dass die Bewertung des Hauses mit 450.000€ zu hoch erscheint, möchte ich mich anschließen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Fragesteller mit 450€ eine verminderte Miete zahlen soll und stattdessen die 800€ für die 120m² der Eltern auf das gesamte Haus hochrechnet, kommt man auf eine Jahresmiete von 17.600€.

Dazu möchte ich jedoch bemerken, dass ich den Hauswert mit dem 20-fachen der Jahresmiete immer noch für zu hochgegriffen halte. Angemessen wäre wohl eher die 15-fache Jahresmiete, woraus sich ein Wert des Hauses von 264.000€ ergibt. Vermietete Objekte werden auch mit nur dem 12-13-fachen der Jahresmiete bewertet. Der Wert von 264.000€ passt dann auch eher zum eingesetzten Kapital von 250.000€ zzgl. Eigenleistungen. Dass der Vater Eigenleistungen in Höhe von 200.000€ eingebracht hat, halte ich für unglaubwürdig.

Wenn man damit die von mir durchgeführte Rechnung korrgiert und statt der von mir angenommenen Miete von 700€ eine Miete von 800€ ansetzt, dann kommt man auf einen Wert des Wohnrechtes von 167.000€ im Jahr 2019 und einen Hauswert von 292.000€. Unter Beibehaltung der anderen Annahmen ergibt sich dann ein Auszahlungsbetrag von 15.900€ für die Schwester.

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