Wiederspruch, wieviel Zeit habe ich da?

3. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sersh
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederspruch, wieviel Zeit habe ich da?

Hallo zusammen,
gibt es gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum um Wiederspruch gegen ein Kündigungsschreiben einzulegen. Wie viel Zeit kann man sich da maximal lassen?

Danke Euch!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)


Der Widerspruch muß spätestens
z w e i Monate v o r Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter gegenüber erklärt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)


Zei Monate vor dem Auszugstermin.

Beispiel

Sie bekommen die Kündigung am 4.5.2004 zum 31.7.2004. Das Widerspruchsschreiben muss spätestens am 31.5.2004 beim
Vermieter sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sersh
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Dann habe ich gleich noch eine Frage :)
Muß der Vermieter diese Frist in seinem Schreiben angeben?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sersh
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, habe die Antwort im anderen Beitrag übersehen. Hat sich dann erledigt. Vielen Dank !

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