Wiederholte Nötigung: Auto gegen Radfahrer

25. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
foxi
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederholte Nötigung: Auto gegen Radfahrer

Hallo zusammen,

ich suche Tipps zum Thema Nötigung im Strassenverkehr.

Ich fahre meist mit dem Rad zur Arbeit, oft in einem ähnlichen Zeitfenster morgens und abends (wie es sicher vielen von uns so ergeht).

Ich befahre dabei innerorts eine Strasse, deren 2 Spuren durch einen großen Grünstreifen getrennt sind, eine Fahrspur fühlt sich im Prinzip so an wie eine Einbahnstrasse. Die Strasse ist ca. 1,5 km lang und rechts komplett mit parkenden Autos zugestellt, so dass man als Radfahrer links davon fährt und sich den Platz mit anderen Fahrzeugen teilt. Soweit so üblich.

Wie es der Zufall so will, überholte mich schon im letzten Herbst ein mir mittlerweile gut bekannter Passat-Kombi mit hohem Tempo und sehr geringem Abstand, obwohl nach links noch ca. 1m Platz gewesen wäre. Das Manöver war durchaus riskant, ich quittierte es mit "Daumen hoch" (kein Stinkefinger!). Der Fahrer sah es und bremste mich sofort sehr stark aus und behinderte mich mehrfach beim Weiterfahren - Blockieren rechts, Ausbremsen, Vollbremsung, bei Überholversuch scharf nach links ausscheren.

Diesen wundervollen Menschen habe ich mittlerweile mehrfach erlebt. Wann immer er mich sichtet, wird gedrängelt, ausgebremst, Stinkefinger gezeigt und bei offenem Fenster gepöbelt. Normalerweise sehe ich sowas sportlich und lasse mich nicht provozieren. Nachdem ich jedoch in den letzten 2 Tagen gleich 2mal (zuletzt heute morgen) von dem Herrn bedrängt wurde, habe ich schlicht Sorge um meine Gesundheit.

Noch ist nix passiert und daher meine Fragen:
1) Was kann ich gegen die gefährlichen Aktionen des Autofahrers unternehmen?
2) Hat eine Anzeige wegen Nötigung überhaupt irgendeinen Sinn/Aussicht auf Erfolg?
3) Gibt es andere legale Möglichkeiten zur "Verkehrserziehung"?


Danke, Martin

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5 Antworten
#1
 Von 
Michael32
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Gibt es Zeugen ?

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

1) Anzeigen
2) Ja, Zeugen und / oder Fotos wären zwecks Beweisführung ideal. Fahrerbeschreibung wichtig!
3) Fällt mir keine ein.

Einfach mal einen Freund mit Abstand und unauffällig hinterherradeln lassen. Dann hast Du einen Zeugen.

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#3
 Von 
foxi
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zurück,

danke für Eure Antworten.

Nein, es gibt leider keine mir bekannten Zeugen. Für eine geplante Aktion ist das Ganze dann doch zu zufällig, einen Zeugen herbeizubitten könnte viele Fehlversuche nach sich ziehen.

Nun ja, mal schauen wie's weitergeht. Am besten fahr' ich ab jetzt nur noch Tandem mit Sozius

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Es muß auch keine zeugen geben. Wenn Du Anzeige erstattest muß ermittelt werden. Kommt es zur Anklage hat der Richter nach Beweiswürdigung zu urteilen. Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Glaubt dir der Richter kommt es zum Urteilsspruch. Glaubt er dir nicht, oder sieht er die Nötigung als nicht ausreichend erwiesen an, ergeht ein Freispruch. Bis dahin geht deinem Kontrahenten aber der Popo auf Grundeis, und er wird sich solche Aktionen für die Zukunft gut überlegen.

In Betracht käme auch eine Anzeige wegen Verstoß gegen §315c STVO. Im Falle einer Verurteilung würde das neben einer empfindlichen Geldstrafe den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten.

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#5
 Von 
Snuggles
Status: Praktikant (905 Beiträge, 252x hilfreich)

Der Beweis ist das Problem.

Google mal nach der "Oregon Action Cam". Das ist eine Wasserdichte Mini-Videokamera im "Lampenformat", die speziell für Radfahrer, Inliner etc. gedacht ist. Kannste am Lenker / Helm o.ä. festmachen. Bei eBay für ~129,- EUR zu haben.

Ein Videobeweis (ist ja eine öffentliche Straße) dürfte hier machbar sein.

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