Wiedererlangung des Führerscheins

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
lsa126
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedererlangung des Führerscheins

Hallo. Bei der Antragstellung zur Neuerteilung des Führerscheins muss man einen Gesundheitdbogen ausfüllen. Auf die Frage ob man wegen Alkohol etc in Behandlung war, soll man auch beantworten. Kann es zu Problemen führen, wenn man schreibt, dass man an einer Rehabilitation wegen Alkohol teilgenommen hat. Inwiefern werden die gemachten Angaben geprüft? Wird die Krankenkasse zur Auskunft gebeten?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Beantwortung sollte freiwillig sein.

Zitat (von lsa126):
Kann es zu Problemen führen, wenn man schreibt, dass man an einer Rehabilitation wegen Alkohol teilgenommen hat.


Wenn das nicht bereits aktenkundig ist (z.B. weil die Fahrerlaubnis wegen Alk weg ist), manövriert man sich damit sicherlich in eine MPU. Ohne Beantwortung jeglicher Fragen vielleicht in ein amtsärztliches Gutachten.

Zitat (von lsa126):
Wird die Krankenkasse zur Auskunft gebeten?


Im Rahmen der Amtsermittlung ist das möglich, aber nicht wahrscheinlich. Woher sollen die die KK kennen?

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