Guten Tag, Ich habe eine Frage. Mein Mann war zwei mal in Deutschland verurteilt (2 Jahre und 6 Jahre). Also zwei mal wurde er (nach Halbzeit oder zwei Dritteln)nach Polen abgeschoben. Vor seiner zweiter Strafe haben wir ein Kind bekommen. Nach der abgesessene strafe wurde er nach Polen abgeschoben. Danach haben wir in P. geheiratet.Bei der Ausländerbehörde haben wir einen Antrag auf Familien zusammenführung gestelt und die ganzen Abschiebungskosten bezahlt. Nach zwei Jahren hat mein Mann eine andere Frau in P. gefunden und er hat uns verlassen. Er hat zu uns jeglichen Kontakt abgebrochen und hat sich verweigert mir weitere Dokumente für die Ausländerbehörde zuschicken. Ich habe danach, mich auch nicht mehr bei der Ausländerbehörde gemeldet und von denen habe ich auch nichts mehr gehört. Nun jetzt nach 3 Jahre Trennung habe ich die Scheidung eingereicht, Mein Mann hat die Scheidung unterschrieben. Zur Zeit ist er wieder in Haft (nicht in Deutschland) aber noch nicht verzurteilt. Nun meine Frage: Meine Anwältin sagt, dass er nicht mehr nach Deutschland einreisen darf, sogar nicht zu dem Kind. Mein Mann behauptet, dass er über die Bootschaft oder sonst wo seine Ziel auf jeden Fall erreicht, sobald er aus der Haft entlassen wird. Also er möchte einen Antrag auf Besuchsrecht stellen. Wie gross sind seine Chancen auf Besuchsrecht seines Kindes in Deutschland ?
Vielen Dank an alle.
Wiedereinreise nach abschiebung- möglich ?
Notfall?
Notfall?
quote:
Wie gross sind seine Chancen auf Besuchsrecht seines Kindes in Deutschland ?
Zunächst müßte er eine Befristung seiner (zunächst dauerhaften) Einreisesperre beantragen.
Welche Frist dann letztendlich von der Ausländerbehörde bestimmt wird kann man nicht seriös voraussagen.
Die Ausländerbehörde wird das nach ausgiebigen Studium seiner Akte entscheiden.
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Hier ist zu unterscheiden. Gegen das familienrechtliche Besuchsrecht wird nichts einzuwenden sein. Eine ganz andere Frage ist die ausländerrechtliche Frage. Nur einen dauerhaften Verbleib in Deutschland, den halte ich, wie mein Vorschreiber auch, eigentlich für ausgeschlossen. Allerdings - kommt man nach Polen nicht ohne Ausweiskontrolle, und umgekehrt ist es auch so?
wirdwerden
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quote:
Allerdings - kommt man nach Polen nicht ohne Ausweiskontrolle, und umgekehrt ist es auch so?
Davon habe ich bei meinen Reisen nach Polen in den letzten Jahren noch nichts mitbekommen.
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Sorry, das "nicht" hatte sich eingeschlichen. Polen gehört zu den Schengen-Ländern, also ohne Ausweiskontrolle Ein- und Ausreise möglich.
wirdwerden
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Polen gehört zu den Schengen-Ländern, also ohne Ausweiskontrolle Ein- und Ausreise möglich.
Trotzdem sollte dich der TS davor hüten, bei bestehenden Einreiseverbot nach Deutschland einzureisen. Ein illegaler Aufenthalt kann unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.
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Und ich würde raten, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
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Guten Tag,
Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben. Also so wie ich verstanden habe, es besteht die Möglichkeit zu Wiedereinreise. Warum sagte zu mir mein Anwalt, dass Deutschland für ihn gestorben ist
? Noch was: er war 2 mal in deutschland wegen Verkauf von BtM verurteilt (selbst kein DA). Wegen was jetz sitzt er in Halft, das weiss ich nicht. Seine letzte Abschiebung war vor 5 Jahren. Wenn es ihm das familienrechtliche Besuchsrecht erlaubt wird, wo sollen denn diese Treffen stattfinden ? Jugendamt ?
Er hat zu dem Kind die ganze 3 Jahre kein Kontakt gehabt. Zur Zeit will mein Kind kein Kontakt zu ihm, auch nicht am Telefon.
Er hat nach 3 Jaren angerufen und redet mit mir so, als wäre es nichts geschehen. Vielleicht sollte ich ihn wegschicken, aber das konnte ich leider nicht:-(, da ich immer an mein Kind denke. Wegen Sorgerecht ist auch so eine Sache, ich glaube nicht dass er seine Sorgerecht freiwillig abgibt.
Vielen Dank an alle.
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Also, in Ermangelung von Grenzkontrollen kann er einreisen. Problematisch wird es, wenn er erwischt wird. Dann kommt er in Abschiebehaft, und die ist nicht so furchtbar sexy.
Besprich mit deinem Anwalt, ob es Sinn macht, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Also mit ins Scheidungspaket zu nehmen. Macht in so einem Fall Sinn, obwohl ich ansonsten kein Freund von alleinigem Sorgerecht bin.
wirdwerden
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Also so wie ich verstanden habe, es besteht die Möglichkeit zu Wiedereinreise.
Ja, aber erst dann, wenn seinem Befristungsantrag stattgegeben wurde. Wenn er vorher wieder einreist und erwischt wird, macht er sich strafbar.
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Wegen Sorgerecht ist auch so eine Sache, ich glaube nicht, dass er seine Sorgerecht freiwillig abgibt.
Darüber entscheidet nicht er, sondern das Gericht.
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Guten Tag, Danke an alle, die mich unterstützt haben. Ich verstehe aber nicht, warum sagte mein Anwalt, dass er nie wieder nach deutschland einreisen darf ?
Danke
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Ich verstehe aber nicht, warum sagte mein Anwalt, dass er nie wieder nach deutschland einreisen darf ?
Weil auf Grund der Abschiebung eine unbefristete Wiedereinreisesperre eingetreten ist.
Erst nach einem Befristungsantrag und einer (eventuellen) Befristung der Einreisesperre besteht die Möglichkeit, daß er irgendwann einmal wieder die Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland erhalten kann.
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-- Editiert ya338 am 14.12.2012 21:40
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