Wiedereinreise nach Deutschland!

27. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
cet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Wiedereinreise nach Deutschland!

Hallo

ich wurde 2002 abgeschoben in die türkei, bin in deutschland geboren und hab einen voll jaehrigen sohn in deutschland der einen deutschen ausweiss hat! meine abschiebesperre und kosten habe ich getilgt! meine frage ist was muss ich tun um wieder einzurreisen bitte um ihre hilfe!!! Vielen dank im vorraus !

-- Editiert von Moderator am 27.03.2015 12:53

-- Thema wurde verschoben am 27.03.2015 12:53

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

meine abschiebesperre und kosten habe ich getilgt!
meine frage ist was muss ich tun um wieder einzureisen.... ?
____________________________________________________________________________

Beim deutschen Konsulat einen Visumsantrag stellen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

schon klar aber was für ein visum??? familien zussamenführung oder turist???

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Das kommt ganz darauf an was Du beabsichtigst ?
Den entsprechenden Grund musst Du bei der Visumsbeantragung angeben.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Es gibt keine Familienzusammenführung mit volljährigen Kindern. Und falls Sie an einen DAUERAUFENTHALT in D dachten - das wird wohl nichts werden. Ein Visum für einen kurzen Aufenthalt hingegen werden Sie wohl kriegen.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Hier stellt sich die Frage: Wiedereinreisen für einen Besuchsaufenthalt oder um wieder in Deutschland zu leben? Um eine realistische Chance auf ein Visum zu haben, muss man jeweils unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

Für ein Besuchsvisum muss man glaubhaft machen, dass man pünktlich wieder ausreisen wird (Stichwort: Rückkehrbereitschaft). Hier hilft z.B. eine feste Arbeitsstelle in der Türkei, eine Ehefrau und Kinder, mit denen man dort zusammenlebt. Dass der erwachsene Sohn in Deutschland lebt, macht den Besuchsgrund glaubhaft.

Um wieder in Deutschland zu leben, braucht man einen vom Gesetz vorgesehen Grund. Nach abgelaufener Einreisesperre sind die Bedingungen für ein Leben in Deutschland dieselben, wie für jeden anderen Türken. Die Geburt und das vorherige Leben in Deutschland zählen hier nicht. Der erwachsene Sohn braucht keine Betreuung, also kann man nicht zur Familienzusammenführung einreisen (das ginge nur bei einer Ehefrau in Deutschland oder minderjährigen Kindern). Für eine Einreise zur Arbeitsaufnahme braucht es eine sehr spezielle bzw. sehr hohe Qualifikation.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

also keine chance wieder in deutschland zu leben so zu sagen ?

danke für eure hilfe !!!

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

noch eine frage, mein sohn ist deutscher staats bürger. hat das gar nichts zu sagen ?

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

"hat das gar nichts zu sagen ?" Genau so ist es.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Nein, die deutsche Staatsbürgerschaft des Sohnes ist nicht relevant, da dieser erwachsen ist und die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Vaters nicht notwendig ist. Familienzusammenführung gibt es nur zu Ehepartnern und minderjährigen Kindern.

Allein in außergewöhnlichen Härtefällen könnte man auch zu erwachsenen Kindern ziehen (§ 36 (2) AufenthG ). Das könnte der Fall sein, wenn der Sohn z.B. schwerst pflegebedürftig ist und permanente Betreuung braucht. Oder wenn der Vater in der Türkei schwerst krank ist und in der Türkei keine Hilfe erhalten kann (dann müsste aber der komplette Lebensunterhalt inklusive Krankenkasse gesichert sein - bei einem Schwerkranken allein mehrere tausend Euro im Monat). So etwas geht nur in ganz krassen Ausnahmefällen; also nur bei wirklichen menschlichen Tragödien.

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
also keine chance wieder in deutschland zu leben so zu sagen ?

Naja, keine Chance würde ich nicht sagen, aber derzeit halt extrem gering.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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