Hallo.
Ich bin in Deutschland geboren wurde aber trotzdem im jahr 2000nach Bosnien Abgeschoben
Der grund war die Straftaten die ich begangen habe,Diebstahl,usw.
Im jahr 2011 bin ich mit erlaubnis der Ausländerbehörde wieder nach Deutschland Eingereist.
Die Abschiebekosten sind bezahlt worden.
Ich bin noch immer in Bosnien meine ganze Familie lebt in Deutschland ich habe es noch
Immer nicht geschafft mich in Bosnien einzuleben.
Als ich das letzte mal 2011 in Deutschland war habe ich mich nicht an die 90tage gehalten,
Ich bin länger in Deutschland geblieben,man hatt mir dann erneut eine Abschiebung nach Bosnien angedroht.
Ich bin in Hamburg geboren es kann doch nicht sein das man mich so behadelt selbst flüchtlinge werden
Besser behadelt ja ich habe Straftaten begangen aber keine die es Rechtfertigt das man mich
Mit allen mitteln davon abhalten will sich wieder in Deutschland aufzuhalten.
Man hatt mich sogar in der Ausländerbehörde festnehmen lassen,und in untersuchungshaft gesteckt
Für eine sache die längst verjährt war.Hab glück gehabt das die Staatsanwaltschaft diesen fehler
Zugeben hatt.Ich habe zwar keine Einreisespeere aber das ganze ist sehr schlimm für mich und meine familie.
Es kann doch nicht sein das ich keine Rechte mehr habe in Deutschland zu leben.
Ich bin in Deutschland geboren.Bosnien ist ein fremdes Land für mich.
Es gibt sogar leute die sich darüber lustig machen also leute die meine Geschichte kennen
Nach den motto wie kann man sich denn einfach so Abschieben lassen.
Ich glaube auch das meine Abschiebung nicht Rechtens war.
Ich habe unabhängig von meinen ersten schreiben eine selbstauskunft
In der Bosnischen Botschaft in sarajevo beantragt aber noch keine Auskunft
erhalten.
Weiss vielleicht jemand wie lange das dauert bis man eine Antwort erhält.
Und ist es wirklich so das ich keine rechte mehr in Deutschland habe.
Würde mich über antworten oder Ratschläge freuen.
Schöne grüsse Aldin
Wiedereinreise nach Ausweisung.
8. November 2016
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Frage vom 8. November 2016 | 13:01
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 6x hilfreich)
Wiedereinreise nach Ausweisung.
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#1
Antwort vom 8. November 2016 | 13:17
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
An Rechte sind Pflichten gebunden, diese haben Sie durch Ihre Straftaten verletzt. Offensichtlich so schwer, dass eine Einreise für Sie lediglich als Gast geduldet wird. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
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