Wie wirkt Erbunwürdigkeit auf den Pflichtteil?

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
fragenueberfragen123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie wirkt Erbunwürdigkeit auf den Pflichtteil?

Hallo,
fällt es unter Erbunwürdigkeit, wenn sich ein ausländischer Ehepartner 15 Jahre lang weigert, die deutsche Sprache zu lernen? Und wie sieht es damit aus, wenn er dann die schwer kranke deutsche Ehefrau nur sporadisch im Krankenhaus besucht?
Falls hier eine Erbunwürdigkeit vorliegt, wie wirkt sie sich auf den Pflichtteilsanspruch im Erbfall aus?
Danke!
Gruß

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3 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Also für die Enterbung incl. Aberkennung des Pflichtteils, da bedarf es schon mehr als Sprachdefizite oder aber wenig Kümmern. Das sind in der Regel ganz erhebliche kriminelle Taten gegenüber dem Betroffenen oder seinem engsten Umfeld. Wie gut sich die Erblasserin mit dem allen abgefunden hat, sieht man doch daran, dass sie nicht die Scheidung eingereicht hat, und dass ihr die fehlenden Sprachkenntnisse nichts ausmachen, einfach, weil sie ja sonst nicht drunter leiden würde, dass er sie dann nicht im Krankenhaus besucht hat.

Herabsetzen auf Pflichtteil, das geht ohne Angabe von Gründen problemlos.

wirdwerden

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#2
 Von 
fragenueberfragen123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke wirdwerden,
zählt dann die Tatsache, dass die Ehefrau zur Ehe gezwungen wurde, also vermutlich lag eine Nötigung vor, als "erhebliche kriminelle Tat"?
Und: Es ist mir schon klar, dass man einen ungeliebten Ehepartner beim Erbe auf seinen Pflichtteil zurechtstutzen kann, aber meine Frage war, ob jemand, der als erbunwürdig gilt, trotzdem noch einen Pflichtteilsanspruch hat.

Gruß

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Und das fällt ihr nach 15 Jahren ein? Und beschwert sich gleichzeitig über fehlende liebende Betreuung im Krankenhaus? Sorry, das langt nun wirklich nicht, aus gutem Grund.

wirdwerden

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