Hallo,
ich bin bei einem Ingenieurdienstleister angestellt, der mich bei einem Kunden einsetzt. Der Kunde hat immer wieder den Urlaub abgelehnt, das Auftragspensum wäre zu groß und ich könne nicht Urlaub nehmen. Die Urlaubssperre wurde mir durch den Kunden immer nur mündlich mitgeteilt, der will die Urlaubssperre nun nicht schriftlich bestätigen.
Nun habe ich den Fall, dass der Ingenieurdienstleister den Resturlaub 2017 (20 Tage!) zum 31.12.2017 verfallen lassen will. Ich hätte mich rechtzeitig um die Genehmigung oder Verschiebung kümmern müssen.
Hat hier der Arbeitgeber (Ingenieurdienstleister) nicht eine Aufsichtsfunktion? Der weiß durch die monatlichen Stundenabrechnungen ganz genau, wie viel Resturlaub bestand.
MfG
Mark
Wie wird Resturlaub wirksam in das Folgejahr verschoben?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du teilst deinem AG schriftlich mit, dass der Kunde diverse Urlaubswünsche abgelehnt hat und bittest um Übertragung ins kommende Jahr. Belege wären nicht schlecht.
Wenn dein AG ernst macht, bleibt dir wohl nur der Gang zum Arbeitsgericht.
-- Editiert von blaubär+ am 20.12.2017 18:24
Hallo,
ich habe leider keine Belege für die Urlaubssperre. Meine Urlaubsanträge wurden einfach nicht bearbeitet und ich bekam vom Kunden nur die mündliche Absage.
Hat hier die Personalabteilung des AG nicht eine Aufsichtspflicht? Immerhin wird der Resturlaub in jeder Lohnbescheinigung ausgewiesen.
MfG
Mark
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Ich habe gemeint, Belege wären gut. Auf der anderen Seite müsste aber jemand erst einmal deine Darstellung bestreiten wollen. So oder so bleibt dir nichts anderes, als die Übertragung ins Folgejahr schriftlich zu beantragen.
Irgendwie - aber so ganz verstehe ich den Zusammenhang noch nicht - läuft da einiges quer.
Du stehst in einem Vertragsverhältnis zu Deinem Arbeitgeber - nicht zum Kunden.
Anträge auf Urlaub sind an den Arbeitgeber zu richten - nicht an den Kunden und können folglich auch nur vom Arbeitgeber abgelehnt werden. Der Kunde kann Wünsche formulieren, mit einer Urlausbssperre der richtige Begriff wäre wohl Ablehnung hat da aber nichts zu tun.
Nein.ZitatHat hier die Personalabteilung des AG nicht eine Aufsichtspflicht? :
und damit von Dir zur Kenntnis genommen.ZitatImmerhin wird der Resturlaub in jeder Lohnbescheinigung ausgewiesen. :
richtig, und hoffen, dass der Arbeitgeber dem zustimmt und hoffen, dass der bisher nicht beantragte Urlaub aufgrund des eigenen Handelns besser Nichthandelns nicht verfällt.ZitatSo oder so bleibt dir nichts anderes, als die Übertragung ins Folgejahr schriftlich zu beantragen. :
Berry
Auf dem Urlaubsantrag müssen AN und Kunde unterschreiben. Dann werden die Anträge zum AG gesendet, wo der per Email den Urlaub bestätigt.
Aber der Kunde hat nie unterschrieben und will die Sperre nicht bestätigen.
MfG
Mark
Du kannst ja noch lange rumdiskutieren. Fakt ist, dass du diesen Antrag wirst schreiben müssen, um deinen Urlaub zu retten. Und Fakt ist auch, dass du das Arbeitsgericht wirst bemühen müssen, wenn der Arbeitgeber dir die Übertragung verwehren sollte.
Sicher ist allemal, dass es zunächst einmal Sache des Arbeitnehmers ist, dass er seinen Urlaub beantragt und nimmt. Es hilft dir herzlich wenig, dem Arbeitgeber hier irgendeine Pflicht zuschieben zu wollen. Die kommt vielleicht dann zu tragen, wenn ein Arbeitnehmer sich über Jahre weigern sollte, Urlaub zu nehmen.
..... aber lernen kannst du aus den Vorgängen doch einiges für dich.
1. Eigene Interessen verfolgt ein Arbeitnehmer am besten selbst und hoffte nicht darauf, dass andere das für ihn besorgen.
2. Dinge, die den Arbeitsvertrag betreffen, am besten schriftlich festhalten. Und wenn ein schriftlicher Antrag nur zu einer mündlichen Antwort führt, kannst du immer noch ein Protokoll oder eine Telefonnotiz anfertigen und sie dem Gesprächspartner zur Kenntnis zu schicken. Dann hast du auf jeden Fall was in der Hand und der andere weiß, dass du es ernst meinst.
3. Zuständig für deine Rechte aus dem Arbeitsvertrag ist dein Arbeitgeber. Wenn, wie in deinem Fall, noch ein Dritter eingebunden ist und der sich zudem erkenntlich zickig zeigt, ist es an der Zeit, den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten.
Sie können den Urlaubs übertragen lassen in das neue JAhr, indem Sie bei IHrem Arbeitgeber schriftlich die Übertragung des Urlaubs nach §7 Absatz 3
Bundesurlaubsgesetz beantragen.
In die Begründung können Sie ja durchaus reinschreiben, dass der Kunde jede Unterschrift unter einen Urlaubsantrag verweigert hat.
Sinnvoll wäre, dass Sie auch gleich den Urlaub mitbeantragen. Den bewilligt schließlich die Firma und nicht der Kunde.
Das mit der Unterschrift ist doch ein dummer Trick um zu verhindern, dass Arbeitnehmer Urlaub nehmen können....
Kleine Frage am Rande. Warum reicht man nicht den Urlaub bei seinem Arbeitgeber ein?ZitatIn die Begründung können Sie ja durchaus reinschreiben, dass der Kunde jede Unterschrift unter einen Urlaubsantrag verweigert hat. :
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