Wie wird Resturlaub wirksam in das Folgejahr verschoben?

20. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 15x hilfreich)
Wie wird Resturlaub wirksam in das Folgejahr verschoben?

Hallo,

ich bin bei einem Ingenieurdienstleister angestellt, der mich bei einem Kunden einsetzt. Der Kunde hat immer wieder den Urlaub abgelehnt, das Auftragspensum wäre zu groß und ich könne nicht Urlaub nehmen. Die Urlaubssperre wurde mir durch den Kunden immer nur mündlich mitgeteilt, der will die Urlaubssperre nun nicht schriftlich bestätigen.
Nun habe ich den Fall, dass der Ingenieurdienstleister den Resturlaub 2017 (20 Tage!) zum 31.12.2017 verfallen lassen will. Ich hätte mich rechtzeitig um die Genehmigung oder Verschiebung kümmern müssen.

Hat hier der Arbeitgeber (Ingenieurdienstleister) nicht eine Aufsichtsfunktion? Der weiß durch die monatlichen Stundenabrechnungen ganz genau, wie viel Resturlaub bestand.

MfG
Mark

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Du teilst deinem AG schriftlich mit, dass der Kunde diverse Urlaubswünsche abgelehnt hat und bittest um Übertragung ins kommende Jahr. Belege wären nicht schlecht.
Wenn dein AG ernst macht, bleibt dir wohl nur der Gang zum Arbeitsgericht.

-- Editiert von blaubär+ am 20.12.2017 18:24

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#2
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

ich habe leider keine Belege für die Urlaubssperre. Meine Urlaubsanträge wurden einfach nicht bearbeitet und ich bekam vom Kunden nur die mündliche Absage.
Hat hier die Personalabteilung des AG nicht eine Aufsichtspflicht? Immerhin wird der Resturlaub in jeder Lohnbescheinigung ausgewiesen.

MfG
Mark

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich habe gemeint, Belege wären gut. Auf der anderen Seite müsste aber jemand erst einmal deine Darstellung bestreiten wollen. So oder so bleibt dir nichts anderes, als die Übertragung ins Folgejahr schriftlich zu beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Irgendwie - aber so ganz verstehe ich den Zusammenhang noch nicht - läuft da einiges quer.

Du stehst in einem Vertragsverhältnis zu Deinem Arbeitgeber - nicht zum Kunden.

Anträge auf Urlaub sind an den Arbeitgeber zu richten - nicht an den Kunden und können folglich auch nur vom Arbeitgeber abgelehnt werden. Der Kunde kann Wünsche formulieren, mit einer Urlausbssperre der richtige Begriff wäre wohl Ablehnung hat da aber nichts zu tun.

Zitat (von Mark72):
Hat hier die Personalabteilung des AG nicht eine Aufsichtspflicht?
Nein.

Zitat (von Mark72):
Immerhin wird der Resturlaub in jeder Lohnbescheinigung ausgewiesen.
und damit von Dir zur Kenntnis genommen.

Zitat (von blaubär+):
So oder so bleibt dir nichts anderes, als die Übertragung ins Folgejahr schriftlich zu beantragen.
richtig, und hoffen, dass der Arbeitgeber dem zustimmt und hoffen, dass der bisher nicht beantragte Urlaub aufgrund des eigenen Handelns besser Nichthandelns nicht verfällt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 15x hilfreich)

Auf dem Urlaubsantrag müssen AN und Kunde unterschreiben. Dann werden die Anträge zum AG gesendet, wo der per Email den Urlaub bestätigt.
Aber der Kunde hat nie unterschrieben und will die Sperre nicht bestätigen.

MfG
Mark

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Du kannst ja noch lange rumdiskutieren. Fakt ist, dass du diesen Antrag wirst schreiben müssen, um deinen Urlaub zu retten. Und Fakt ist auch, dass du das Arbeitsgericht wirst bemühen müssen, wenn der Arbeitgeber dir die Übertragung verwehren sollte.
Sicher ist allemal, dass es zunächst einmal Sache des Arbeitnehmers ist, dass er seinen Urlaub beantragt und nimmt. Es hilft dir herzlich wenig, dem Arbeitgeber hier irgendeine Pflicht zuschieben zu wollen. Die kommt vielleicht dann zu tragen, wenn ein Arbeitnehmer sich über Jahre weigern sollte, Urlaub zu nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

..... aber lernen kannst du aus den Vorgängen doch einiges für dich.
1. Eigene Interessen verfolgt ein Arbeitnehmer am besten selbst und hoffte nicht darauf, dass andere das für ihn besorgen.
2. Dinge, die den Arbeitsvertrag betreffen, am besten schriftlich festhalten. Und wenn ein schriftlicher Antrag nur zu einer mündlichen Antwort führt, kannst du immer noch ein Protokoll oder eine Telefonnotiz anfertigen und sie dem Gesprächspartner zur Kenntnis zu schicken. Dann hast du auf jeden Fall was in der Hand und der andere weiß, dass du es ernst meinst.
3. Zuständig für deine Rechte aus dem Arbeitsvertrag ist dein Arbeitgeber. Wenn, wie in deinem Fall, noch ein Dritter eingebunden ist und der sich zudem erkenntlich zickig zeigt, ist es an der Zeit, den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie können den Urlaubs übertragen lassen in das neue JAhr, indem Sie bei IHrem Arbeitgeber schriftlich die Übertragung des Urlaubs nach §7 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz beantragen.
In die Begründung können Sie ja durchaus reinschreiben, dass der Kunde jede Unterschrift unter einen Urlaubsantrag verweigert hat.
Sinnvoll wäre, dass Sie auch gleich den Urlaub mitbeantragen. Den bewilligt schließlich die Firma und nicht der Kunde.
Das mit der Unterschrift ist doch ein dummer Trick um zu verhindern, dass Arbeitnehmer Urlaub nehmen können....

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von altona01):
In die Begründung können Sie ja durchaus reinschreiben, dass der Kunde jede Unterschrift unter einen Urlaubsantrag verweigert hat.
Kleine Frage am Rande. Warum reicht man nicht den Urlaub bei seinem Arbeitgeber ein?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

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