Wie weit wird nach Personenkontrolle beim Geld abheben geprüft von Polizei?

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
Wie weit wird nach Personenkontrolle beim Geld abheben geprüft von Polizei?

Hallo, mir ist etwas "seltsames" passiert: ich habe vor kurzen Geld vom Automat geholt mit einen Helm auf da ich mit Motorrad unterwegs war mit einen Kollegen.
Mich hatte dann drausen ein Polizist angehalten und nach meinen Ausweis gefragt und ich habe aber dummerweise einen anderen Namen angegeben da ich in der Drogenkartei von einer Jugensünde stehe (KFZ unter Drogeneinfluss) und wollte keinen Ärger.
Jetzt meine Frage: prüft die Polizei nach von welchen Konto ich Geld abgehoben habe bzw. ob das vielleicht in Verbindung mit einer Straftat steht?
Oder schaut die nur nach ob dort Geld abgehoben wurde an den Abend von einem Konto wo die Karte geklaut wurde oder ähnliches?
Wie weit geht in den Fall die Prüfung schauen die sich auch die Umsätze auf den Konto an oder brauchen die da richterlichen Beschluss? Oder wird einfach nur auf eine Meldung gewartet das mit dem(meinem) Konto irgendwas nicht stimmt (Karte Mißbraucht z.B.) und wenn da von der Bank nichts kommt wird das hinfällig und keiner schaut sich meine Kontoumsätze Einnahmen/Ausgaben an und kommt noch dazu auf mein richtigen Namen?

Wie arbeiten die da nur aufgrund desen das einer vorm Geldautomaten mit Helm kontrolliert wurde?
Mit Helm Geld abheben ist erlaubt habe ich schon raus gefunden.

Wäre über infos/Beiträge sehr dankbar und bedanke mich im Voraus für eure Mühe!

Mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ja, das kann alles eintreten.

Ob ja oder nicht, die Glaskugel ist gerade zum wöchentlichen aufpolieren.



Zitat (von Vadoine):
Mit Helm Geld abheben ist erlaubt habe ich schon raus gefunden.

Stimmt.
Nur ist halt nicht alles was nicht verboten ist auch unverdächtig.

Das mit dem Helm ist auch "Tradition" bei denjenigen die Geldautomaten manipulieren, Konten mit gestohlenen/gefälschten/gecrackten Karten plündern.


Wenn man also so wie hier auf sich aufmerksam macht, muss man sich nicht wundern.



Aber da man ja keine illegalen Tätigkeiten über das Konto abgewickelt hat, kann man ja ganz unbesorgt sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Vadoine):
Mit Helm Geld abheben ist erlaubt habe ich schon raus gefunden.


Wenn sich der Automat außerhalb der Geschäftsräume befindet, ansonsten sehen das viele Banken durchaus anders.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(670 Beiträge, 454x hilfreich)

Das ist hier ein Forum für rechtliche Fragen. Wer so detalliert nach Methoden der Polizeiarbeit fragt, hat allerdings höchstwahrscheinlich anderes im Sinn als rechtliche Fragen - daher geschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

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