Wie viel Unterhalt von der Mutter bei Arbeitslosigkeit?

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Xeneon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie viel Unterhalt von der Mutter bei Arbeitslosigkeit?

Hallo,
ich schreibe hier einmal meinen Fall, in der Hoffnung einen Lösungsansatz zu finden. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen...?! *hoff*

Ich bin 19 Jahre und in meiner Erstausbildung. Mein Vater ist selbstständig hat fast gar kein Geld, Schulden ohne Ende und leistet mir trotzdem jeden Monat für 100€ Sprit (was ich brauche um zur Arbeit zu kommen) - er lebt mit seiner Frau und seinem Vater in einem eigenen Haus.
Meine Mutter (zu ca. 60% schwerbehindert) ist seit ein paar Monaten arbeitslos (wegen Insolvenz) und lebt allein in einer Mietwohnung. Von ihr bekam ich davor 100€ bar, dann nur noch 50€... Sie überlegt sogar mir noch weniger oder gar nichts zu zahlen. Jetzt scheint sie wohl wieder Arbeit zu bekommen, ich weiß aber nicht wie viel sie verdient wenn sie die Arbeit hat. Sie hat auch wenig bis keine Lust mir dazu etwas zu sagen.

Leider ist es nun so, dass ich nicht bei meiner Mutter noch bei meinem Vater leben kann und will. Meine Ersparnisse sind alle aufgebraucht, ich habe mir schon ewig keine neuen Klamotten mehr geleistet und das Auto welches ich für die Fahrten zur Arbeit unbedingt benötige kann ich auch kaum noch bezahlen. Ich bekomme gerade so noch das volle Kindergeld in Höhe von 154€ monatl.

Meine Fragen:
- Wie viel darf man bei Arbeitslosigkeit von der Mutter einfordern (bekommt ca. 850€ netto Arbeitslosengeld)?
- Kann man vom Staat noch Leistungen beantragen (und bekommen)?
- Was würde mir meine Mutter "schulden" wenn sie eine Arbeit bekommt und ca. 1000 - 1200€ (netto) verdient?

Im internet ist leider wenig / nichts darüber zu finden was das Thema angeht Eltern arbeitslos und Unterhaltspflichtig!

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

lieber Gruß,

Xeneon

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
1 Kindergeld bekommt man bis ca. 24 Jahre, wenn man nachweisen kann, dass man in der Aus- oder Umschulung ist bzw. Student/in ist.

2. Das Arbeitslosengeld ist sehr wenig, daher glaube ich nicht, dass man da etwas bekommt, da deine Mutter davon ihre Miete, Strom und auch ihren Lebensunterhalt bestreiten muss.

3. Wenn deine Mutter arbeiten sollte, wird ihr trotzdem der Mindestbetrag zugesprochen, so dass sie auf alle Fälle Geld zum Leben hat. Bedenke aber, da sie eine Behinderung von 60 % hat, kann es sein, dass ihr mehr zugesprochen werden kann.

4. Versuche auf dem Arbeitsamt Bafög, auf der Wohngeldstelle für deine Wohnung Wohngeld und wenn das Ausbildungsgeld nicht reicht, auf dem Sozialamt ergänzende Sozialhilfe zu beantragen.


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#2
 Von 
Xeneon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon einmal.

zu 4.
Wohngeld habe ich schon mal vor ca. einem Jahr probiert, wenn ich etwas kriegen würde (wenn!) dann wäre ich überhaupt in der aller untersten Klasse... Würde nur etwas nützen wenn sie die Grenzen zum meinem Gunsten geändert hätten.

Ist Bafög eigentlich grundsätzlich nur als "Kredit" gedacht oder geht das auch ohne dass man später etwas zurück zahlen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

Beim Wohngeld werden deine Einkommen angerechnet, in deinem Fall wäre es also das Auszubildenden-Gehalt. Es ist auch entscheidend, wie hoch deine Miete ist, dann kann errechnet werden ob und wieviel du Wohngeld bekommst.

Wegen dem Bafög, weiss ich leider nicht so viel, nur dass man es über das Arbeitsamt beantragen kann, informiere dich doch einfach mal dort. Ich habe es immer nur von anderen mitbekommen, dass diese Bafög beziehen bzw. bezogen haben, ich selber habe nie gemacht.

War auch nur als Vorschlag gedacht, aber ich würde es versuchen, denn ein Versuch ist es immer Wert.

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Bafög als Auszubildender ????
Du schreibst: " Erstausbildung" Was meinst du damit ? Ausbildung oder Studium oder Schule ? Hast du eigenes Einkommen?
Deine Eltern sind ab Volljährigkeit des Kindes beide barunterhaltspflichtig. ( Allerdings bist du nicht mehr " privilegiert, da du nicht mehr zu Hause wohnst... somit gehen andere Unterhaltszahlungen vor. Auch haben deine Eltern dadurch einen Selbstbehalt von 1000 EU ) Sie können auch verlangen, dass du daheim wohnst und dir keine eigene Wohnung nehmen darfst. In diesem Falle darf der jenige Elternteil, bei dem du dann lebt, den Unterhalt auch in " Naturalunterhalt " leisten. Die Berechnung des dir zustehenden Unterhaltes erfolgt aber ab Volljährigkeit auf alle Fälle unter Einbeziehung beider Einkommen. Hierbei gilt es noch zu berücksichtigen, in welcher Situation sich deine Eltern befinden ( eigenes Haus = geldwerter Vorteil = evtl.niedrigerer Selbstbehalt, eheliche Gemeinschaft = evtl. Unterhaltspflichtig für die Frau, welche dir vorgeht = evtl. bleibt für dich nichts übrig.usw....
Auch deine Mutter MUSS dir ihre Einkommensverhältnisse darlegen... sofern sie Arbeitslosengeld über ihren Selbstbehalt von 730 EU ( alte Länder ) bekommt, ist sie dir unterhaltspflichtig. Genauso aber dein Vater... Auch er muss seine finanziellen Verhältnisse offenlegen, da der Unterhalt für dich unter Berücksichtigung beider Einkommen berechnet wird !!
Sofern du studierst und deine Eltern nichts dagegen haben, dass du eine eigene Wohnung unterhältst, stehen dir 600 EU von BEIDEN anteilig zu, sofern sie leistungsfähig sind . Dein Einkommen wird aber in jedem Falle mit angerechnet.
Gruß
Anna

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#5
 Von 
Xeneon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir!

Ich mache eine "normale" Erstausbildung (Berufsschule und Firma), habe daher ein eigenes Einkommen.

Ist es denn für mich überhaupt möglich Bafög zu beziehen? Ich werde demnächst wohl mal zum Arbeitsamt gehen, da es heute so aus sieht als bekäme ich in sehr naher Zeit von beiden Elternteilen keinen Unterhalt mehr...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

150 EU Unterhalt + eigenes Einkommen ( wieviel auch immer ...) + Kindergeld..... ich denke mal, da hast du nicht mehr allzu vielzu erwarten !! Auf mehr als 600 EU hast du eh keinen Anspruch.... und die solltest du inkl. KiGe, Unterhalt und Einkommen haben, nehme ich an !?
Deine Eltern sind verpflichtet, dir Einkommensnachweise zu erbringen, aus denen sich der evtl. fällige Unterhaltsbetrag errechnen lässt. Ohne diese Nachweise wirst du auch bei Ämtern nichts! Beim Bafög Amt m.E. schon mal gar nichts, da du nicht Bafögberechtigt bist in einer beruflichen Ausbildung ( glaub ich zumindest..... vielleicht kommt es hier auch auf das Einkommen an !? Keine Ahnung.... )

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