Wie verhält man sich, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht ?

22. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Thomas R.
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 26x hilfreich)
Wie verhält man sich, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht ?

Wie läuft es ab, wenn der Gerichtsvollzieher zu mir
(Student) kommt; ich lebe in Scheidung; mein Anwalt hat mir geraten, erst nach abgeschlossenem Studium Unterhalt zu zahlen;

die Ehefrau auf der Gegenseite verlangt Unterhaltszahlung für das gemeinsame Kind und zwar sofort und nicht erst nach abgeschlossenem Studium.
Muß ich mit einer Pfändung rechnen, wenn ich die Unterhaltszahlung weiterhin ablehne ?
Welches sind die Voraussetzungen für eine Pfändung an Sachen in meiner Wohnung:
- kann der Gerichtsvollzieher kommen ohne Voranmeldung oder wird eine Pfändung vorher angezeigt
- kann ich verlangen, daß sich derjenige, der vor der Haustür zwecks Pfändung erscheint, ausweist - wenn ja, was muß er vorzeigen, damit ich sicher bin, daß die Pfändung rechtens ist
- viele Wertsachen in der Wohnung gehören nicht mir sondern meiner Schwester; sie hat sie mir leihweise
überlassen oder vorübergehend zur Benutzung gegeben worden; wie kann ich diese Wertsachen, die nicht mein Eigentum sind, vor einer Pfändung schützen z.B. Musikanlage,
PC, Saxophon, wertvolle Tischlerwerkzeuge, Digikamera, schnurloses Telefon;
- können Gegenstände, wie z.B. Tischlerwerkzeuge, Digitalkamera, PC überhaupt gepfändet werden (wären sie mein Eigentum), da ich diese für meine Architekturstudium benötige ?
- kann ich, wenn der Gerichtsvollzieher verlangt, etwas zu pfänden, die Herausgabe verweigern, z.B. weil ich behaupte, daß ich diese Gegenstände für mein Studium brauche oder weil sie meiner Schwester gehören
- würde der Gerichtsvollzieher von einer Pfändung der meiner Schwester gehörenden Gegenstände absehen, wenn ich ihm ein von meiner Schwester unterschriebenes Schriftstück mit einer Liste der Gegenstände, die ihr gehören, vorlegen würde
- bringt der Gerichtsvollzieher von mir zu unterschreibende
Schriftstücke mit, in denen ich mit meiner Unterschrift bestätigen muß, daß ich keine weiteren Wertsachen besitze
- sucht der Gerichtsvollzieher bei mir in allen Schubladen, im Keller, in der Bodenkammer usw. nach Wertsachen oder wie geht solch ein Auftritt vonstatten


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20 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Bißchen viel Fragen auf einmal.
Zunächst kommt der Gerichtsvollzieher nur, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt.
Der GV kommt ohne Ankündigung und weist sich mit dem Dienstausweis aus. Er legt den Titel vor. Man muß den Gerichtsvollzieher (zunächst mal) nicht in die Wohnung lassen, allerdings wird er sich dann einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluß holen und die Wohnung notfalls - auch in Abwesenheit des Schuldners - öffnen lassen.

Der Gerichtsvollzieher pfändet "nach Augenschein", was ihm Gewahrsam des Schuldners ist. Auf das Eigentum kommt es hierbei nicht an. Allerdings kann der Eigentümer später seine Eigentumsrechte in einem Verfahren gegen den Gläubiger (nicht gegen den Gerichtsvollzieher) geltend machen und Pfandfreigabe verlangen.

Entzieht der Schuldner Gegenstände der drohenden Pfändung, z.B. durch Verkauf oder Schenkung, ist das ein Straftatbestand.

Ob einzelne Gegenstände pfändbar sind oder nicht entscheidet sich am Einzelfall.

Der Gerichtsvollzieher kann Behältnisse, Schränke u.ä. durchsuchen. Wird die Durchsuchung verweigert, kommt es - mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluß - zur zwangsweisen Durchsuchung.

Wird nicht bezahlt oder nicht ausreichend gepfändet, kommt es zur Vorladung zur Eidesstattlichen Versicherung, bei der die Vermögensverhältnisse vollständig anzugeben sind und Falschaussagen strafbar sind.

Gepfändete Gegenstände werden versteigert.

Das in Kürze

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Thomas,
möchte nur noch eines hinzufügen oder zwei Punkte, Wolfgang hat eigentlich schon in der Kürze alles wichtige erwähnt.

Alles was zu befürchten ist kann eintreffen, deshalb schaffe was weg!
Der GV kann alles durchsuchen was ihm nötig erscheint. Wir hatten den schon 8 oder 10 mal bei uns aber bei uns ist eben nix zu holen.
Der PC ist Stein alt, das Auto ebenfalls und bei uns liegt auch sonst dann nix herum. Verstehst?
Alles Gute für dein Studium.



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"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#3
 Von 
Thomas R.
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 26x hilfreich)

Vielen Dank für die Erklärungen.

wie kann man erfahren, daß der Gerichtsvollzieher kommt, wenn er sich nicht anmeldet.

Kann der PKW, der auf den Namen der Mutter angemeldet ist, aber vor meiner Tür steht und von mir benutzt wird, auch vom GV beschlagnahmt werden ?

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#4
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Jedes Wegschaffen oder umschreiben birgt die Gefahr der Straftat Vollstreckungsvereitelung.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
perry meason
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)


Besuch vom Gerichtsvollzieher

Kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus, verfallen Sie nicht in Panik. Sie haben, wenn es Ihnen - aus welchen Gründen auch immer - zu diesem Zeitpunkt nicht passt, rechtlich einmal die Möglichkeit, den Gerichtsvollzieher nicht in Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume zu lassen. Beim zweiten Mal müssen Sie ihn einlassen, sonst kann er die Räume öffnen lassen oder sich mit Hilfe der Polizei Zutritt verschaffen. Fragen des Gerichtsvollziehers zu Ihrem Konto oder Ihren Einkommensquellen müssen Sie allerdings nicht beantworten




Wann kommt der GV?

Wenn ein Gläubiger beim Gericht einen so genannten Schuldtitel erwirkt hat, weil er sein Geld eintreiben lassen will. Ist die Forderung berechtigt wird der Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt. Wichtig: Er kündigt sich ca. zwei Wochen vorher an.

Welche Gegenstände dürfen gepfändet werden?

Grundsätzlich das gesamte „bewegliche Vermögen" - bis auf notwendigen Hausrat (Tisch, Bett, Stühle, Schrank, Kühlschrank usw.). Das einzige TV-Gerät zählt auch dazu. In der Regel sucht der Gerichtsvollzieher nur wertvolle Gegenstände aus, z.B. Handy, Schmuck, Videokamera usw

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#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo mr.smithers,
ein GV kündigt sich an?
Ganz im Ernst, das wurde bei uns noch nie gemacht.
Er kam zwar immer dann, wenn wir nicht da waren hinterließ dann eine neuen Besuchstermin, so wussten wir immer wann er denn kommt. Meinst das?


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"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#7
 Von 
perry meason
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, das meine ich nicht. Der GV MUß sich ankündigen. (§ 626 BGB-wenn ich mich recht erinnere?) In der Regel per Post. Aber so wie es bei Euch lief, geht es natürlich auch.

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#8
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

mr.smithers hallöchen,
du meinst ein Pfändungsbeschluss oder?
Klar, das stimmt natürlich den bekommt man zugeschickt, spätestens dann weiß man ja das gepfändet wird.
War bei uns so, auch bei der Kontopfändung.
Da steht natürlich nicht drauf, wann der eintrudelt aber das gepfändet wird eben schon.
Kann man so stehen lassen, jetzt haben wir es:)

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"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#9
 Von 
perry meason
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Also im konkreten Fall (Namen darf ich nat. nicht nennen) hat sich der GV JEDESMAL mit Datum und Uhrzeit angemeldet! Da es hier aus nachvollziehbaren Gründen keine Rechtsberatung geben darf und ich nat. nicht gegen bestehende Forumetikette verstoßen möchte... ES IST GESETZTLICH FESTGESCHRIEBEN, DAS DER GV SICH ANMELDEN MUß, EGAL AUS WELCHEN GRÜNDEN ER AUFTAUCHT!

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#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#11
 Von 
Thomas R.
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 26x hilfreich)

warum kann heutzutage sowieso nicht mehr viel gepfändet werden ?

Steht es irgendwo geschrieben, was und was nicht gepfändet werden darf ?

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#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#13
 Von 
perry meason
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Prinzipiell kann alles,außer was der "bescheidenen Lebensführung" dient, gepfändet werden! Nun ist das allerdings ein recht "strapazierfähiger" Begriff. Also, wenn z.B. besonders teure Kleider vorhanden sind, können diese auch gepfändet werden! Normalerweise hält sich ein GV aber eher an wertintensive Sachen wie Sport-u. Jagdgeräte, Hifi/Videotechnik und dergleichen. Auch ein PC kann gepfändet werden! Man muß nachweisen, das er nicht für den Beruf benötigt wird! Allerdings wird er eine "95er Intel-Gurke" wohl als wertlos einstufen, weil gerade in diesem Sektor die Entwicklung rasant ist. Vorsicht beim Thema Fernseher! Prinzipell gehört er zur "bescheidenen Lebensführung". Wenn es allerdings eine "Dolby-Surround-Megabild-Plasmakiste" ist, kann eine sogenannte Austauschpfändung vorgenommen werden! D.h. der GV beschlagnahmt diesen Fernseher und stellt dafür eine "Schwarz-weiß-Kiste" zur Verfügung! Prinzipiell hat jeder Gelegenheit, was zu tun, da er nicht 24h in seiner Wohnung anwesend sein muß! Somit erhält er Nachricht vom GV, wann dieser zu erscheinen gedenkt!

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#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#15
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

mr.smithers hallöchen,
so ist es man muss nicht 24 Std. anwesend sein. Man muss auch nicht jedem die Tür öffnen.


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"Gruss Anny
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#16
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Soviel ich weiß ist man vor Pfändungen am sichersten in einer Wohngemeinschaft weil dann ein GV nur Zutritt erlangen kann wenn die anderen Mitbewohner auch damit einverstanden sind und das sind diese dann natürlich nicht. Aber vorsicht bei Kontenpfändung !!! Das Konto wird soweit gepfändet wies nur irgendwie geht d.h. also auch über den Dispokredit hinaus. Ich habe schon vorsorglich meine Bank angewiesen daß das Konto nur im Haben geführt werden darf und bei Nichtdeckung Anforderungen eben zurückgehen.

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#17
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

mal ne doofe frage:

wenn so n typ vor der tür steht, kommt der grundlos oder kann das schon sein, dass das mit rechten dingen zugeht?
und wenn das rechtens ist, kann es dann sein, dass nur weil er keinen erreicht, die sache erledigt ist?
oder muss ich ein leben lang damit rechnen dass mich dieser oder ein anderer gv verfolgt?
wär es da nicht besser seine schuld zu zahlen und diese unnötigen kosten vom "immerwiederkommen" zu sparen ???

wäre es möglich dass mir das mal jemand erklärt? bei uns ist "gott lob" noch nie gepfändet worden....

datoli

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#18
 Von 
perry meason
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo datoli!

geh mal bitte auf seite 1 des beitrags dann erfährst du, wann der GV kommt.
wenn man seine schuld eh gleich bezahlt, wird er niemals kommen. und wenn man spätestens dann bezahlt, kommt er auch nicht wieder! bis zum nächstenmal! ;-)
bevor ein GV kommt, muß der gläubiger eh einen rechtskräftigen titel beim zuständigen amtsgericht erworben haben. und der gläubiger wird sich eher auf jede, noch so bescheidene ratenzahlung einlassen, bevor er einen GV losschickt. merke: die momentane wirtschaftl. lage der meisten ist so, das der gläubiger im normalfall mit rechnen muß, das eh nichts zu holen ist! dann nimmt er lieber dankend ein ratenzahlungsangebot des schuldner an! ansonsten hat der gläubiger nach titelerwirkung bzw. abgabe der EV 30 Jahre zeit, sein recht durchzusetzen. es sei denn, man beantragt eine privatinsolvenz und wenn alles klappt, ist man nach 7 jahren schuldenfrei.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

dank dir mr. smithers,

ich wollte nur auf nummer sicher gehen, dass ich hier nichts verkehrt versteh.

es gibt schon situationen im leben wo s eng wird, wo s dumm läuft, aber dass fremde leute kommen und mir den sessel unterm a..... wegziehen- das möcht ich doch net erleben!

wo ein wille ist.......
auch mit kind!!!!!
auch mit baby, wenn man will schafft man (frau) oder auch gemeinsam verdammt viel!

in diesem sinne- schönen abend noch,
und danke nochmal

datoli

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
xxromanxx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Art. 13 Grundgesetz

Den sollte man vielleicht mal lesen, in meine Wohnung kommt niemand, auch der / die nicht!

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