Hallo,
am 7.01.11 kauften wir uns einen neuen Fernsehr, kurz darauf durften wir schon das erste mal einen Techniker der Herstellerfirma hinzuziehen, Media Markt hat sich da nicht verantwortlich für gefühlt. Der Fernsehr immer einige Sekunden Bild und Ton aussetzer hatte.
Als erstes wurde nur ein Software Update drauf gespielt und das Mainbord erneuert.
Beim Zweiten mal wurde das Panel gewechselt und wieder ein Update aufgespielt.
Sollte das Problem weiter bestehen würde es wohl am Kabel oder am Reciver liegen.
So, das Problem bestand weiter, also wurden die Kabel ausgetauscht. Problem war immer noch da. Also musste ein neuer Reciver her.
Doch noch immer besteht das Problem.
Man kann auch ausschließen, dass es am Reciver liegt, dieser nimmt nämlich Zeitgleich jedes angeguckte Programm auf, sodass man die Szenen zurückspulen kann. Dort müsste der Aussetzer ja auch zu sehen sein, wenns am Reciver liegen würde.
Wir haben das Problem jetzt das restliche letze Jahr so hingenommen weil wir dachten die können uns eh nicht helfen. Schön blöd!
Eine Bekannte von uns, Wirtschaftslehrerin, hat geraten wir sollen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Frage ist: Kann ich jetzt immer noch von diesem Kaufvertrag zurücktreten?
Bei den AGB´s steht unter Punkt 5.
Die ansprüche des Kunden bei Mängeln einer gebrauchten Sache verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab Kauf.
Ich denke wir werden wohl die A Karte gezogen haben?
Ich kenne mich in solchen Sachen überhaupt nicht aus und hoffe hier auf Rat.
Danke im vorraus.
Wie lange vom Kaufvertrag zurücktreten Media Markt
23. Januar 2012
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Frage vom 23. Januar 2012 | 11:17
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 5x hilfreich)
Wie lange vom Kaufvertrag zurücktreten Media Markt
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 23. Januar 2012 | 13:14
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Du meist du lässt alle möglichen Techniker rumspielen und kannst dann noch Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Du hättest am Anfang auf die "Gewährleistung" deine HÄNDLERS bestehen müssen. Du hast aber die Garantie des HERSTELLERS genutzt.
Bleibt bei der Garantie und frag den Hersteller nach einem Ersatz.
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#2
Antwort vom 23. Januar 2012 | 13:18
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 5x hilfreich)
ich habe einfach nur das gemacht was mir der Händler gesagt hat. Hätte ich ahnung dass sowas falsch war würd ich ja nicht fragen......
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Januar 2012 | 13:24
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
Du hättest am Anfang auf die "Gewährleistung" deine HÄNDLERS bestehen müssen.
Kommt darauf an, wie
quote:
[...] hat sich da nicht verantwortlich für gefühlt
konkret formuliert war. Bei einer ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Gewährleistung steht dem K das Recht auf Ersatzvornahme nämlich zu.
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#4
Antwort vom 23. Januar 2012 | 13:36
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Meist kommt da ein "geht schneller" ist "einfach" oder "kommen vorbei" um den Kunden dort hin zu locken.
Statt einem "bringen Sie ihn" und "dauert 4-6 Wochen" wenn einer drauf besteht.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 23. Januar 2012 | 20:05
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
quote:
Ohne genaue Kenntnis der genauen Kommuniktion zwischen Käufer, Verkäufer ( Mediamarkt ) und Reparaturbetrieb / Hersteller / Garantiegeber läßt sich nur spekulierern, was "erfahrungsgemäß" gesagt worden sein könnte.
Ach was.
Das hier ist keine Rechtsberatung, sonder ein Meinungsforum. Wer nur Teile erzählt, kann sich nicht darauf verlassen das die Antworten passen. Aber er kann sich die unterschiedlichen Varianten anhören und eine Meinung bilden.
Bevor er nun "ZURÜCKTRITT2" sollte er dem MM per Einschreiben Rückschein auffordern eine endgültige Reparatur durchzuführen, dazu eine angemessene Frist setzen und den Rücktritt androhen.
Jedoch wird man die Nutzungsdauer vom Preis abziehen.
Beim Hersteller bekommt er sicher ein Ersatzgerät was ein bessere Deal wäre
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