Wie lange ist die Kündigungsfrist? 4 Wochen oder länger?

1. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
caridina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie lange ist die Kündigungsfrist? 4 Wochen oder länger?

Hallo zusammen.

Folgende Situation:
Der Arbeitsvertrag besteht seit 01.10.2005, also seit 12 Jahren und 4 Monaten.

Folgender Absatz über die Kündigungsfrist steht im Vertrag:
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
Beschäft der Betrieb regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigen, kann die Kündigung beiderseitig nur zum 15 eines Monats oder zum Monatsende erfolgen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Der Satz bzgl. der 20 Arbeitnehmer ist vermutlichen hinfällig, da es in der Firma aktuell nur 8 Angestellte gibt (incl. Chef, Cheffin und Reinigungskraft).
Wenn ich als Angestellter/Arbeitnehmer nun kündige, gelten hier dann die 4 Woche, oder eine evtl. längere, gesetzliche Kündigungsfrist?

Vielen Dank schon mal.
Gruß
caridina

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Daran kannst du dich halten - ein schlichter, klarer Satz.
Satz 2 kommt nicht infrage, weil die Bedingung 20 AN nicht zutrifft.
Satz 3 'Im Übrigen ..' könnte für den AG ein Problem werden, weil § 626 für den AG längere K-Fristen vorsieht; wenn es dir in den Kram passen sollte, könntest du auch Abs. 1 für dich reklamieren - die Sache mit dem 15- bzw. Monatsende.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
caridina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

So war auch meine Vermutung, war mir aber unsicher.
Vielen Dank für die Bestätigung.

1x Hilfreiche Antwort

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