Wie lange darf er noch bei mir wohnen?

29. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dummtüch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie lange darf er noch bei mir wohnen?

Hallo,
mein Lebensgefährte wohnt seit 14 Jahren in meinem Haus, natürlich ohne Mietvertrag. Er hat sich an Warmkosten und an der Haushaltskasse beteiligt. Außerdem hat er handwerklich viel gemacht. Wir haben eine Tochter von 8.
Ich habe ihm gesagt, dass ich die Trennung möchte. Diese Information ist noch nicht bei ihm angekommen.
Er meint, nach so langer Zeit, bei einem eheähnlichen Verhältnis, könne ich ihn nicht einfach hinauswerfen.
Auch angesichts der Tatsache, dass wir Eltern sind, suche ich eher bei ihm die Einsicht, dass er nicht mehr wohnen bleiben kann. Wenn zukünftig diese Einsicht nicht kommt, nie kommt, wie mache ich ihm klar, dass er ausziehen muss, und mit welcher Frist (3 Monate?). Er besitzt übrigens eine eigene bezugsfertige Wohnung. Diese macht nur das Problem, dass sie ca. 90 km von seinem Arbeitsplatz entfernt ist.
(Bitte antwortet!)Viele Grüße
Dummtüch

-- Editiert von Moderator am 31.12.2015 18:14

-- Thema wurde verschoben am 31.12.2015 18:14

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Es muss kein Mietvertrag vorhanden sein; auch ein mündlicher gilt (wieso manche immer der Meinung sind, dass alles nur schriftlich erfolgen muss, entzieht sich meiner Kenntnis...).

Unabhängig davon kann nach 14 Jahren zusammenwohnens durchaus eine lange Zeit herauskristalisieren. Darüber hinaus: mal darüber nachgedacht, wie es für die Tochter ist?

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#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
mein Lebensgefährte wohnt seit 14 Jahren in meinem Haus, natürlich ohne Mietvertrag. Er hat sich an Warmkosten und an der Haushaltskasse beteiligt. Außerdem hat er handwerklich viel gemacht. 
Sagen wir mal so: Sie haben keinen schriftlichen Mietvertrag. Aber haben Sie wirklich gar keinen Mietvertrag? Das Gesetz schreibt keine Schriftform vor. Meines Erachtens schreibt es auch nicht vor, in welcher Form, Regelmäßigkeit oder Höhe die Gegenleistung bei einem Wohnraummietvertrag fließen muss. Da hier anscheinend aber Gelder geflossen sind, könnte das vielleicht schon für einen Mietvertrag ausreichen.

Hätten Sie einen Mietvertrag, dann müssten Sie den wohl ganz üblich in Schriftform unter Fristeinhaltung kündigen. Andere User werden hier womöglich die Meinung haben, dass ein Anspruch des Lebensgefährten auf irgendwas vollkommen ausgeschlossen ist, Sie ihn von heute auf morgen rausschmeißen und die Schlösser tauschen können. Ich wäre mir da aber eben nicht sicher und wüsste nicht, was gegen die faire Methode mit einer Fristsetzung spricht, insbesondere wenn Sie es sich mit ihm in Hinblick auf die Tochter nicht unnötig verscherzen wollen.

Ich würde hier also in Erwägung ziehen, mir eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt einzuholen. Das muss nicht wahnsinnig viel kosten und Sie stehen auf der ganz sicheren Seite. Vielleicht haben Sie ja auch noch ein Anschlussproblem, etwa ein gemeinsames Auto oder unklare Verhältnisse beim Eigentum am Hausrat? Sie könnten natürlich auch erstmal einen zweiten Thread im Unterforum "Mietrecht" eröffnen bzw. diesen Thread dorthin verschieben lassen. Meiner Meinung nach gehört das Problem nämlich eigentlich eher da hin, aus der langen Beziehungsdauer oder deren "Eheähnlichkeit" würde ich keine rechtlichen Schlüsse ziehen, allenfalls Billigkeitsüberlegungen.

Zitat:
Wir haben eine Tochter von 8.
Das ist in meinen Augen der einzige wirklich familienrechtliche Aspekt. Ein Problem lese ich aber aus Ihrem Beitrag nicjt heraus. Dieses würde etwa dann entstehen, wenn er ausziehen und die Tochter mitnehmen will oder Sie von ihm Unterhalt wollen. Dann dürften Sie sich darüber vor dem Familiengericht streiten.

Ich stelle nur eine Möglichkeit in den Raum:

Meditation. Darüber können Sie ja mal nachdenken. Meiner persönlichen Ansicht nach sollte man den direkten Konflikt in solchen Familiensachen bis zu Schluss vermeiden. Sinnvoller erscheint es mir, insbesondere in Hinblick auf die Tochter eine gemeinsame Lösung zu suchen. Dazu gehört vor allem die Frage, warum er denn nicht ausziehen will. Will er an der Beziehung festhalten, will er die Tochter bei sich haben, will er keinen langen Arbeitsweg haben, will er einfach so im Haus wohnen bleiben, ...

Wenn Sie hier also nicht alleine zu einer gemeinsamen Lösung kommen, würde ich also vorrangig nach Hilfe für die gemeinsame Lösung suchen, bevor ich nach rechtlicher Hilfe suche.

Alles Gute.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich würde die Sache nicht an einem Mietvertrag aufhängen. Sondern schlicht und ergreifend an der Unverletzlichkeit der Wohnung. Seit unseligen Zeiten des 3. Reiches wird da doch sehr Wert drauf gelegt. Ihr könnt ja wohl noch miteinander reden. Einigt Euch nach so langer Zeit auf eine großzügige Räumungsfrist, haltet die Einigung schriftlich fest. Wenn das nicht funktioniert, dann musst Du auf Zuweisung der vormals gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung klagen. Das wäre die ungüstigste Variante. Bitte vergiss die 90 km entfernte Wohnung. Das ist keine Alternative, die man zur Beschleunigung des Verfahrens in Erwägung ziehen sollte. Ist einfach zu weit weg vom Arbeitsplatz.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dummtüch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für eure Antworten.
Zu dir, ASD1971, ja, ich denke schon fast 3 Jahre darüber nach, wie die Trennung wohl für das Kind sein wird.
Die einvernehmliche Lösung ist wohl die bessere.
Ich habe Wirdwerden nicht ganz verstanden mit der Unverletzlichkeit der Wohnung. Es bedeutet wohl, dies Haus (meins) ist seine Wohnung und so schnell kann ihn keiner vertreiben, vor allem nicht, wenn er keine neue hat.
Schade zwar, dass er noch nichts unternimmt, um sich etwas neues zu suchen.
Der einzige Trost ist, dass er etwas weniger klagt/schimpft/meckert, seitdem er meine Ernsthaftigkeit spürt.
Euch wünsche ich in zwei Stunden schonmal ein gutes neues Jahr.
Dummtüch

Signatur:

Dummtüch

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