Wie lange ausarbeiten bei Selbstkündigung

21. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)
Wie lange ausarbeiten bei Selbstkündigung

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Hallo zusammen,
bin in einem festen beschäftigungsverhältnis ohne arbeitsvertrag.
Nun habe ich mir eine neue, besserbezahlte stelle gesucht.
Mein neuer arbeitgeber wollte jetzt wissen, wann ich anfangen könnte.
Wenn ich jetzt kündige:
Wie lange muss ich noch ausarbeiten??

Danke schon mal.
Gruss.
rogitec[size=14px][/size]

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
für mündliche Arbeitsverträge gelten die gesetzlichen oder tariflichen Regeln.
Guckst Du hier.
Insb. Absatz (1)

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Wichtig bei der Frist zu beachten ist, dass die erst dann läuft wenn das Schreiben der anderen Vertragspartei zugeht, hier also dem Arbeitgeber.
Dann lieber persönllich wenige Tage vorher bei Firma abgeben und Zugang auf einer Kopie bestätigen lassen.

Im Prinzip hört man ja auch früher auf, weil man Resturlaub nimmt / nehmen sollte.
Auszahlen lassen bringt es in der Regel nicht so sehr.

Man kann sich mit dem alten AG auch auf eine Aufhebung - mit Vertrag einigen - dann ginge es noch früher. Wenn es der alten Firma nicht so gut geht und eigentlich Personal abbauen möchte, rennt man dann offene Türen ein.
Bei "krummen" Ausscheidungsdaten ausserhalb 15. oder Monatsende aber aufpassen : Die könnte viel später mal negativ ausgelegt werden, da viele LEser dann schwere Verfehlungen des AN vermuten (Unterschlagung u.ä.) Dann sollte im Zeugnis wenigstens drinstehen, dass das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des AN beendet wurde.

Viel Erfolg im neuen Job

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