Hallo,
ich habe in 2010 einen Laptop reparieren lassen. Kurz vor Ablauf eines Jahres trat der Fehler wieder auf.
Der Händler meinte das ersetzte Bauteil wäre schon wieder defekt.
Aber leider wären 6 Monate rum und daher wär das ganze noch einmal zu zahlen.
Hat er Recht?
Ich denke nicht. Meine Meinung ist das es eigentlich 2 Jahre sind, die aber in den AGBs der Firma verkürzt werden können.
Hier meine ich jedoch auf nicht weniger als 1 Jahr?
Gruß
gutschigu
Wie lange Gewährleistung bei Reparatur?
17. September 2011
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Frage vom 17. September 2011 | 12:21
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 30x hilfreich)
Wie lange Gewährleistung bei Reparatur?
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#1
Antwort vom 17. September 2011 | 20:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr nicht mehr (§ 476
, § 474 BGB
).
Das bedeutet das du die volle Beweislast dafür trägst, das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt.
Insofern kann es kostengünstiger sein, die Reapratur zu zahlen als über langwierige und teure Gutachten (eventuell mit gerichtlicher Auseinandersetzung) festzustellen ob man zahlen muss oder nicht.
Faktisch hat man also in den meisten Fällen eigentlich nur 6 Monate Gewährleistung.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 17. September 2011 | 22:46
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr nicht mehr (§ 476 , § 474 BGB ). <hr size=1 noshade>
Wenn es hier um einen Werk-/Reparaturvertrag geht (?), gilt das Kaufrecht sowieso nicht.
Die 2-jährige Gwährleistung kann per AGB höchstens auf 1 Jahr verkürzt werden, § 309 Nr.8 BGB .
Der später aufgetretene Mangel hätte aber schon bei Abnahme (§ 640 BGB ) angelegt sein müssen. Da wird man hier nicht nachweisen können.
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