Wie lang ist die Arbeitszeit bei Arbeit auf Abruf

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Was sollte man bei dieser Form des Arbeitsverhältnisses beachten?

• Bei Arbeit auf Abruf ist die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festgelegt. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsleistung im Bedarfsfall ab und bezahlt nur die jeweils abgerufene Leistung.
• Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Arbeit auf Abruf. Danach ist Arbeit auf Abruf zulässig, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Wird dies unterlassen, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart.
• Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
• Der Arbeitnehmer hat das Recht, die Arbeit zu verweigern, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nicht wenigstens vier Tage im Voraus festlegt.
• In Tarifverträgen können für die Arbeit auf Abruf vom Gesetz abweichenden Regelungen geschaffen werden, auch solche, die für die Arbeitnehmer ungünstiger sind. Hier wird die Arbeit auf Abruf auch als KAPOVAZ bezeichnet.
• Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage gilt auch für Abrufarbeit.
• Kein Arbeitsverhältnis über Arbeit auf Abruf liegt bei einer ungleichmäßigen Arbeitszeitverteilung in Vollbeschäftigung vor (z.B. bei Schichtarbeit). Auf Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft sowie Bereitschaftsdienst finden die Regeln über Arbeit auf Abruf keine Anwendung.

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