Wie kündigt man einen Vermittlervertrag bzw. darf die Bank die Maklergebühren einfordern?

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gänseblümchen1980
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie kündigt man einen Vermittlervertrag bzw. darf die Bank die Maklergebühren einfordern?

Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage: Wir wollen eine Wohnung kaufen, die von den jetzigen Eigentümern zur Vermittlung zu Bank gegeben wurde. Wir haben die Besitzer beim Einkaufen getroffen und somit vom Verkauf erfahren. Der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer kam also völlig ohne das Zutun der Bank zustande. Sie haben nur intern ein Exposé für die Verkäufer erstellt, das uns aber nie ausgehändigt wurde. Die Wohnung war nirgends ausgeschrieben. Weder im Internet noch als Aushang, o.ä. Jetzt fordert die Bank die Maklergebühren, obwohl diese nie als Vermittler tätig wurde. Jetzt fragen wir uns, ob die Bank im Recht ist. Darf sie diese Gebühren fordern, obwohl das Verkaufsgeschäft völlig unabhängig von der Bank zustande kam?
Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Von wem fordert die Bank die Vermittlergebühren?

Vom Käufer? Dann würde ich müde lächeln und der Bank vor Gericht viel Spaß wünschen.

Vom Verkäufer? Dann kommt auch erst mal drauf an, was im Maklervertrag stand.
Gegenfrage: Was kümmert es den Käufer, wenn die Verkäufer mit ihrem Makler streiten, ob der Provisionsanspruch nun entstanden ist oder nicht?
Als Käufer bezahle ich Summe X und ob in der Summe Maklergebühren enthalten sind oder nicht, juckt mich als Käufer erst mal herzlich wenig. Das ist Sache des Verkäufers.

-- Editiert von mepeisen am 22.03.2017 10:28

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Gänseblümchen1980
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Bank verlangt vom Verkäufer eine Provision in Höhe von 0%. Sollten die Verkäufer zurücktreten oder den Verkauf über die Bank anderweitig unmöglich machen, fällt ein Aufwendungserstz von 850,- an. Wir sind zu dieser Bank um eine Finanzierung zu besprechen NACHDEM wir vom Verkauf erfahren haben. Jetzt berechnen sie uns eine Maklergebühr. Wir sind mit den Verkäufern befreundet und möchten deshalb, dass es für beide Seiten fair bleibt. Uns geht es da ums Prinzip. Die Bank möchte Geld für eine Leistung, die sie nicht erbracht hat, da sie werde die beiden Parteien zusammengeführt hat, noch durch eine sonstige Handlung den Kontakt und Verkauf gefördert hat. Der Kontakt kam völlig unabhängig von der Bank zustande und die Wohnung war nie öffentlich ausgeschrieben.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Gänseblümchen1980):
Die Bank möchte Geld für eine Leistung, die sie nicht erbracht hat,

dies ist, was euch betrifft, die richtige Schlussfolgerung.

Ihr schuldet der Bank nichts, da es mit euch keinen Vertrag gibt .

Der Verkäufer wird aber die 850 € zahlen müssen, den ihm gegenüber ist die Bank tätig geworden, sh..

Zitat (von Gänseblümchen1980):
Sie haben nur intern ein Exposé für die Verkäufer erstellt


Berry

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wir sind mit den Verkäufern befreundet und möchten deshalb, dass es für beide Seiten fair bleibt

Nett, aber vollkommen irrelevant für euch.
Es gibt keinen Makler-Vertrag zwischen der Bank und euch, insofern nur lächeln und klar und bestimmt sagen "Es gibt 0€ von uns".
Oder man geht ggf. halt zu einer anderen Bank und finanziert dort.

Was nun mit den Verkäufern ist, ist leider deren Sache. Da würde ich mich auch nicht reinhängen sondern mich sachlich und neutral raushalten. Wenn die einen Vertrag unterschrieben haben, dass bei anderweitigem Verkauf 850€ Aufwandsentschädigung anfallen, dann müssen die Verkäufer das fairerweise auch so akzeptieren. Ob man deswegen den Kaufpreis nachverhandelt und ihr diese Nachverhandlung akzeptiert, das müsst ihr unter euch klären.

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