Wie komme ich vorzeitig aus der Versicherung raus? 5-Jahres Vertrag

22. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Miwi123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Wie komme ich vorzeitig aus der Versicherung raus? 5-Jahres Vertrag

Hallo,

ich habe einen großen Fehler gemacht (nächstes mal pass ich besser auf :bang: ). Ich hab letztes Jahr eine Single-Haftpflicht Versicherung abgeschlossen. Allerdings hab ich nicht bemerkt, das der Berater "5 Jahre Vertragsdauer" angekreuzt hat, wo drauf ich nicht mündlich hingewiesen worden bin.

Ich hatte in diesem Jahr leider 3 Fälle in denen ich die Haftpflichtversicherung gebraucht hätte. Leider musste ich die Dinge selbst bezahlen, da laut den AGB´s diese nicht versichert waren. Danach hab ich mir die AGB´s mal richtig durchgelesen und musste nun feststellen, das ich gegen nicht wirklich brauchbares versichert bin. Bin demnach nicht wirklich zufrieden mit dieser Versicherung und möchte kündigen.

Das Problem ist nun dieser 5 Jahres Vertrag der mir untergejubelt wurde...

Ich bin nun vor ein paar Wochen mit meiner Freundin zusammen gezogen (gemeinsammer Haushalt und Wohnsitz). Laut den AGB´s bin ich verpflichtet dies anzuzeigen.

Jetzt ist meine Frage, wenn ich denen das nun schreibe, was passiert dann mit meiner Single-Haftpflicht? Komm ich so vorzeitig aus dem Vertrag raus?

Vielen dank schonmal für die Hilfe!!

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

untergejubelt :augenroll: ?? Sagen fast alle, wenn sie aus einem Vertrag wieder rauswollen. Das der 5-Jahres-Vertrag preiswerter ist als ein 1-Jahres-Vertrag hat Ihnen der Vertreter natürlich nicht gesagt, oder??.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Die AGBs hätten Sie sich wohl vorher durchlesen sollen.

Sie können diesen Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen, in welcher Frist entnehmen Sie den AGBs.



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#2
 Von 
Miwi123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Naja ich will mal etwas ausholen wie es damals zu diesem Versicherungsabschluss gekommen ist.

Dieser Versicherungsberater ist ein Bekannter von einem Bekannten der mit meinem Vater in einem Kegelclub drin ist.

Diesen Bekannten kenne ich auch, und treffe ihn durch meine Arbeit leider öfters. Auf jedenfall quatschte der mich jedes mal zu das ich doch Versicherungen brauch und ob ich denn mal "Lust" zu einem Gespräch hätte. Das fragte er mich jedes mal!!

Da ich nicht länger mit "Versicherungen hier, Versicherungen da" zugequatscht werden wollte, ließ ich mich auf einen Termin mit dem Berater ein.

An dem Termin waren dann beide zu mir nach Hause gekommen und hatten mich im Doppel-Pack beraten.

Die ganzen Versicherungen die mir vorgestellt wurden, und die doch so wichtig für mich wären, waren ja alle schön und gut, nur ich fand sie halt für mich nicht wirklich brauchbar und teilweise auch zu teuer. Habe halt abgelehnt.

Dann kamen wir auf das Thema Hatpflichtversicherungen. Das sah ich auch ein, dachte eine Haftpflichtversicherung ist was brauchbares, die kann man ohne groß nachzudenken abschließen. Das dies ein großer Fehler war seh ich ja nun leider...

Jedenfalls füllte der Berater schnell den Antrag aus und weg waren die beiden wieder. Jedenfalls wurde ich von diesem "guten" Berater nicht auf die Laufzeit hingewiesen. Auch das ein 5 Jahres Vertrag billiger ist wurde mir nicht gesagt.

Naja wenn man da wirklich nichts dran machen kann, kann man nichts machen. Hab halt einen Fehler gemacht. Dann muss ich halt noch 4 Jahre für 0 Leistungen weiterbezahlen. In Zukunft such ich mir wieder selbst meine Versicherungen zusammen

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


>>>Dann muss ich halt noch 4 Jahre für 0 Leistungen

du hast versicherungsschutz, das ist eine leistung ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
susanne42
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 54x hilfreich)

Aber mal angenommen er hat jetzt einen Schaden , ganz gleich ob die VS diesen reguliert oder nicht dann kann er doch Kündigen oder nicht ?

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Aber mal angenommen er hat jetzt einen Schaden , ganz gleich ob die VS diesen reguliert oder nicht dann kann er doch Kündigen oder nicht ?<<

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur nach einem Reguliertem Schaden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Eine Haftpflichtversicherung ist übrigens wirklich wichtig und keine überflüssige Versicherung.

Wundert mich immer wieder, dass es Leute gibt ohne private Haftpflichtversicherung. :bang:

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gacko
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Würde Dir auch raten,die Haftpflicht zu behalten. Ist ja vergleichsweise eine recht günstige Versicherung und sehr wichtig obendrein!


lg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Wenn du mit deiner Freundin zusammenziehst und sie schon eine Haftpflicht hat welche länger besteht, dan kannst du dich über sie mitversichern, hier gilt nämlich das Recht des älteren Versicherers, hat sie keine oder ist deine älter - Pech gehabt - !

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

@miwi:
Wenn du mit deiner Freundin zusammenziehst, besteht das Risiko, dass du fahrlässig ihr Eigentum beschädigst (Brille kaputt z.B.).
Wenn du mit ihr zusammen versichert bist, zahlt die Versicherung nicht.

was waren das für Fälle, in denen kein Versicherungsschutz bestand?

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