Wie ist es mit der Urlaubsregelung bei einem Mini Job?

28. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
nudel1301
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie ist es mit der Urlaubsregelung bei einem Mini Job?

Hallo,

Seit Juni diesen Jahres arbeite ich als Krankheitsvertretung in einem Einrichtungsmarkt als geringfügig beschäftigt, mit einem befristet Arbeitsvertrag,der ende November ausläuft und ich die Tage wieder einen befristeten Arbeitsvertrag bis ende Mai bekommen habe.
Beim Einstellungsgespräch hat der Marktleiter mir gesagt, das mir drei Wochen Urlaub bis ende des Jahres zustehen (18 Tage). 12 Tage (Samstage werden mit gerechnet) hatte ich schon im Sommer, da wir den Urlaub schon gebucht hatten. So habe ich nach meiner Rechnung noch 6 Urlaubstage.
Ich arbeite an drei Tagen in der Woche. Normal feste Tage, kann aber auch abweichen. Feiertage muss ich ,wenn mein fester Arbeitstag auf einen Feiertag fällt rausarbeiten, damit ich meine monatlichen Stunden voll bekomme.
Einen Urlaubstag habe ich mir am 30 Oktober als Brückentag genommen. So habe ich nach meiner Rechnung noch 5 Urlaubstage.
Die restlichen Urlaubstage wollte ich mir eigentlich zwischen Weihnachten und Neujahr nehmen. Mein Chef hat mir aber heute gesagt , dass ich nur noch zwei Urlaubstage in diesem Jahr habe.
Er hat mir erklärt, das mir ja nur 9 Tage Urlaub zustehen würden und ich bereitz 7 davon genommen hätte. Im Einstellungsgespräch hat er mir aber das nicht so gesagt. Er meinte auch, das ich mir in Zukunft nur volle Wochen Urlaub nehmen könnte, da das wegen der geringfügigen Beschäftigung nicht anders machbar wäre.
Ich bin jetzt etwas irritiert und weiß nicht, was nun richtig ist.
Da ich die Einzige geringfügige Beschäftigte in diesem Geschäft bin, können meine Kollegen mir auch die Frage nicht beantworten.
Da ich ja wieder einen neuen befristeten Vertrag bis ende Mai bekommen habe, weiß ich auch nicht wie viele Urlaubstage mir nun zustehen.
Über Infos und Radschläge wäre ich dankbar, da ich schon mal einen Minijob hatte, wo ich in knapp zwei Jahren nur 14 Tage Urlaub hatte.

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17 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Urlaubsanspruch: Wenn du ab dem 1.6.17 bis zum 30.11.17 dort gearbeitet hast, hast du einen Urlaubsanspruch für 6 volle Monate; der Jahresanspruch einer Vollzeitkraft nach BUrlG beträgt 24 U-Tage für eine 6-Tage-Woche, bei 3 Tagen Arbeit / Woche logischerweise die Hälfte, also 12 Tage, davon wieder die Hälfte wegen der 6 Monate = 1/2 Jahr. Für diese Zeit also 6 Tage Urlaubsanspruch (unter der Voraussetzung, dass du nur für die Tage Urlaub beantragst, an denen du auch arbeitspflichtig bist - so wäre es jedenfalls richtig.
Für Dezember / neuer AV / kommen für eine Vollzeitkraft wieder 2 Tage dazu, bei 3 Tagen also wieder 1 Tag.
Summe 2017 folglich 7 Tage. (Mehr kann sich ergeben, sofern du ziemlich viel an mehr Wochentagen gearbeitet haben solltest, dann müsste man mit den genauen Zahlen neu rechnen.)
Für 2018, Jan-Mai = 5 Monate U-Anspruch; macht bei gleichen Randbedingungen 10/2=5 Tage Urlaubsanspruch.

/// Er meinte auch, das ich mir in Zukunft nur volle Wochen Urlaub nehmen könnte, da das wegen der geringfügigen Beschäftigung nicht anders machbar wäre.
Dummes Zeug: Minijobber sind AN wie alle anderen auch.
Anmerkung: Zwar trifft es zu, dass Urlaub wegen des Erholungszwecks zusammenhängend gewährt werden soll - aber andererseits sind die Urlaubswünsche der AN zu erfüllen, sofern nicht betriebliche Belange entgegen stehen.

Dann ist mir noch aufgefallen:
/// Normal feste Tage, .... Feiertage muss ich ,wenn mein fester Arbeitstag auf einen Feiertag fällt rausarbeiten,
Das ist nicht in Ordnung: Für Feiertage unter der Woche muss dir Entgelt gezahlt werden, sofern du arbeitspflichtig gewesen wärest (EngtgFzG). Es geht nicht an, die die Stunden nacharbeiten zu lassen.

-- Editiert von blaubär+ am 28.11.2017 13:56

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#2
 Von 
nudel1301
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für deine Antwort.
Dann habe ich ja zwei Tage zuviel Urlaub bekommen. Sehe ich das Richtig??? Sommerurlaub habe ich ja sechs Tage abgezogen bekommen bzw. 14.
Also mit den Feiertagen lässt mein Chef sich nicht drauf ein. Normalerweise muss ich Montag, Mittwoch und Freitag arbeiten. Pfingsten z.B. musste ich wegen Pfingstmontag Dienstag arbeiten und dann die beiden weiteren Tage.
Er hat mir gesagt,das es ja normalerweise im Einzelhandel 6 Arbeitstage gibt und ich daher meine drei Tage arbeiten muss.
Zwischen Weihnachten und Silvester könnte ich zwei Tage frei machen,die Restlichen Tage müsste ich, außer natürlich die Feiertage, dann arbeiten,damit ich meine Stunden voll bekomme. Wir müssen uns immer am PC an und abmelden,damit wir auch unsere Stunden machen. Ich muss 50 Stunden im Monat arbeiten.

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#3
 Von 
nudel1301
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von nudel1301):
Hallo, danke für deine Antwort.
Dann habe ich ja zwei Tage zuviel Urlaub bekommen. Sehe ich das Richtig??? Sommerurlaub habe ich ja sechs Tage abgezogen bekommen bzw. 14.
Also mit den Feiertagen lässt mein Chef sich nicht drauf ein. Normalerweise muss ich Montag, Mittwoch und Freitag arbeiten. Pfingsten z.B. musste ich wegen Pfingstmontag Dienstag arbeiten und dann die beiden weiteren Tage.
Er hat mir gesagt,das es ja normalerweise im Einzelhandel 6 Arbeitstage gibt und ich daher meine drei Tage arbeiten muss.
Zwischen Weihnachten und Silvester könnte ich zwei Tage frei machen,die Restlichen Tage müsste ich, außer natürlich die Feiertage, dann arbeiten,damit ich meine Stunden voll bekomme. Wir müssen uns immer am PC an und abmelden,damit wir auch unsere Stunden machen. Ich muss 50 Stunden im Monat arbeiten.

Mein Kollegin hat mir gerade geschrieben,das sie als Vollzeitkraft 36 Urlaubstage bekommen,daher ergibt sich ja dann eine andere Rechnung 36 : 2 = 18 : 2 = 9 ?????!!!! Daher vielleicht die 9 Urlaubstage.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Vollzeitkraft 36 Urlaubstage
Ja, das freilich ist die entscheidende Information; 24 Tage sind es nach BurlG. Also entsprechend umrechnen.

/// Also mit den Feiertagen lässt mein Chef sich nicht drauf ein. ... Ich muss 50 Stunden im Monat arbeiten.
Schlicht rechtswidrig bzw. rechtsmissbräuchlich. Weil du an Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, so zu stellen bist, als ob du gearbeitet hättest.

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#5
 Von 
nudel1301
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe heute nochmal das Thema angeschnitten. Entweder akzeptiere ich das so oder andere Stelle suchen. Ich muss im Monat meine Stunden machen und auch meine drei Tage in der Woche. Wir haben eine Teilzeitkraft die auch an drei festen Wochentagen kommt. Sie braucht, wenn ihr Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, nicht nachzuarbeiten. Mein Chef meint, ich hätte ja auch nur einen Mini Job. Recht haben und Recht bekommen ist wohl einerlei.
Habe auch mit jeden vom Arbeitsamt gesprochen. Wäre mit der Urlaubsregelung und auch Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit auch oft nicht korrekt.


-- Editiert von nudel1301 am 29.11.2017 13:16

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von nudel1301):
Entweder akzeptiere ich das so oder andere Stelle suchen.

man hat Option 3 vergessen: seine Rechte vor Gericht einklagen

Kann natürlich sein, das dann die Kündigung kommt, dann müsste man halt dagegen klagen.
Denn das man sich Betrug seitens des Arbeitgeber nicht gefallen lässt, ist kein Kündigungsgrund der vor Gericht standhält.



Zitat (von nudel1301):
Recht haben und Recht bekommen ist wohl einerlei.

Nein, das ist zweierlei.
Denn fürs "Recht bekommen" muss man entsprechend aktiv werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... und lies mal in deinem AV nach, ob da eine Ausschlussfrist drin steht.
Wenn nicht, gilt die normale Verjährung von 3 Jahren und du kannst dir Zeit lassen mit einer Klage.
Wenn doch, ... Pech gehabt.

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#9
 Von 
nudel1301
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön. Ich habe wiedermalst mit meinem Chef darüber gesprochen. Ich bekomme zwischen Weihnachten und Neujahr frei,wenn ich den Montag (1 Weihnachtstag) rausarbeite. Im Arbeitsvertrag steht,so laut Chef, das meine wöchentlichen Arbeitszeiten variabel und abhängig vom Bedarf sind. Die konkrete Arbeitszeiteinteilung erfolgt mit Abstimmung des betrieblichen Vorgesetzten (haben wir ja bei Einstellungsgespräch besprochen). Der Arbeitnehmer ist mit einer flexiblen Verteilung der Arbeitszeit nach betrieblichen Erfordernissen einverstanden, wenn die jeweiligen Bestimmungen, insbesondere des Ladenschlussgesetzes, eingehalten werden. Fehlzeiten, wie z. B. Krankheitstage, errechnen sich anhand der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit. ( bei einem Tag krank ohne Krankenschein, muss ich den Tag nacharbeite, so nach meinem Chef, hatte ich zum Glück noch nicht). Das steht z. T. im Arbeitsvertrag unter Arbeitszeiten.
Leider steht,wie schon geschrieben, nichts über Urlaubstage und wie sie berechnet werden drin.
Meine Freundin meint,wenn nichts drin steht müsste ich wohl von 24 Tage nach BurlG ausgehen, geteilt durch zwei sind zwölf Tage. Also würde mir gar keinen Urlaub mehr zustehen.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Also: wenn ich lese, was du eingangs geschrieben hast von festen Arbeitstagen usw und was nun dein Chef sagt, dass es in deinem AV steht, sind das 2 komplett verschiedene Verträge. Nach deinem Chef fast schon Arbeit auf Abruf.

Mach dir doch bitte die Mühe und schreib ab, was dazu im AV steht - hier hilft wohl nur der Wortlaut weiter.

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#11
 Von 
nudel1301
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein AV besteht aus 15 Abschnitten.

Unter Arbeitszeit steht folgendes.

Die durchschnittliche wöchentlichen Arbeitszeiten ist variabel und abhängig vom betrieblichen Bedarf . Die konkrete Arbeitszeiteinteilung erfolgt mit Abstimmung mit dem betrieblichen Vorgesetzten . Der Arbeitnehmer ist mit einer flexiblen Verteilung der Arbeitszeit nach betrieblichen Erfordernissen einverstanden, wenn die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Ladenschlussgesetzes, eingehalten werden. Fehlzeiten, wie z. B. Krankheitstage, errechnen sich anhand der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, berufsnotwendige Überstunden zu leisten. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei entsprechendem betrieblichen Bedarf in gesetzliche zulässigem Umfang auch Nacht-, Schicht-,, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft zu leisten.

Wie schon geschrieben, steht nicht im Vertrag wie viele Urlaubstage mir zustehen.
Mein Chef hat mir beim Einstellungsgespräch gesagt, das der Vertrag nur eine Formsache wäre. Ich müsste an drei festen Tagen arbeiten. Da es ein Bekannter aus der Familie ist, habe ich ihm natürlich vertraut.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Verträge sind niemals 'Formsache'.
Aber du bringst Licht ins Dunkel: der schriftliche Vertrag sieht variable Arbeitszeiten vor.
Was dein Chef beim Einstellungsgespräch gesagt hat, weicht klar davon ab - ob er dich ver*******rn wollte, sei dahin gestellt.
Vor allem wirst wahrscheinlich du die Probleme haben, deine Position zu beweisen - womit du die schlechteren Karten hast.
Gleichwohl halte ich es für rechtsmissbräuchlich, dass und wenn dein Chef deine Arbeitszeiten um die Feiertage unter der Woche 'herum plant'.

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#13
 Von 
nudel1301
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Das habe ich mir wohl schon so gedacht, das ich da zu blauäugig war. Aber wie sieht es dann mit den Urlaubsansprüchen aus??? Anfangs 18 Tage, also drei Wochen und dann 9 Tage?! Ich habe da ja wirklich schlechte Karten.
Im Vertrag steht nichts über Urlaubstage. Wie viele mir zustehen usw. Er hat zu mir auch gesagt, wenn z.B. Donnerstag ein Feiertag ist und ich Freitag frei haben möchte,zieht er mir auch den Samstag als Urlaubstag ab, da es ja 6 Arbeitstage in der Woche geben. Aber ab nächstes Jahr darf man keine Brückentage laut Personalleitung mehr nehmen. Nur noch voll Wochen, nur noch in besonderen Notfällen. Das hat mir eine Kollegin gesagt.
Ich hatte schon mal einen Mini Job und da hatte ich in knapp zwei Jahren 14 Tage Urlaub. Hier in der Region sind Mini Jobber noch immer Arbeiter zweiter Klasse.
Ich würde ja gerne in Teilzeit arbeiten, aber es ist hier sehr schwer etwas zu finden, da ich wegen meiner Kids schon zu lange raus bin.



-- Editiert von nudel1301 am 08.12.2017 11:48

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Im Vertrag steht nichts über Urlaubstage.

Muss auch nicht. Wenn nichts geschrieben steht, gelten entweder die gesetzlichen Vorschriften oder das im Betrieb Übliche.
Wahrscheinlich also BUrlG mit 24 Tagen / 6-Tage-Woche; entsprechend gekürzt, wenn sich die AZ auf weniger Werktage verteilt. Wenn du also betriebsüblich an 3 Werktagen/Woche schaffst, logischerweise die Hälfte, also 12 Tage Urlaub - wobei nach aller Logik auch nur für die Tage Urlaub zu beantragen ist, an denen du auch arbeiten müsstest. Denn für Tage, an denen AN ohnehin frei hat, ist Urlaub schlicht sinnfrei - dafür braucht AN keine Erlaubnis. Nix desto trotz begreifen manche diese schlichte Logik nicht.
Dein Chef liegt also falsch, wenn er meint, wegen des Freitags müsstest du auch den Samstag Urlaub nehmen.
Da der Typ also anscheinend eher begrenzt zur Einsicht fähig ist, sieht es einigermaßen danach aus, dass du wirst streiten müssen. Ist ja nicht die einzige Baustelle.

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#15
 Von 
nudel1301
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info. Ich habe zum Glück ja nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis ende Mai. Dann werde ich mir wohl eine andere Arbeitsstelle suchen müssen. Bei so einem großen Konzern mit vielen Märkten ........... Mein Mann hat einen Bekannten , der beim Arbeitsamt arbeitet und der sagt,das die Mini Jobs noch immer nicht gleichgestellt werden.

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#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// dass die Mini Jobs noch immer nicht gleichgestellt werden.

Rechtlich schon. In der Praxis hapert es.

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#17
 Von 
nudel1301
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt. Hoffe,das die Politik da mal etwas unternimmt. Viele bekommen noch nicht mal den Mindestlohn ausgezahlt. Die Mehrheit der Mini Jobber sind ja eh Frauen. Echt traurig, das das nicht gerecht verteilt wird bzw. bestraft wird.

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