Hallo, ich bald Alleinerziehend mit 2 Kleinkindern muß Insolvenz beantragen. Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis(38,5) werde aber auf Teilzeit umstellen. Wie groß und teuer darf die Wohnung sein und muß ich mein Auto (4000€ restwert) verkaufen.Netto einkommen so um die 1700. Schuldenbelastung um die 25.000€.
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"Vielen Dank für die antworten..."
Wie groß darf die Wohnung sein und wie teuer
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zur größe der Wohnung kann man keine einheitliche Aussage treffen, das ist von Bezirk zur Bezirk und anders. Die angemessenheit bestimmt die ARGE oder Kommune. Viele bestimmen aber die angemessenheit aber nach dem Preis der Wohnung.
Das Auto muss nicht verkauft werden, da Sie erwerbsfähig sind haben dürfen Sie ein angemessenes Auto besitzen. Ein Auto ist grundsätzlich angemessen wenn der Wert unter 7500,- Euro liegt (SG-Urteil). Darüber hat die ARGE/Kommune zu prüfen ob noch eine angemesseneheit vorliegt.
Die Schulden haben keine Auswirkungen auf den Leistungsanspruch.
Das Einkommen ist unter berücksichtigung der Freibeträge anzurechnen. Genau wie Kindergeld für die Kinder und ggf. zustehender Unterhalt oder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Vermutlich haben Sie wenn einen kleinen Anspruch auf AlgII ich würde zeitgleich einen Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle stellen. Ggf. ist dieser höher als das Alg II.
@evolver
ergänzend zu @clonk würde ich mit der schuldnerberatung darüber sprechen oder, wenn du schon hast, den insolvenzverwalter.
sunbee
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Evolver hat allerdings nicht angegeben, dass er ALG 2 beantragen will. Er ist erwerbstätig und will Privatinsolvenz beantragen.
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