Wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis?

Mehr zum Thema: Sozialrecht, Schwerbehinderung, Schwerbehindertenausweis, GdB, Gleichstellung
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Informationen für betroffene Menschen

Heute zum Thema: Schwerbehindertenausweis

Im Jahr 2013 lebten in Deutschland 7,5 Millionen Bundesbürger mit einer anerkannten Schwerbehinderung.

Wann liegt eine Schwerbehinderung vor?

Da stellt sich die Frage, was „Schwerbehinderung" überhaupt bedeutet und wann eine solche vorliegt.

Dazu führt § 2 SGB IX aus: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Für eine Schwerbehinderung muss ein Grad der Behinderung von mind. 50 hinzukommen.

Kurz gesagt bedeutet eine Schwerbehinderung, dass es gesundheitliche Funktionsbeeinträchtigungen und Einschränkungen gibt, die länger als 6 Monate andauern.

Welche Krankheiten sind anerkannt?

Dies können vielfältige Erkrankungen sein. Vom Bandscheibenvorfall, Schlaganfall bis hin zu Krebserkrankungen oder Volkskrankheiten wie Bluthochdruck oder Diabetes, aber auch psychische Erkrankungen wie Depressionen.

Dabei wird jede eigenständige Erkrankung mit einem einzelnen Teil-GdB (Grad der Behinderung) bewertet.

Anhaltspunkte für die Bewertung ergeben sich aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

Welche Ansprüche ergeben sich für Schwerbehinderte?

Wird ein Gesamt-GdB von mind. 50 festgesetzt, so hat man Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Dadurch erhält man neben steuerlichen Vergünstigungen einen besonderen Kündigungsschutz und 5 Tage zusätzlichen Sonderurlaub im Jahr.

Darüber hinaus besteht unter Umständen die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen.

Die Schwerbehinderung kann man in Rheinland-Pfalz online beantragen: http://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/menschen-mit-behinderungen/feststellungsverfahrengrad-der-behinderungschwerbehindertenausweis/

Dies kann man selbst tun. Am besten sendet man dem Versorgungsamt alle ärztlichen Atteste mit. Sollten diese nicht vorliegen, besorgt sich das Amt diese selbständig vom Arzt.

Kann man sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen?

Sollte ein Gesamt-GdB von 30 oder 40 festgesetzt werden, so besteht die Möglichkeit, sich einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen zulassen. Diese Gleichstellung muss aber bei der zuständigen Arbeitsagentur erfolgen und nicht bei dem Versorgungsamt.

Wenn eine Gleichstellung erfolgt, hat dies einen besonderen Kündigungsschutz zur Folge.

Wichtig ist, dass der Kündigungsschutz erst zum Tragen kommt, wenn der Antrag drei Wochen vor Ausspruch einer Kündigung gestellt wurde. Daher ist es wichtig, wenn eine krankheits- oder behinderungsbedingte Kündigung droht, so früh wie möglich einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen.
Neben dem GdB gibt es so genannte Merkzeichen, nämlich dann, wenn man beispielsweise erheblich gehbehindert, blind oder gehörlos ist. Darüber hinaus gibt es noch weitere Merkzeichen.

Ein Schwerbehindertenausweis bekommt man ab einem GdB von 50 auf Wunsch ausgestellt. Mit diesem darf man nicht automatisch auf Parkplätzen für Schwerbehinderte parken. Hier muss in der Regel das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder blind vorliegen.

Zu allen Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung berate ich Sie jederzeit gerne. Selbstverständlich besuche ich Sie auch gerne zu Hause.