Wie erfährt man, ob ein uneheliches Kind existiert?

11. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Scheidung2015
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Wie erfährt man, ob ein uneheliches Kind existiert?

Guten Abend,
Frau y ist von Herrn x geschieden.
Die Eltern von Herrn x haben unter mehreren Zeugen und im Beisein von Herrn x gesagt, dass sie "gehört" haben, dass ihr Sohn - Herr x - mit einer Arbeitskollegin ein uneheliches Kind hat (während der Ehe mit Frau y). Herr x hat sich nicht dazu geäußert.

Frage wie kann Frau y herausfinden, ob Herr x tatsächlich ein uneheliches Kind hat?
Für Frau y ist das wichtig, da in diesem Falle ein Notarvertrag - wegen falscher Angaben -anfechtbar wäre.

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus! :-)

Weiss jemand, was ein Detektiv kosten würde um das herauszufinden?
Frau y hat ein Foto von der in Frage kommenden Dame und den Vornamen.




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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Warum sollte Frau y das interessieren, ob ihr Ex während der Ehe fremdgepimpert hat und dabei ein Kind entstanden ist?

Ein eventueller Notarvertrag, welcher in diese Richtung irgendwelche Absicherungen enthalten könnte, wäre m.M.n. eh nichtig.

Was ein Detektiv kostet, musst Du den Detektiv fragen. So weit ich weiß, gibt es da keine Gebührenordnung wie bei Notaren oder Anwälten.

LG nero

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scheidung2015
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Notar hatte auf Nachfragen von Frau y gesagt, dass der Notarvertrag dann anfechtbar wäre.
Zudem hätte es erbrechtlich Auswirkungen auf das Erbe der ehelichen Kinder.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Nö. Auswirkungen irgendwelcher Art hat es doch nur, wenn er auch als Vater eingetragen ist, also der rechtliche Vater ist. Das wird Frau Y niemals herausfinden können, außer eben durch einen gekonnten Blick in die Urkunden des nur mutmaßlich existierenden Kindes, eventuell auch durch Blick auf den Steuerbescheid des Herrn X. Das Problem ist aber, dass weder diese Unterlagen, noch die Familie des Herrn X die Frau Y seit der Scheidung auch nur irgendetwas angehen.

Für den Fall, dass Frau Y tatsächlich gesicherte Kenntnis von einer Vaterschaft des Herrn X hat, bedeutet das noch immer nichts für die Ehe zwischen den beiden. Er muss ja dafür nichtmals der biologische Vater sein, sondern kann irgendwann einfach eine Unterschrift auf eine Urkunde gesetzt haben und darf sich seit dem Vater nennen, inklusive Erbanspruch für das Kind.

Problem ist noch immer, dass Frau Y das ebenso wenig angeht wie die Kinder. Sollte deren Pflichtteilsanspruch durch die Existenz eines zusätzlichen (rechtlichen!) Kindes geschmälert sein, so erfahren sie davon, wenn der Erbfall auch wirklich eintritt. Bis dahin scheint dieser Grund an den Haaren herbeigezogen zu sein.
Warum dann der Notarvertrag anfechtbar sein sollte, bedarf zumindest einer genaueren Erklärung. Aber wenn der Notar das so sagt, sollte man sas erstmal glauben. Dann soll der Notar aber auch ausspucken, was das an Folgen für Frau Y hätte und wie diese überhaupt gerichtfeste Beweise für das Kind sammeln soll.
Was würde sich Frau Y denn von einer Anfechtung versprechen? Jedenfals sollte man hier Fristen bedenken.

Das Honorar für einen "Detektiv" ist freie Vereinbarungssache. Das ist weder ein geschützter Berufstitel noch sonst irgendwas. Frau Y kann also auch den Nachbarn schmieren oder dergleichen. Man sollte nur bedenken, dass durch beharrliche Nachstellung auch schnell Strafbarkeitsgrenzen überschritten sein können.

ABer gegenwaärtig gibt es keinen plausiblen Hinweis auf ein Kind. Die Geschichte mit den Eltern klingt eher skuril. Wo wollen die das gehört haben? Warum sollten die das ausgerechnet vor Fremden ansprechen? Bisher ist das nur der Damps aus der Gerüchteküche.
Frau Y könnte natürlich einfach mal fragen. Zu einfach?



-- Editiert von Hafenlärm am 11.05.2015 21:32

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Auch der beste Detektiv wird nicht herausfinden können, ob das Kind der Arbeitskollegin das uneheliche Kind von Herrn X ist - es steht ihm schließlich nicht auf die Stirn geschrieben. Selbst wenn er durch Umgehung des Datenschutzes und durch irgendwelche Beziehungen zu irgendwelchen Ämtern zu dieser Erkenntnis käme, wäre die nicht verwertbar.

Vielleicht weiß Herr X selbst nicht mal, dass oder ob er Vater ist.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
m. E. ist es für y nicht möglich auf legale Weise an diese Informationen zu gelangen, es sei denn x ist redefreudig.
Ob ein Privatdetektiv über Möglichkeiten verfügt Informationen abzuzapfen kann ich nicht beurteilen.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

1. Erben kommt nach sterben. Wieviele Erben es dann gibt, sei es auf gesetzlicher Basis oder aber auf Basis eines Testaments, das wird sich nach dem Tod des Exmannes herausstellen. Und es gibt kein Gesetz, welches den Ex verpflichtet, keine weiteren Erben zu zeugen, das kann er noch bis zu seinem Tod in unbeschränkter Anzahl tun. Und das geht nun mal niemanden was an.

2. Obwohl ich juristisch durchaus kreativ und fantasiereich bin, vermag ich hier beim besten Willen keinen Anfechtungsgrund zu erkennen, §§ 119 ff BGB . Abgesehen davon kann man nur die eigene Willenserklärung anfechten, wobei bei bei Erfolg der ganze Vertrag kippt. Da aber auch in einer Ehe keine Verpflichtung besteht, Seitensprünge, sei es nun mit oder ohne Folgen, zu offenbaren, wüsste ich nicht, warum ds in einem notariellen Vertrag der Fall sein sollte.

3. Selbst wenn so ein Kind existiert, und der Ex es schon bei Unterzeichnung des notariellen Vertrages wusste, kann es doch nur von Vorteil sein, wenn dieses Kind in keinerlei Berechnungen mit eingeht, etwa für Unterhaltszahlungen an die ehelichen Kinder und die Ehefrau. Und - es existiert immer noch ein Unterschied zwischen biologischem und juristischem Vater.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Petra52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

In fremden Angelegenheiten schnüffelt man nicht rum. Man kúmmert sich ausschließlich um seine eigenen Angelegenheiten.

1x Hilfreiche Antwort

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