Wie bekomme ich bei Kreditkartenbetrug mein geld wieder?

8. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
julekatze
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie bekomme ich bei Kreditkartenbetrug mein geld wieder?

Hallo,

cih weiß nicht mehr weiter, vielleicht habt ihr ne Lösung.

Hier die Story:

Am Sonntag schau ich im Online-Banking mein Konto an und sehe, dass meine Kreditkarte mit 1485€ belastet wurde (bzw. am 15. bebucht wird. Meine Karte hab ich nie aus der Hand gegeben oder die Daten per E-Mail weitergeleitet (Phishing)). Anhand des Buchungstextes habe ich dann im internet die Firma (Computer-Webshop) rausbekommen und eine Mail geschickt, sie sollen sich bei mir melden und die Ware nicht verschicken. Montag früh bin ich zu meiner Bank (Sparkasse), in der Hoffnung, die können mir weiterhelfen. Die Dame hatte keinen blassen Schimmer was zu tun ist und behandelte mich wie Dreck ("Sie bestellen aber viel über Internet!", "Woher konnten Sie an die Firma schreiben, wenn sie da noch nie bestellt haben?" , "Warten sie doch erstmal bis zum 15., vielleicht klärt sich ja alles."etc.). Karte wurde gesperrt und nach ner viertelstunde Telefonat unterschrieb ich dann ein Reklamationsformular für Mastercard. Auf meine Frage, ob das Geld nun zurückgefordert wird, sagte sie nur "Nein, dass müssen sie bei dem Unternehmen beantragen".

Ich hab dann mit der Firma telefoniert, sie haben nun gestern auch die Transaktion gefunden...Ware ist aber schon verschickt. Auf meine Frage, wie ich nun an mein geld komme, sagte die Dame, ich müsste einen ChargeBack-Antrag bei meiner Bank stellen, die fordern das Geld wieder ein...sie könne mir nix rücküberweisen.

Ich also gestern noch mit meiner Sparkasse telefoniert, die mich dann heute zurückriefen...der Berater musste erst mit der Hauptstelle telefoniern...da er auch keine Ahnung hatte und nicht wusste, was ein ChargeBack-Antrag ist. Angeblich gibt es soetwas nicht und ich müsste mich selbst mit der Firma auseinandersetzen. Am besten einen Brief mit Fristsetzung schreiben, mit der Aufforderung, das Geld auf mein Girokonto zurückzuüberweisen.

Mich kotzt das an, jeder erzählt mir was anderes. Wer muss sich nun darum kümmern, dass ich mein Geld zurückbekomme? Die Bank, das Kreditkartenunternehmen oder ich??

Danke für die Hilfe

PS: das Kuriose...nach 2 Tagen war bereits meine Austauschkreditkarte da...da funktionierts also mit dem Service

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Also, mW ist das Kreditkarten-Unternehmen in der Lage, das abgebuchte Geld zurückzubuchen.

Abgesehen davon: Haben Sie denn nicht bei dem Computerversand direkt mal nachgefragt, an welche Adresse die die Bestellung verschickt haben? An Ihrer Stelle würde ich auf jeden Fall noch bei der örtlichen Polizei Anzeige gegen Unbekannt stellen!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Dummheit oder System ?

Immerhin ist VISA ein Sparkassenunternehmen u.a.

Bei Kreditkarten kauft die Händlerbank (der Acquirer) dem Händler seine Forderung gegenüber dem Kunden ab und behält dafür einen Teil des Umsatzbetrags (das sogenannte Disagio) als Provision ein. Die Höhe des Disagio (typischerweise zwischen 2 und 4% vom Umsatz) richtet sich nach solchen Faktoren wie Vertragslaufzeit, Umsatzhöhe, Abrechnungsintervall, elektronische oder papierhafte Abrechnung und der Branche. Mit Ausnahme bestimmter Transaktionen (Karteninhaber nicht anwesend) ist hier mit dem Verkauf der Forderung auch eine Zahlungsgarantie verbunden.

Je nach Händlervertrag bleibt dann u.U. letztendlich die Bank auf dem Schaden sitzen .

Bestehen Sie nachdrücklich auf Rückbuchung des Betrags(Charge -Back-Antrag) - verweigert sich die Bank weiterhin wänden Sie sich direkt an VISA ,Mastercard etc.

Die Bank ist dazu verpflichtet , da der Händler mangels Autorisation durch Sie PIN ,Unterschrift o.Ä. keinen rechtsverbindlichen Zahlungsnachweis hat - auch dürften Lieferadresse und Namen abweichen .

Sie können sich auch noch einmal den Händler ansprechen und ihn darauf hinweisen , daß durch Ihren Charge-Back-Antrag sich seine interne Quote beim Kartenunternehmen verschlechtert und er somit u.U. auf Dauer Gefahr läuft seinen Händlervertrag gekündigt zu bekommen. Dies umgeht er .wenn er direkt an Sie auszahlt .

Wenn die Kreditkarte gestohlen worden ist, dann haftet der Karteninhaber bis zur Kartensperrung bis max. €50,- und danach ist man von der Haftung befreit. Wenn eine missbräuchliche Nutzung angegeben wird, dann muss der Kartenbesitzer schriftlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Danach wird die Karte gesperrt und der Betrag dem Kartenbesitzer gutgeschrieben. Diese Kundenfreundlichkeit ist aus Usersicht zu begrüßen, eröffnet aber Missbrauchspotentiale durch den Karteninhaber zu lasten des Webmasters. Der Webmaster bekommt den ursprünglichen Betrag, zuzüglich externer Gebühren (Chargebackgebühren) wiederum in Rechnung gestellt. Gleichzeitig verschlechtert sich die Chargebackquote, was ab einer bestimmten Höhe zur Kündigung von Verträgen führen kann.

Für den Webmaster ist es deshalb empfehlenswert, eine entsprechende Serviceseite anzubieten, um eine Gutschrift (Refund) selber vorzunehmen. Dadurch fallen dann keinerlei Chargebackgebühren an und die Quote verschlechtert sich nicht.

Eine Rückbelastung ist vorzunehmen ,wenn der Karteninhaber eine Stornierung der belastung auf seinem Karten konto verlangt oder dieZahlung verweigert und der Karteninhaber innerhalb von sechs Monaten nach Belastung an Ihn oder nach dem Zeitpunkt ,zu dem die Leistung gegenüber dem Karteninhaber erbracht werden sollte , schriftlich erklärt :

a) dass weder er noch eone von Ihm bevollmächtigte Person die Weisung zur Bezahlung unter Belastung seines Kartenkontos erteilt hat oder

b) dass die Leistung überhaupt nicht oder nicht an die vereinbarte Lieferadresse oder nicht zur vereinbarten Zeit erbracht wurde ; bei einer Dienstleistung deswegen , weil dasVertragsunternehmen die Leistung nicht erbringen wollte oder konnte , oder

c) dass die Leistung nicht einer zum Zeitpunkt des Erwerbs vorliegenden schriftlichen Beschreibung entsprach und der Karteninhaber die Ware an das Vertragsunternehmen zurückgesandt oder die Dienstleistung gekündigt hat oder

d) dass eine Lieferung in mangelhafter oder beschädigter Form eingetroffen ist .

Aus den Händlerbedingungen von www.pago.de.

für Vertragsbedingungen für Mastercard / Visa Kreditkartenakzeptanz im Fernabsatz v. 25.07.03

19x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rievik
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo, ich habe Ihr Beitrag gelesen http://www.123recht.net/Wie-bekomme-ich-bei-Kreditkartenbetrug-mein-geld-wieder__f28350.html

Suche ein Rat bzw. Hilfe, unserer Fall habe ich bereits im Forum platziert unter: http://www.123recht.net/Kreditkartenbetrug__f127897.html


Würde gerne Ihre Meinung dazu Hören, in wie weit müssen wir den Schaden übernehmen, gibt es eventuell Haftung auch seitens Bank bzw. Kreditkartenbetreiber, sollte hier nicht der Versicherung einspringen?

Die Bezahlung wurde eigentlich über Kooperationspartner abgewickelt, d.h. wir haben gar keinen Vertrag mit Kreditkartenbetreiber, nur mit dem Kooperationspartner, wobei im Vertrag nirgendwo etwas über derartige Fälle beschrieben.

In Voraus bedanke ich mich jetzt schon!

Mit freundlichen Grüßen

rievik

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
petbue
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo zusammen

Bei mir läuft im Moment alles schief was schief laufen kann. Zwei Geld Transfer holte meine Bank bereits zurück weil Banco do Brasil diese eigenwillig stoppte.

Nun machte ich einen neuen Transfer 03/2011 meinen Lebensunterhalt. Dieser wird blockiert und man teil mir mit meine Kreditkarte sei mit benutzt worden. Jemand hat 3800 Euro abgeholt.
Bekann war aber bereits 01/2011, jemand versuchte auf meinen Accout zugreifen zu wollen und wurde blockiert.
Und ahnungslos stellt man mich vor dieses Problem. Ich habe dies sofort verweigert zu bezahlen und wies die BW Bank darauf hin dass man einen Betrug auferlegen sei und diesen zuliess.

Kann ich es, oder nicht? Ich weiss nicht! Ruiniert bin ich sowieso bereits durch die Banco do Brasil. Nun kommt dies noch hinzu!
Bitte um eine Anwort - Danke im voraus!

10x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Colepickle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

wie soll man das verstehen?
Und das in einem Beitrag von 2004-2008

:dau:

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Kann ich es, oder nicht?

WAS?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

4x Hilfreiche Antwort

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