Wie Zwangsversteigerung veranlassen?

17. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie Zwangsversteigerung veranlassen?

Hallo Forengemeinschaft;

folgender Sachverhalt:
Ein Handwerker schuldet mir 15.000€ habe meine Anforderung gerichtlich durchgesetzt(hat mich 5000€ gekostet Anwalt Gutachten) er hat eine Immobilie bin im Grundbuch auf der 3 Stelle eingetragen (Bank,Rentenkasse, ich:) der Typ muss Unterhalt zahlen etc. und hat eine Einständniserklärung abgegeben zahlt meine Schulden nicht mitlerweile ist er nicht mehr selbständigt und Arbeit bei einer Fa..


Frage:
Wie kann ich eine Zwangsversteigerung veranlassen ohne das ich wieder tief in die Tasche greifen muss bzw. ihm unter Druck setzten?. Eine Ratenzahlung habe ich ihm auch angeboten ohne Erfolg, aber siene Urlaubsbilder stelle er ins Netzt da hat er Geld angeblich wird Ihm sein Urlaub gesponsert!

Wenn sein Haus verteigert werden sollte bekomme ich bestimmt meine Geld nicht die Bank und Rentekasse werden bedient mir bleibt nichts übrig will ihm unter Druck setzten damit er reagiert!!.


Danke schon mal für die Antworten

Musa

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich würde was anderes machen. Beim Handwerker kann man doch relativ einfach herausfinden, wo er gerade arbeitet. Dort pfänden. Also, die sog. Drittschuldnerpfändung. Denn die Versteigerung des Hauses, da musst Du natürlich wieder erheblich in Vorlage gehen. Also, erst mal gucken und "ermitteln." Dann kann man natürlich auch den Lohn pfänden. Also die Zwangsversteigerung ist die teuerste und erfolgloseste Alternative.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Da die Bank und die Rentenkasse vorher eingetragen sind, gehe ich davonaus, dass die Forderungen dieser Gläubiger weitaus höher sind als Ihre, eine Versteigerung ist wenig Erfolg versprechend, es sei denn, dass Sie das Haus günstig ersteigern wollen.

Ich würde ihn erst einmal die eV abnehmen lassen und schauen, was im Vermögensverzeichnis steht, dann können SIe immer noch entscheiden, wie sie weiter vorgehen.

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