Wie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen?

26. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Klaus587
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen?

Hallo,

ich möchte jemanden bei der Staatsanwaltschaft wegen schweren Diebstahl und Hehlerei anzeigen (so um die 10.000 Eur). Die Beweise habe ich schon.

Wie muss ich das machen und was muss ich beachten?

Viele Grüße

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Hallo Klaus.

Prinzipiell ist die Polizei (in diesem Fall die Kripo) der erste Ansprechpartner für Anzeigen.

Allerdings ist es auch möglich -da hast Du Recht- bei der StA direkt Anzeige zu erstatten. Wird aber eigentl. nur gemacht, wenn es Gründe dafür gibt, die Polizei außen vor zu lassen (z.B. weil sich die Anzeige gegen einen Polizisten richtet). Aber das ist keine Bedingung.

Beachten mußt Du nichts besonderes. Du kannst Die Anzeige schriftlich (also hinschicken) oder "zur Niederschrift" (also direkt im Büro eines/einer StA('in) stellen. Im 2. Fall empfiehlt es sich, sich vorher einen Termin geben zu lassen, damit Du auch gleich an den richtigen StA "gerätst".



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Guten Abend Klaus,

ich halte es auch für sinnvoller, die Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Ich hatte persönlich mal den Fall, da wurde ich angezeigt wegen eines angeblichen Delikts im Strassenverkehr. Diese Anzeige ging auch direkt an die Staatsanwaltschaft. Von dort aus wurde sie aber an die für mich zuständige Polizeidienstelle geleitet - Vorladung, Anhörung- und wieder zurück zur Staatsanwaltschaft. Ich denke also - gleich zur Polizei spart zum einen den Umweg und dort entscheidet man ggf. sofort (z.Bp. bei Gefahr im Verzug, bereits gesuchter Straftäter, weitere vorliegende Anzeigen etc..)

Gruss
TomH

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Exact, das kommt natürl noch dazu, daß die StA sowiso ihre Hilfsbeamten (=die Polizei) mit den Ermittlungen beauftragt, wenn nicht irgendwelche Gründe (wie oben genannt) dagegensprechen; so daß man eine andere als die eigentl. zust. Dienststelle beauftragen würde.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tacitum
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 14x hilfreich)

Polizisten sind im allgemeinen faul.
Ist einfach so. Wenn ihr da wegen einer Beleidigung, z.B. im Internet ankommt, werdet ihr noch doof von dem Polizisten angemacht, und evtl. sogar starfabr eingeschüchtert.
In der Richtung er wäre nicht für die Privatfehden zuständig.
Andererseits sind die sehr schnell mit einer Verfolgung, wenn sie auch nur negativ im Internet erwähnt werden.
Also z.B. wegen der Erwähnung eines solchen Vorfalles mit dessen Name und Dienststelle. Was übrigens wahrscheinlich nur eine Vorladung bringt.
Denn der Poliztist hat zwar Rachegelüste, aber die reine Erwähnung eines solchen "Privatfehde"-Vorfalls dürfte sogar im Falle eines Polizisten einen Staatsanwalt nicht zu einer Anklage bewegen. Also versuchen sie es erst gar nicht, um sich nicht der Schmach einer abgelehnten Anzeige auszusetzen, aber sie nutzen die "polizeiliche Vorladung" als Ersatzbestrafung. Z.B. Montag morgens um 9 Uhr, damit sich das Opfer einen Tag freinimmt, Fahrtkosten etc. hat, und dann noch eingeschüchtert werden kann. Eine solche Polizeilische Vorladung (im Wissen um einen fehlenden Verdachtsmoment einer Straftat) wäre eine strafbare Nötigung im Amt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Und wegen solch einem fachlichen Unsinn wird ein mehr als 10 Jahre alter Beitrag reaktiviert ??!!?? Tz,tz,tz ....

quote:

aber sie nutzen die "polizeiliche Vorladung" als Ersatzbestrafung. Z.B. Montag morgens um 9 Uhr, damit sich das Opfer einen Tag freinimmt, Fahrtkosten etc. hat,


Dass man einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten muß (also auch keinen Tag frei nehmen muß, oder Fahrtkosten hat) ist Ihnen aber schon bekannt??! (bzw. wohl eher nicht)

quote:

Eine solche Polizeilische Vorladung (im Wissen um einen fehlenden Verdachtsmoment einer Straftat) wäre eine strafbare Nötigung im Amt.


Humbug! Schon alleine deswegen nicht, weil durch eine Ladung nicht rechtswidrig mit einem empfindlichen Übel gedroht wird.



***THREAD GESCHLOSSEN***

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