Wie Exfrau zum Auszug bewegen ?

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tanelorn
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie Exfrau zum Auszug bewegen ?

Hallo liebe Gemeinde,

folgender Fall:

Mann und Frau wohnen zur Miete in einem Haus, beide haben den Mietvertrag als Eheleute unterschrieben.
Mann zahlt seit Mietbeginn die Miete komplett alleine und hat mittlerweile auch viel Zeit und Geld ins Haus/in den Garten gesteckt.
Nun trennt sich Mann von Frau und möchte, dass diese aus dem Haus auszieht - sie weigert sich.

Was für Möglichkeiten hat Mann ? Scheidung wird erst ca. im Mai 2018 beantragt werden.
(Trennungsjahr läuft offiziell seit Mai 2017)
Ändert eine Scheidung was an dem Mietvertrag ? Wie bekommt Mann die Exfrau aus dem Haus ?

Vielen Dank schonmal!


-- Editiert von Tanelorn am 20.11.2017 14:35

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

....doppelt....



-- Editiert von spatenklopper am 20.11.2017 15:06

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Tanelorn):
Wie bekommt Mann die Exfrau aus dem Haus ?


Klagen auf Zuteilung der Ehewohnung.
Problem ist der gemeinsame Mietvertrag, denn der müsste ebenfalls, von beiden Hauptmietern gekündigt werden.
Der Vermieter muss übrigens keinen neuen Mietvertrag mit einer der Parteien eingehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Tanelorn):
Nun trennt sich Mann von Frau und möchte, dass diese aus dem Haus auszieht - sie weigert sich.

Was für Möglichkeiten hat Mann ?


Wasch dich mal 6 Wochen nicht :banana:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tanelorn
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Tanelorn):
Wie bekommt Mann die Exfrau aus dem Haus ?


Klagen auf Zuteilung der Ehewohnung.
Problem ist der gemeinsame Mietvertrag, denn der müsste ebenfalls, von beiden Hauptmietern gekündigt werden.
Der Vermieter muss übrigens keinen neuen Mietvertrag mit einer der Parteien eingehen.


Danke für Deine Antwort!
Das Klagen auf Zuteilung geht nur im Zuge der Scheidung oder auch schon vorher?

Der Vermieter möchte übrigens gerne einen neuen Mietvertrag mit Mann machen und ihm allein das Haus vermieten (er zahlt ja seit Jahren sowieso allein die Miete..), geht aber eben nicht weil Frau sich weigert..
Kann ja nicht sein dass die Frau ihn sein Leben lang in dem Haus "gefangen" halten kann -.-
Kann er denn kündigen/ausziehen ohne ihre "Zustimmung" ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tanelorn
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Tanelorn):
Wie bekommt Mann die Exfrau aus dem Haus ?


Klagen auf Zuteilung der Ehewohnung.
Problem ist der gemeinsame Mietvertrag, denn der müsste ebenfalls, von beiden Hauptmietern gekündigt werden.
Der Vermieter muss übrigens keinen neuen Mietvertrag mit einer der Parteien eingehen.


Danke für Deine Antwort!
Das Klagen auf Zuteilung geht nur im Zuge der Scheidung oder auch schon vorher?

Der Vermieter möchte übrigens gerne einen neuen Mietvertrag mit Mann machen und ihm allein das Haus vermieten (er zahlt ja seit Jahren sowieso allein die Miete..), geht aber eben nicht weil Frau sich weigert..
Kann ja nicht sein dass die Frau ihn sein Leben lang in dem Haus "gefangen" halten kann -.-
Kann er denn kündigen/ausziehen ohne ihre "Zustimmung" ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tanelorn
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

triplepost -.-

-- Editiert von Tanelorn am 20.11.2017 16:58

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Problem ist der gemeinsame Mietvertrag, denn der müsste ebenfalls, von beiden Hauptmietern gekündigt werden.
Der Vermieter muss übrigens keinen neuen Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Wohnung ) mit einer der Parteien eingehen.
Das ist einer der wenigen Fälle, wo diese Antwort falsch ist.

Bei Ehewohnungen gelten § 1361b BGB und § 1568a BGB . Letzterer ermöglicht es, den Mietvertrag auch gegen den Willen des Vermieters zu ändern (siehe Absatz 3). Der Vermieter hat unter den Voraussetzungen von § 563 (4) BGB die Möglichkeit, das zu verhindern. Dazu müsste ein wichtiger Grund in der Person des neuen, alleinigen Mieters vorhanden sein.

Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, würde ich eine Beratung durch einen Anwalt empfehlen. Den braucht man dann vermutlich eh für die Scheidung. In dem Fall wäre wohl ein Fachanwalt für Familienrecht anzuraten. Die mietrechtlichen Aspekte sind zwar auch nicht ohne. Aber das sollte ein Familienrechtler auch hinbekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Tanelorn):
Kann ja nicht sein dass die Frau ihn sein Leben lang in dem Haus "gefangen" halten kann -.-

Der Mann kann das Haus jederzeit verlassen.

Zitat (von Tanelorn):
Wie bekommt Mann die Exfrau aus dem Haus ?

Ihr eine Ablöse anbieten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tanelorn
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von teador):
Zitat (von Tanelorn):
Kann ja nicht sein dass die Frau ihn sein Leben lang in dem Haus "gefangen" halten kann -.-


Der Mann kann das Haus jederzeit verlassen.

Wenn ich richtig verstehe, kann er nur mit Zustimmung von Frau UND Vermieter kündigen..
Und wenn SIE nicht zustimmt, bleibt ihm nur die Klage. Richtig ?

Zitat (von Tanelorn):
Wie bekommt Mann die Exfrau aus dem Haus ?


Ihr eine Ablöse anbieten.


Wurde versucht. Will die nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

meine Freundin war genau in der gleichen Situation. Nur dass sie es war, die immer gezahlt hat. Der Mann scheut jede Art von Arbeit.

Nachdem Sie ein Jahr gezahlt hatte, (sie ist inzwischen zu ihrer Mutter gezogen, denn eine zweite Wohnung hätte sie sich nicht leisten können) hat sie vor Gericht die Verpflichtung zur Mitwirkung zur Kündigung eingeklagt. Und Recht bekommen. Allerdings scheint in diesem Fall man dem "bockigen" Partner eine Frist von einem Jahr zuzugestehen. Erst dann ist, laut Anwältin, eine Klage aussichtsreich.

Dann hat er die Kündigung unterschrieben. Theoretisch hätte meine Freundin mit dem Vermieter einen neuen Vertrag abschließen können (mit allen Konsequenzen, ggf. auch verschlechterten Bedingungen, das liegt dann am Vermieter).

Geschieden sind sie noch nicht, aber so lange wollte meine Freundin nicht warten.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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