Widerspruchsverfahren - Rücknahme

25. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
samo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruchsverfahren - Rücknahme

Hallo zusammen,

folgende Frage - bis wann kann ich einen gestellten Widerspruch zurücknehmen?

bis jetzt liegt mir noch kein Bescheid über den Widerspruch vor, deshalb würd ich ihn gerne zurücknehmen, da ich eine andere Lösung für meine Fall gefunden habe!

Vielen Dank für eure Hilfe!

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Solange kein Widerspruchsbescheid ergangen ist, kann der Widerspruch noch zurückgenommen werden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen