Widerspruch gg Mahnung durch Diagonal-Inkasso

2. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tinale
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)
Widerspruch gg Mahnung durch Diagonal-Inkasso

Hallo,

hab mich neu angemeldet wegen Fragen zu Fall von mir, bei dem ich doch ein paar Ratschläge einholen möchte. Schon mal vorab vielen Dank für die Hilfe.

Ich habe vor einiger Zeit über die App "HandyTicket" Tickets im Nahverkehr gekauft und genutzt. Offensichtlich konnte in einem Monat durch Wechsel der Kreditkarte die Abbuchung nicht erfolgen. Dazu kommt, das ich die App seitdem auch nicht mehr genutzt habe, da für den Verkehrsverbund in meiner Region keine Tickets mehr buchbar sind.

Anfang Oktober wurde ich durch meine Bank über einen Schufa-Eintrag informiert, den wir uns nicht erklären konnten. Nach Auskunftsersuch bei der Schufa das uns nun vorliegt, handelt es sich um ein Eintrag über 84€ durch LogPay Financal Service GmbH, über die die Zahlungsabwicklung für die HandyTicket-App erfolgte.

Auf telefonische Nachfrage haben wir folgende Informationen erhalten:
* Der ursprüngliche Betrag für den Ticketkauf im April über den ich in Verzug geraten bin, beläuft sich auf ca. 2,35 Eur.
* Die Mahnung wurden offensichtlich wurde durch die Firma Dialog Inkasso durchgeführt. Drei Mahnungen sollen auf dem Postweg erfolgt sein.
* Inzwischen soll sich der Mahnbetrag auf insgesamt 140 EUR belaufen

Soweit die Lage. Ich habe weder eine Mahnung durch LogPay oder von Diagonal Inkasso erhalten. Am Telefon wurde gesagt, man habe dazu jedoch Nachweise über die Zustellung per Post. Möglichweise ist während des Poststreiks etwas abhanden gekommen, erhalten habe ich jedoch definitiv nichts. Nach meinem Verständnis sind die horrenden Mahngebühren nicht durchsetzbar. Den Verzug der ursprünglichen Forderung erkenne ich selbstverständlich an.

Mein nächsten Schritte wären nun.
1. Zahlung des geforderten ursprünglichen Betrags + ggf Kostenübernahme in angemessner Höhe an LogPay. Ist dies ratsam (Eingeständnis der Forderung) ???
2. Widerspruch gegen die Mahnung gegenüber Dialog Inkasso und Aufforderung zu Unterlassung zukünftiger Mahnungen mit Verweis auf beglichene Foderung. -> Ist hier direkt klar zu machen, das sie bei weiteren Schritten den rechtsweg zu bestreiten haben, oder würdet Ihr erstmal den Nachweis der Zustellung der Mahnungen einfordern?
3. Anwaltlicher Rat ratsam oder erst auf Klage ankommen lassen? Ich habe eine RV.

Vielen Dank für die Antworten

*** Update ***
Ich hatte gerade weitere aufschlussreiche Telefonate diesbezüglich.
Logpay bestätigt nochmal, das es sich um ein Ticketkauf über 2,35€ handelt. Durch die erfolglose Zahlung ist dieser Betrag auf 30,10Eur gewachsen.
Diagonal Inkasso hat den Vorfall bei dieser Summe übernommen. Es wurden Mahnschreiben versendet, jedoch sind diese laut Auskunft am Telefon - trotz Adressermittlung - rückläufig gewesen.

-- Editier von Tinale am 02.12.2015 15:59

-- Editier von Tinale am 02.12.2015 16:22

-- Editier von Tinale am 02.12.2015 16:23

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Beim Kauf war also die alte KK noch eingetragen. Aber war sie da noch gütig?
Davon hängt ab, ob man überhaupt verantwortlich für irgendeinen Schaden ist. Wenn die sich beispielsweise Wochen zeit lassen mit der Abbuchung bis die Karte dann ungültig war, ist das erst mal nicht unbedingt dein Problem.

Ansonsten könnte man auch die rund 30€ (beinhaltet dann wohl Briefporto und Adressermittlung) zweckgebunden überweisen und dem Schufa-Eintrag direkt bei der Schufa widersprechen. Nach dem Motto "Ich bestreite die Forderung, sofort löschen innerhalb von 7 Tagen oder ich zwinge Sie per Anwalt und Gericht zur Löschung, liebe Schufa".

Solange man vom Inkasso nichts hört, braucht man auch nichts mit denen zu klären. Davon abgesehen: Man telefoniert bei so Sachen nicht. Natürlich erzählen die, wie du bemerkt hast, ständig Blödsinn. Von wegen Zustellnachweise....

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Natürlich erzählen die, wie du bemerkt hast, ständig Blödsinn. Von wegen Zustellnachweise....


...kann ich in Bezug auf Diagonal - Inkasso bestätigen. Die schicken einfache Briefe, nix mit Zustellnachweis. Die sind aber relativ lästig. Mit meinem Vorfall von Anfang 2014 beschäftigen sie sich von Zeit zu Zeit immer wieder mal und rufen bei mir an, weil angeblich noch etwas offen ist.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tinale
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Beim Kauf war also die alte KK noch eingetragen. Aber war sie da noch gütig?
Davon hängt ab, ob man überhaupt verantwortlich für irgendeinen Schaden ist. Wenn die sich beispielsweise Wochen zeit lassen mit der Abbuchung bis die Karte dann ungültig war, ist das erst mal nicht unbedingt dein Problem.
Ansonsten könnte man auch die rund 30€ (beinhaltet dann wohl Briefporto und Adressermittlung) zweckgebunden überweisen und dem Schufa-Eintrag direkt bei der Schufa widersprechen. Nach dem Motto "Ich bestreite die Forderung, sofort löschen innerhalb von 7 Tagen oder ich zwinge Sie per Anwalt und Gericht zur Löschung, liebe Schufa".
Solange man vom Inkasso nichts hört, braucht man auch nichts mit denen zu klären. Davon abgesehen: Man telefoniert bei so Sachen nicht. Natürlich erzählen die, wie du bemerkt hast, ständig Blödsinn. Von wegen Zustellnachweise....


Die genauen zeitlichen Abläufe kann ich nicht mehr genau widergeben, jedoch wurde die alte KK geküdigt und war dementsprechend nicht mehr in Nutzung und gültig.
Den Kontakt mit dem Inkasso-Unternehmen per Telefon habe ich nur gesucht, um überhaupt erstmal einen Überblick über die Sachlage zu bekommen. Bis gestern wusste ich nur von einem Schufa-Eintrag - weder in welcher Höhe noch von wem Forderungen bestehen und wie sich diese zusammensetzen. Schriftlich habe ich dazu garnix. Weder von LogPay noch vom Inkasso-Unternehmen

Die Frage die sich mir eben nun stellt: Pro-Aktiv gegen das Inkassoverfahren vorgehen und widersprechen oder tatsächlich abwarten bis überhaupt von denen "offiziell" was kommt? Und wie gegenüber dem Gläubiger ((LogPay) verfahren?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde erst mal bei der Schufa widersprechen (einfach ohne weitere Begründung) und sie auffordern, diesen Eintrag zu löschen und weitere Einträge nicht zu zulassen.
Und ansonsten so schnell wie möglich die HF bezahlen und angemessene Gebühren, noch bevor sich das Inkasso weiter bei einem meldet.

-- Editiert von mepeisen am 04.12.2015 07:25

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Logpay bestätigt nochmal, das es sich um ein Ticketkauf über 2,35€ handelt. Durch die erfolglose Zahlung ist dieser Betrag auf 30,10Eur gewachsen.
Diagonal Inkasso hat den Vorfall bei dieser Summe übernommen. Es wurden Mahnschreiben versendet, jedoch sind diese laut Auskunft am Telefon - trotz Adressermittlung - rückläufig gewesen
.
Iquote]inzwischen soll sich der Mahnbetrag auf insgesamt 140 EUR belaufen
Die Gebühren wären nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
Frage : Bist Du umgezogen und hattest keinen Nachsendeantrag ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tinale
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank erstmal für die Antworten. Die Hauptforderung wurde überwiesen. Gibt es für Einspruch gegen den Eintrag bei der Schufa eine Gesetzesgrundlage bzw Urteile auf die man sich berufen kann. Ein einfaches "is falsch, bitte löschen" scheint mir zu einfach.

Danke nochmals für die Hilfe

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

§35 BDSG in Verbindung mit §28a Absatz 1, Ziffer 4d. Sobald man widerspricht (und es keinen Titel o.ä. gibt), muss der raus.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tinale
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

nochmal Danke für die Unterstützung.Hauptforderung ist beglichen und Schufa-Widerspruch raus. Nun schauen wir mal was bei raus kommt.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Diagonal kann teilweise langfristig nerven
Guckst Du hier
http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tinale
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

kurze Rückmeldung. Die Schufa hat sich auf mein Schreiben hin gemeldet mit dem Hinweis die Sache zu prüfen. Letzte Woche kam dann die Antwort, dass dem "Einspruch" nach Rücksprache mit deren Vertragspartner (also diagonal inkasso) entsprochen wird. Schufa-Eintrag ist damit raus und die korrigierte Auskunft liegt inzwischen auch vor. Sachverhalt ist damit zu meiner Zufriedenheit geklärt. Da wusste wohl jemand genau, das die Forderungen in der gestellten Höhe nicht durchsetzbar waren. Ging aber trotzdem unkomplizierter als erwartet.

Danke jedenfalls für die Hilfestellung.

Gruß

4x Hilfreiche Antwort

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