Hallo,
für einen kleinen Problemfall suche ich eine Lösung.
Ein Kleinunternehmer hat aufgrund von Umzüge und fehlgeleiteten Briefen, einige wichtige Schreiben vom FA nicht erhalten, bzw. zu spät.
Es ging um die Umsatzsteuer 2010 und 2011, sowie angegliedert die Einkommensteuer 2010 & 2011.
Aufgrund der fehlenden Schreiben wurde er im Umsatz geschätz und aufgrund der Schätung in der EKSt. festgesetzt.
Gegen die Umsatzsteuerschätzung konnte er erfolgreich (am letzten Tag) Widerspruch einlegen und das Ding haben wir heute nun vom Tisch bekommen.
Wie aber kann man gegen die EKSt. vorgehen? Die Widerspruchsfrist war leider schon einige Tage vorüber.
Was kann man nun tun oder in die Wege leiten?
Vielen Dank im voraus.
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Widerspruch bei Einkommenssteuer
7. Januar 2013
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Frage vom 7. Januar 2013 | 15:08
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 14x hilfreich)
Widerspruch bei Einkommenssteuer
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#1
Antwort vom 7. Januar 2013 | 17:57
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
ohne Details kann man da nichts sagen. Die Schätzungsbescheide sind doch bestimmt nicht endgültig.
Was steht denn wörtlich in der Rechtsbehelfsbelehrung bzw. auf was für Paragraphen wird sich überhaupt berufen?
Beispielsweise müsste bei dem Einkommensteuerbescheid gleich am Anfang - noch vor der Tabelle - etwas stehen ("Der Bescheid ist ... vorläufig.").
MfG Stefan
Und jetzt?
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