Widerspruch Bußgeldbescheid-Gerichtsverhandlungg

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Illow
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerspruch Bußgeldbescheid-Gerichtsverhandlungg

Hallo,
Meine Frage:
Ich habe über Anwalt Widerspruch gegen einen Busgeldbescheid eingelegt.
Nun kommt eine Ladung zur Gerichtsverhandlung, welche die Bußgeldstelle beantragt hat.
Ist das denn Normal, dass die mich verklagen. ?
Müsste denn nicht mein Widerspruch abgelehnt werden und ich bzw. mein Antwalt dann dagegen klagen.


Danke
illow

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Im Bußgeldverfahren führt der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid dazu, dass das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht abgegeben wird, welches dann nach einer Hauptverhandlung über den Einspruch entscheidet.

Die Verhandlung wird auch nicht von der Bußgeldstelle "beantragt" im eigentlichen Sinne, sondern findet von Gesetzes wegen statt, wenn die Bußgeldstelle ihren Bußgeldbescheid nach Einspruch nicht zurücknimmt.

quote:
Busgeldbescheid

Meinen Sie das Geld für den Bus, mit dem man zur Arbeit fährt ;)

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wenn Sie keine Gerichtsverhandlung wünschen, steht es Ihnen ja frei, den Einspruch zurückzuziehen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

quote:
Müsste denn nicht mein Widerspruch abgelehnt werden und ich bzw. mein Antwalt dann dagegen klagen.


Wir sind hier nicht im Verwaltungsrecht. Es gibt auch keinen Widerspruch im Ordnungswidrigkeitenrecht, sondern es wird wohl ein Einspruch eingelegt worden sein.

Ein Anruf beim Anwalt sollte doch alle Fragen klären können.

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