Folgender Sachverhalt:
Ein Smartphone wird online bestellt und am 19.04 geliefert, laut Gesetz sollte die Widerrufsfrist somit am 20.04 beginnen, am 3.5 wird ein schriftlicher Widerruf per E-Mail an den Händler versendet, dieser antwortet wie folgt:
Zitat:vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Mit Bestellung des Gerätes haben Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Widerrufsrecht akzeptiert. In diesen ist hinterlegt, dass die Widerrufsfrist mit Zustellung beginnt. Die Sendung kann daher nicht angenommen werden.
Ist dies rechtens?!