Hallo ans Forum,
ein Verbraucher bestellt [color=red]telefonisch[/color] bei einem Unternehmer, der [color=red]keinen[/color] Onlinehandel auf seiner Website anbietet, [color=red]ein nicht für ihn spezifisch gefertigtes[/color] normales Ersatzteil (Ware).
Der Unternehmer (ein großes Unternehmen mit Hotline für Endanwender, über die bestellt werden kann) weist weder online noch auf der Rechnung auf ein Widerrufsrecht hin.
Der Unternehmer will bei Rücksendung der Ware lediglich pauschal 90% vom Warenwert (ca 55 Euro) nach Prüfung erstatten, aber keine Versandkosten.
meine grundsätzliche Frage :
findet das Widerrufsrecht für Verbraucher bei gewerblichen Anbietern ohne ausgewiesenen Internethandel auch Anwendung. Das Zusenden von Ersatzteilen bzw. Ware über den Support des Unternehmers ist dort normales Tagesgeschäft, also keine Ausnahme.
Gruß
Martin
-- Editiert Martin Müller am 02.01.2013 10:12
Widerrufsrecht - ja oder nein ??
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ja,
auch Telefon ist ein Fernabsatzinstrument, nicht nur Internet.
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Hallo und danke für die Antwort,
das heisst, das Widerrufsrecht findet bei jeder telefonischen bzw. elektronischen Bestellung von einem Verbraucher bei einem gewerblichen Anbieter, der den Artikel dann versendet, Anwendung ??
Dachte irgendwo gelesen zu haben, daß der gewerbliche Verkäufer dazu zB einen Onlineshop oder ähnliches eingerichtet haben muss.
deshalb hier meine erneute Rückfrage.
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"Gruß und danke für eure Antworten
Martin"
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ok - danke
Da die Servicemitarbeiter anbieten die benötigten Teile direkt ab Werk zu versenden und das nicht nur im Einzelfall oder auf Nachfrage gehe ich davon aus, daß das ein Vertriebsweg ist.
dann werde ich mal versuchen meine Ansprüche durchzufechten.
Es geht mir da eher ums Prinzip, daß manche "grosse Firmen" denken den kleinen Mann einfach abspeisen zu können.
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"Gruß und danke für eure Antworten
Martin"
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