Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei einem Gewinnspiel einen Gutschein i.H.v. Betrag xy für ein renommiertes Online - Bekleidungsunternehmen gewonnen. Jedoch handelt es sich nicht um einen klassischen Gutschein, den man bei Abschluss der Bestellung einlöst, sondern ich sollte Kontakt mit einem Mitarbeiter aufnehmen und diesem dann per Mail meine Auswahl an Produkten zusenden. Dies habe ich auch getan, die Artikel kamen an, einer passt jedoch nicht und der andere entsprach überhaupt nicht der Beschreibung und den Fotos auf der Internetseite. Grundsätzlich steht mir ja ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Die Frage ist, ob die Tatsache, dass es ein "Gutschein" ist hieran etwas ändert? Der entsprechende Mitarbeiter teilte mir mit ich könne die Artikel wenn überhaupt nur einmal zurückschicken und auch nur dann wenn er von der Größe her nicht passe.
Über rechtliche Einschätzungen würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
Widerrufsrecht bei gewonnenem Gutschein
31. Januar 2017
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Frage vom 31. Januar 2017 | 16:24
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 7x hilfreich)
Widerrufsrecht bei gewonnenem Gutschein
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