Guten Tag,
ich und meine Freundin haben über „holidayinsider.com" eine Ferienwohnung gebucht. Diese Seite fungiert ausschließlich als Vermittler, wie ich mittlerweile weiß. Jedenfalls haben wir nach der Buchung über „holidayinsider.com" eine Buchungsbestätigung vom Hauseigner bekommen, in der erklärt wird. Das der Sandstrand, der nur 200m weit entfernt ist, wegen Bauarbeiten nicht genutzt werden kann. Dies war allerdings der ausschlaggebende Grund für unsere Buchungsentscheidung. Zu einem früheren Zeitpunkt wurde da auch nicht darauf hingewiesen.
Meine Frage ist nun folgende, besitzen wir ein Widerrufsrecht? (In der Buchungsbestätigung ist nämlich von einer „Verbindlichen" Buchung die Rede) Laut „§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen" müssten wir doch das Recht besitzen oder? Und wenn ja, wo und wie kann ich es jetzt geltend machen?
Wenn uns jemand eine schnelle antwort auf diese Frage geben könnte, wären wir sehr dankbar. Das wäre der erste gemeinsame Urlaub von meiner Freundin und mir, denn wir auch bitter nötig haben.
Gruß
s3
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Widerrufsrecht bei Internetbuchung
11. März 2012
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Frage vom 11. März 2012 | 12:24
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht bei Internetbuchung
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#1
Antwort vom 11. März 2012 | 13:20
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Hallo,
grundsaetzlich sind bei Reisebuchungen die Bestimmungen zum Fernabsatzgesetz nicht anwendbar.
Wenn die Strandnutzung in der Ausschreibung ausdruecklich zugesichert war und diese Eigenschaft nun nicht mehr vorhanden ist, duerfte das ein Grund zum kostenlosen Ruecktritt vom abgeschlossenen Mietvertrag sein.
Viele Gruesse
bernardoselva
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