Widerrufsjoker retten - Renten- & Lebensversicherungen hoffen mit Nachbelehrung auf Vorteile

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Renten- und Lebensversicherungsgesellschaften ist der Widerrufsjoker bzw. das ewige Widerrufsrecht aufgrund von fehlerhaften sowie unzureichenden Widerrufsbelehrungen ein Dorn im Auge! Was nun?

Da viele Verbraucher vom Widerrufsjoker Gebrauch machen, der es durch Form- und Formulierungsfehler bestehender Widerrufsbelehrungen noch Jahre nach Vertragsabschluss erlaubt Widerspruch einzulegen, senden Versicherungsgesellschaften nun Nachbelehrungen aus.

Diese Nachbelehrung soll die Fehler in bestehenden Verträgen ausgleichen und verkürzt das Widerrufsrecht der Versicherten auf 14 Tage. Alles dazu, erfahren Sie bei uns!

Jetzt heißt es schnell sein: Widerrufsrecht rechtzeitig nutzen & vom Widerrufsjoker profitieren!

Wem die korrigierte Nachbelehrung ins Haus flattert, ahnt, dass dies zulasten der Verbraucher geht. Und das tut es auch: Die Nachbelehrung dient der Korrektur bestehender Widerrufsbelehrungen und verringert die Widerrufsfrist vom ewigen Widerrufsrecht auf lediglich zwei Wochen.

Innerhalb dieser zweiwöchigen Frist sollten Sie als Versicherte gegenüber der Renten- oder Lebensversicherung eine Rückabwicklung vornehmen. Andernfalls verfallen Ihre geltenden Ansprüche.

Grundsätzlich sollten Sie bei Erhalt der Nachbelehrung fachlich ihren Versicherungsvertrag prüfen und einschätzen lassen, ob eine Rückabwicklung in Ihrem konkreten Fall rentabel ist. — Lukrativ ist eine Rückabwicklung gerade dann, wenn Sie Ihre Renten- oder Lebensversicherung kündigen wollten oder dies bereits getan haben.

Rückabwicklung schnell vornehmen — Die Zeit läuft für Ihr Geld!

Nicht selten ist der Betrag, den Sie dank der Rückabwicklung von der Versicherungsgesellschaft erhalten, höher als der Rückkaufswert. Sie profitieren durch das Einleiten der Rückabwicklung also mit hohen Beträgen, denn was Sie erstattet bekommen ist vollständig das, was Sie eingezahlt haben und dazu auch noch verzinst!

Lediglich Prämien für den Schutz beim Todes- oder Berufsunfähigkeitsfall dürfen seitens der Versicherungsgesellschaften einbehalten werden. Alles Weitere ist als Nutzungsentschädigung zu Ihren Gunsten auszuzahlen.

Ratsam ist es in jedem Fall Ihre Versicherungsverträge fachlich von einem Anwalt für Versicherungsrecht prüfen zu lassen. Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer beraten Sie dabei gerne und besprechen nach einer ersten Einschätzung das weitere Vorgehen mit Ihnen ausführlich und verständlich! Wir freuen uns auf Sie!

Leserkommentare
von sipflü am 27.09.2018 10:19:54# 1
https://www.db-anwaelte.de/widerspruch-lebensversicherung-aachenmuenchener/
    
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